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Ben Chananja · 1864-10-26 · 43 (26.10.1864) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
43 (26.10.1864)
Date
1864-10-26
Page
– (sequence 5)
Language
German
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855 856 nämlich der Stamm Levi nach 137 Jahren sich in drei größere Familienhäuser (בתי אבות) (Gerson, Kehath und Merari) theilte, dann nach wetteren 33 Jahren das Familienhaus Ke hat sich wieder in vier Familienhäuser (Amram, Jizhar, Chezron und Usiel) verzweigte, endlich nach weitern 37 Jahren das Haus Am ram vorzugsweise in den beiden Familien Ahron und Mosche aufging. Diese Zahlen geben eine Summe von 407 Jahren. Rechnet man noch hierzu die 80 Jahre, welche Mosche alt war, als er im Namen Gottes das Erlösnngswerk begonnen hatte (das. 7, 7.), was dann 4877 ausmacht, so müssen nach Abzug der 430 Aufenthaltsjahre — Levi, der miteingewanderte Sohn 57 Jahre alt gewesen sein, als er mit seinem Vater Jakob [ober vielleicht schon als der 17jährige Josef) (s׳. I. M. 87, 2), der erste von den Kindern Jisraels, welcher nach Mizrajim wanderte. Als Beweis der Richtigkeit dieser Kombination führt die erwähnte kritische Schule die im biblischen Buche der I. Ehr. 6. 6 zweimal (v. 17—18 und 18, 23) vorkommende vollkommenere Genealogien von JiSrael (-Jakob) bis Joel dem Sohne Samuels an, welche für einen Zeitraum von circa 870 Jahren — 430 in Aegypten und circa 440 von da bis zu Davids Negierung (vgl. I. S. 25, 1. und II. S. 2, 3. und I. K. 6, 1. — 21 bis 22 Generationen zählt. Abgesehen davon, daß diese Kombination der kritischen Schule sich ebenfalls nicht an dem buchstäblichen Ausdrucke wie z. B.שני תיי (in II. M. 6, 16. 13, 22) der heiligen Schrift hält und sich vorzüglich auf die mehr midraschartigen (vgl. hierüber Zunz gottesdienstliche Vorträge Kap. 2, m. II. Chr. 21, 22 und 24, 27,) nachträglichen Mittheilnngen der letzten biblischen Schrift Chronik, die bekanntlich hinsichtlich der Eigennamen und Zahlen gar oft von dem Terte der älteren Geschichtsurkunden der heiligen Schriften abweicht, so würben die Firkowitz'schen Abdrücke der Krim'schen Grabsteine — wenn diese wirklich den abgesondert lebenden Nachkommen der 130 Jahre vor der Zerstörung des ersten Tempels aus dem Sonderreiche Jisraels vertriebenen Glaubeusbrüdern angehörten — bis zur Evidenz beweisen, daß die mehrerwähnte geschichtliche Tradition, wornach der Aufenthalt der Kinder Jisraels auf 216 oder 215 Jahre zu reduziren sei, keineswegs eine Erfindung der pharisäischen oder talmudischen Schriftgelehrten (Sopherim) ist, indem solche auch bei jenen aus dem Sonderreiche kommenden Israeliten von jeher einheimisch war. Denn die Differenz von circa 150 Jahren, welche zwischen der Zeitrechnung (von der Schöpfung Adams שנות היציח־ז) auf den Krim'schen Grabsteinen nnd der rabbinischen Genealogie obwaltet, hat ihren Ursprung nicht aus der Zeit des Aufenthaltes der Kinder Jisraels in Mizrajim, sondern aus der ersten Periode des zweiten Tempels, von Cyruö bis Alexander dem Großen, wie wir solches in einem nächsten Artikel erläutern werden. (Fortsetzung folgt.) Lorresponden). . Uuslmid, L. D. London,7. Oktober. *) In einer Versammlung der Korporation (Stadtrath), welche in der Guildhall der City *) Die nachfolgenden Zeilen find aus dem ״Daily Telegraph" dieses Datums entnommen. Zufällige Hindernisse des Korrespondenten haben die Absendung dieses Artikels um einige Tage verzögert. von London am 7. April abgehalten wurde, machte Herr Alderman Phi llipe den Vorschlag, daß man an Sir Moses Montefiore Baronet für die Reise, welche derselbe nach Marokko unternommen, hat, um von Seiner Majestät dem regierenden Kaiser Erleichterungen für die jüdischen und christlichen Unterthanen desselben zu erwirfett, eine besondere Dankadresse überreichen möge. Der Kaiser empfing S i r Moses Montefiore sehr gnädig, und veröffentlichte in der Folge auch ein Edikt, worin derselbe die Bitten des ehrwürdigen Baronetö erfüllte. Dieser Vorschlag des Herrn Alderman Phillips, welcher von dem Deputirten Herrn Elliot unterstützt wurde, wurde auch einstimmig angenommen*) und es ward beschloffen, daß die folgende Resolution prachtvoll geschrieben und eingerahmt an Sir Moses Montefiore überreicht werde, nämlich: ״daß der Dank dieser Korporation respektvoll an Sir Moses Montefiore ausgesprochen sei, für die ausgezeichneten Dienste, die derselbe geleistet hat durch seine Reisen, welche derselbe in versch iedene Länder unternommen hat, um denjenigen, die religiöser Ueberzeugung halber un-!erdrückt sind, Erleichterung zu verschaffen, ganz besonders aber durch seine jüngste Reise nach Marokko, um von Seiner Majestät zu erbitten, daß alle Beschwerden de r jüdischen nnd christlichen Unterthanen desselben beseitigt w erden mö gen." Die Ueberreichung dieser Dankadresse fand gestern statt in der Versammlung des Town couneil in der Guildhall (Stadthaus.) Die Versammlung war sehr zahlreich besucht, und die für das Publikum bestimmte Gallerie vollkommen gefüllt. Als der Lordmayor seinen Sitz eingenommen hatte, und die Versammlung in gehöriger Weise eröffnete, wurde Sir MoseS Montefiore von dem Herrn Alderman Phillips und Herrn D-putirten Elliott zur Versammlung introduzirt. Die Mitglieder der Versammlung erhoben sich bei seinem Eintritte und applaudirten den ehrwürdigen Bar., welcher sich in bester Gesundheit befand. Die früher gegebene Resolution wurde dann vom Stadtschreiber öffentlich abgelesen. (Schluß folgt,) K. Hannover, 19. Oktober. Am heutigen Tage wurde der neue Friedhof der hiesigen Synagogengemcinde eingeweiht, nachdem mit dem ersten Tischri der alte für geschloffen erklärt wurde. Es war zu dieser Feier folgendes Programm auSgegebcn: 1) Die erste Leiche (weil. David Weil) wird am 19. d. M., Vormittags 9 Uhr, vom Trauerhause mit gewöhnlicher Begleitung (לויה) n ach dem Leichenhause auf den neuen Friedhof gebracht. 2) Präzise 10 Uhr wird an der Stelle des ersten Grabes durch den Landrabbiner eine kurze Rede gehalten und der erste Spatenstich gethan. Zum Anferligen des Grabes werden die כר!נים eingeladen. ■ 3) Nachdem das Grab vollendet, wird die Leiche aus dem Leich enhause, woselbst inzwischen die letzte Oeffnnng des Sarges, die sonstigen rituellen Verrichtungen und das Zunageln des Sarges stattgesunden hat, in feierlichem Zuge abgeholt und durch die Predigthalle getragen, da die Leichenrede und sonstigen Gebete wegen des Festes nicht stattfiuden dürfen. 4) Nach Einsenkung der Leiche und nachdem das Grab vollendet, vereinigt sich die Versammlung in der Predigthaste, woselbst von dem Landrabbiner die Ginweihungsrede gehalten wird. Am Schluffe derselben wird von den Leidtragenden קדיש דרבנן gesagt. Die Direktion des WohlthätigkeitSvereineS. Diesem Programme gemäß, hatte sich der größte Thei! der hies. Gemeindemitglieper zur festgesetzten Stunde im Trauerhause versammelt, und in einem langen Zuge, dem sich auch viele Christen anschlossen, be- *) Wir haben dieses alles zur Zeit in diesen Blättern mitgetheilt.

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