Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 43 (26.10.1864)
- Date
- 1864-10-26
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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863 854 Jisraels in Mizrajim nur 210. Jahre (רר״ו) — als die zweite und größere Hälfte der voraus verkündigten 400 Jahre — gedauert haben. Die weiteren 30 Jahre (vrgl. II M. 12, 40) zählt nämlich die rabbintsche Chronik von der ersten Auswanderung Abrahams mit seinem Vater Therach aus Ur-KaSdim nach Charan an (vrgl. IM. 11, 31 im Zusammenhänge mit 12, 1), welche nach der Ansicht jüdischer Schriftgelehrten auf die (göttliche) Eingebung Abra- Harns in seinem 10. Lebensjahre an seinen Vater geschehen sei, so daß das Wort ויאמר an letztgenannter Stelle wahrscheinlich —wie öfters in der h. Schrift — als Plusquam perfectura zu übersetzen sei. Nachdem (nämlich) der Ewige zu Abraham gesprochen hatte" (vrgl. Jbn Esras Kommentar z. UM. 12, 40.) Die weitere Wanderung Abrahams — ohne seinen Vater (s. IM. 11, 32.) — von Charan nach Kanaan (das. 12, 4) hat jedenfalls erst in seinem 75. Lebensjahre stattgefunden, da bei einer so bedeutenden Nomaden- Wanderung wol anzunehmen ist, daß sie fünf Jahre gedanert habe. Desgleichen soll die weitere Geschichte vom göttlichen Glaubensbunde zwischen den Opferstücken (ברית בין הבתרים s. I M. c. 15) noch in demselben 75. Lebensjahre AbrahamS. stattgefunden haben, was jedoch weniger wahrscheinlich und für den chronologischen Zweck von keiner Bedeutung ist. Freilich müssen nach dieser Berechnung der 430 Jahre (i. H. 12, 40) neben dem Namen Mizrajim noch die übrigen Aufenthaltsländer der Stammväter hinzugedacht werden, wie solches die talmudischen Schriften ausdrücklich bemerken!die Mechilta z. St. hat als Zusatz (ובארץ כנען ובארץ גשן) der Talmud Jeruschalmi (Tr. Megilla I. zu M. 9.) hat ובכל הארצות und der Talmud Babli (Tr. Megilla 9, a.) ובשאר ארצות; sowie auch unter dem Ausdrucke: die Kinder Jisraels (^בני ישר) selbst die Stammväter derselben verstanden werden müssen. Mit dieser im letzten Viertel des zweiten Jahrhunderts nach christlicher Zeitrechnung verfaßten rabbinischen Chronik der patriarchalischen Geschichte stimmen im Ganzen noch folj gende ältere Schriftwerke überein: a. Die älteste griechische Uebertragung der heiligen Schriften (Septuaginta), wovon mindestens der Pentateuch (vgl. Hz. Masechta Sopherim I, 7.) L'/^Jahrhunderte von der christlichen Zeitrechnung ins Griechische übersetzt wurde, fügt bei der oft erwähnten Stelle in II M. 12, 40 ebenfalls die Morre hinzu: xal iv yf\ Xavauv ״und im Land Kanaan." (Wahrscheinlich hat der verwandte samaritanische Pentateuch, welcher mir gegenwärtig nicht zu Gebote steht — denselben Zusatz); woraus resultirt, daß die 430 Jahre schon von Abraham an gerechnet werden. d. Josefus Flavins, welcher bekanntlich sein Werk über die ״jüdischen Alterthümer" gegen das Ende des ersten Jahrhunderts nach der christlichen Zeitrechnung geschrieben hatte, erzählt Anfangs des 6. Kap. des II. Bd. geradezu, daß die Ebräer aus Aegypten zogen im 430. Jahre, nachdem Vater Abraham ins Land Kanaan gekommen und im 215. Jahre nach Jakobs Ankunft in Aegypten." Diese 5 Jahre mehr für den egyptischen Aufenthalt sind in der Berechnung dadurch entstanden, weil man annahm, daß Abrahams Auswanderung aus seinem Vaterlande (מארצן׳) Nr- Kasdim nach Charan und dessen weitere Wanderung von Charan nach Kanaan in einem und demselben Jahre vor sich gegangen, indeß — wie schon oben angedeutet wurde, nach der rabbinischen Chronik fünf Jahre dazwischen verflössen seien. c. Ebenso berechnet das ״Neue Testament" (im 3. Kapitel der Briefe Pauli an die Galater) die Zeit zwischen der Bundesverheißung an Abraham <1, M. 6. 15.) und der Gesetzgebung am Sinai (H M. c. 20.) auf 430 Jahre; und diesem Umstande ist es zuzuschreiben, daß die meisten christlichen Geschichtsschreiber bei der Zeitrechnung der jüdischen, wie überhaupt der allgemeinen Weltgeschichte die allegirten 430 Jahre auf die Hälfte 215 reduziren. 6. Schließlich ist noch die viel später in Palästina verfaßte chaldäische Paraphrase des Pentateuchs (תרמם ירושלמי), zu erwähnen, welche unter dem falschen (Pseudo-) Namen des Jonathan ben Usiel (תרמם יונתן) bekannt ist. Dieselbe zählt ebenfalls zwischen jener Bundesverheißung und dem Auszug ans Mizrajim 430 Jahre, dabei aber für den Aufenthalt in Aegypten nur 30 Jahrwochen (שמימין) also (30X7) 210 Jahre. Diese Annahme gründet sich auf die obenerwähnte talmudische Chronik (סדר עולם סרק אי), welche behauptet, daß der göttliche Bundesschluß mit Abraham (I, M. 6. 15.) in dessen 70. Lebensjahre stattgefnnden habe: indem derselbe bei seiner ersten Wanderung von Ur-Kasdim (in Babylon) sogleich nach Palästina gezogen sei, um dort diesen Glaubensbund zu schließen, indeß seine väterliche Familie in Charan zurückblieb. Hernach sei Abraham dorthin zurückgekehrt und habe fünf Jahre später sein väterliches Haus gänzlich verlassen. Daß die Erzählung von diesem Bundesschluß (e. 15.) hinter der Mittheilung von Abrahams Weiterwauderung aus Charan, als er bereits 75 Jahre alt war (6. 12. 4.), vorkommt, bietet nach dem sonst in der That anwendbaren Grundsatz ((במדות ר׳ יוסי הגלילי ל״ב ״ אין מוקרם ומאוחר בסורהdaß in der Thora, der Bibel als eigentlichem Neligionslehrbuch keine strenge geschichtliche Ordnungsfolge bei deren Mittheilung stattfände", kein Hinderniß. (Wir haben oben diese Differenz von 5 Jahren nach den Andeutungen Jbn Esra's planmäßiger erläutert.) Aus der bisherigen Auseinandersetzung resultirt nun, daß eine uralte Ueberlieferung (Tradition) bestanden haben muß, der zufolge der Aufenthalt der Kinder Jisraels in Mizrajim — statt 430 — nur ungefähr die halbe Zeit (210 oder 215 Jahre) gedauert Habel Die neuere Kritik des biblischen Inhalts leugnet jedoch eine solche geschichtliche Tradition und hält dies vielmehr als das einseitige Ergebniß rabbanitischer Schriftdeutungen, wie solche schon zur Zeit der früheren Schriftgelehrten (מוסרים dann תנאים) begonnen und auf den pharisäischen Priester und Geschichtsschreiber Josefus, sowie auch auf die neutestamentlichen Schriften von Einfluß gewesen sei. Diese Kritik nimmt darum die (in II. M. 10, 40.) stehende Anzahl von 430 Jahren buchstäblich für den Aufenthalt der Kinder Jisraels in Aegypten an, indeß die voraus verkündigten 400 Jahre (in I. M. 15, 13) als eine prophetische runde Zahl zu betrachten seien und sucht die damit in Widerspruch stehenden Jahreszahlen der Genealogie des gesammten Stammhauses Levi (das. 6. 16—20.) nicht auf die einzelnen Personen, sondern auf die Entwicklungsgeschichte der betreffenden Familienhäuser zu beziehen, daß