Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 45 (9.11.1864)
- Date
- 1864-11-09
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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899 900 buchstäblichen Terte der h. Schrift abweichen, in der Regel auch die allgemeinen Geschichtswerke ihnen folgen und — wenn die aliegirten Krim'schen Grabsteine wirklich von den dort ksolirten Nachkommen der ans dem ehemaligen Son- -erreiche Jtsrael Vertriebenen herrühren — diese Berechnungsweise in der That, auf uralter Tradition beruhend, berechtigt erscheint: waltet in der rabbinischen Chronik über die Zeit des zweiten Tempelbestandes, wo in den ersten beiden Jahrhunderten und namentlich nach Esra und Nechemjah keine Spur von jüdischer Geschichtschreibung und Chronologie wahrzunehmen ist, eine Abweichung von der Chronik der allgemeinen Weltgeschichte, welche mindestens um 1'/2 Jahrhunderte zurücksteht, was geschichtlich keineswegs zu rechtfertigen ist. — Denn nach der rabbinischen Chronik (WO 6. 30.), sowie auch nach einer talmudischeu Sage im Talmnd (B. Tr. Alilim 9, a.) ha die perfische Weltherrschaft resp. von Cyrus bis Alexander des Großen Tod nur 34 oder wie die alleg. Chr. weiterhin auseinandersetzt, vergleiche daselbst Raschis Kommentar zu :שחיו ד שנים מקוטעות, höchstens 40 Jahre gedauert; weshalb diese chronologische Sage durch eine andere symbolische Sage (סע״ר c. 28 und B. Tr. Rosch-Haschana 3, d.) gestützt werden muß, nach welcher Cyrus (I), Darms (der Perser) und Artharerres (Longimanus) als eine und dieselbe Person figuriren (vrgl. hierüber Asarja de Nossi מאור עימם c. 18, 34, 35 und 38). Der astronomische Canon des griechischen Geographen Ptolomäus (zu Alexandrien in Egypten um die Zeit der Zerstörung des zweiten Tempels lebend) zählt aber 10 Hauptregenten auf und die allgemeine Weltgeschichte kennt, einschließlich der Zwischenregenten, sogar 14 Fürsten, welche das persische Weltreich innerhalb zweier Jahrhunderte beherrschten, was mit der biblischen Genealogie der während dieser Zeit im heiligen Lande regierenden Priesterfürsten (s. Nech. 12, 8—11. und 22.) weit eher stimmt. Minder wichtig ist eine kleine Abweichung der talmudischen Chronik über die Zeit des ersten Tempelbestandes, welche nach derselben nur 410 Jahre umfaßte, indeß anderweite christliche und jüdische Chronologen dieser Zeitraum auf 220—230 Jahre bestimmen (s. de Nossi o. 25, wo die .meisten divergirender Meinung hierüber angeführt sind.) Endlich weicht die talmudische Chronik auch hinsichtlich des Beginnes der griechischen Aera (ממן יומם und ממן שטרות genannt) um einige Jahre von der allgemeinen Chronik ab, indem nach jenem diese Zeitrechnung mit dem Einzuge Alexander des Großen in Jeruschalajim begonnen habe, indeß solche erst ungefähr 12 Jahre nach dessen Tod unter seinem ehemaligen Feldherrn SeleucnS angefangen hat, also um 18 Jahre oder — wenn wir die oben erwähnten sechs letzten Jahre (ד שמם מקוטעות) Alexanders in Abzng bringen — 12 Jahre später (vrgl. hrb. de Rossi c. 23 und Rapoports Vorrede zu dem jüngst edirten Werke הגיון נסש von R. Abr. bar Chija.) Unseres Erachtens war die Verwirrung, welche in die jüdische Chronologie hinsichtlich der persischen Oberherrschaft während der ersten beiden Jahrhunderte deS zweiten TempelbestandeS eingetreten ist, die Hauptursache, weöhalb man diese griechische (seleucidische) Aera für wichtige Urkunden (שטרות) beibehalten hatte; trotz der griechischen Religions- Verfolgung und fortwährender Feindseligkeit -er Griechen gegen das Judenthum in seinem Stammlande wie in seiner Zerstreuung (בגולה). Ja während man die Mosaische Aera vom Auszuge aus Aegypten (מ׳ליציאת ממצרים), ferner die beiden Tempelären (ממן בית) — sei cs nach deren Erbauung (עבמגו), sei es nach deren Zerstörung (לחרבנו) und der darauffolgenden Auswanderung unserer Väter (לגמתינו) — und die anderweiten Zeitrechnungen unter der Oberherrschaft der Fürsten anderer Nationen ((* *מ׳ מלבי אומות העולם), sowie auch die mak.kabäische Aera (מניןלהירותנו ע״י חשמונאים) — welche doch ans der politisch glanzvollsten Periode des Jndenthums stammte, später wieder verließ, behielt man neben der traditionirten Schöpfungsaera (ממן יצירה) die scleucidisch-griechische Aera (ממן יומם) bis zur Auflösung der morgenlälldisch-jüdischen Hochschulen und noch viel später selbst im Abendlaude bei (f. de Nossi c. 25. Ende); weil eben mit der Folgerichtigkeit dieser Zeitrechnung, wornach der zweite Tempel 380 Jahre nach derselben Aera zerstört wurde — was nach der christlichen Zeitrechnung 70 (eigentlich nur 68) Jahre beträgt, die allgemeine Weltgeschichte und die Chronologien aller Nationen übereinstimmen, indem von jener Zeit an und weiter, auch innerhalb deS Judenthums die nachbiblische Schriftstellerei begonnen hat (vrgl. Tr. Aboth I. 1 und 2) und durch dieselbe die vorhin veruachläßigte Chronologie nicht wol mehr in Verwirrung gerathen konnte (s. de Nossi 6. 24. מנין שטרות הוא ישר ומקובל לכולא עעמא.) Daraus folgt aber keineswegs, daß wie ein jüdischer Gelehrter in der hebräischen Zeitschrift ״Kerenl Chemed" B. V. S. 197 u. f. behaupten will, bei den Nabbaniten die Schöpfnngsaera (ממן יצירה) vor der Mitte des zehnten Jahrhunderts christl. Zeitrechnung unbekannt und gar nicht im Gebrauche war —; und hätte Herr Neubauer den GegenbeweiS nicht blos aus dem B. Tr. Rosch-Haschana (p. 10 und 11), sondern weit treffender aus dem Tr. Alilim (9, b.) führen sollen, da hier von einem im dritten Jahrhundert lebenden Gelehrten (תנא) geradezu nach der SchöpfungSaera gerechnet wird. Denn nur für Urkunden mehr weltlichen In- Halts (wie שטרות וגיטין) welche man nach der großen Zerstrenung unserer Vorfahren unter alle Nationen ausfertigte, sah man sich gegenüber der nichtiftaelitischen Behörde veranlaßt, die allgemein als richtig anerkannte griechische Aera durch den U rk un den schreib er (ספרא) notiren zu lassen*); in rein religiösen Angelegenheiten aber benützten die jüdischen Gelehrten (תנאי) die traditionirte Schöpfungöaera (לבריאת ע1לם), wonach vom Auszüge aus Mizrajim bis zur griechischen Aera gerade 1000 Jahre (אלפא שמן) verflossen seien. Nach dieser Auseinandersetzung der verschiedenen Zeitrechnungen, welche ehedem innerhalb des Jndenthums üblich waren, kehren wir wieder zu den Krim'schen Grab st einen zurück. Nach denselben (s. Abdrücke III, VIII, XXI, XLVHI, LII, LYII und zuletzt XXIII) wird neben der hier- *) Vrgl. Hz. d. biblische Belegstellen im Talmud Zeruschalmi Tr. Rosch-Haschana zu M. 1. 1. , •) Vrgl. Hz. auch die Bemerkung de» ל' נסים i« א?סס «mf die Gemara Tr. Vittiu zu VHI. Absch«. b Mischna.