Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 43 (26.10.1864)
- Date
- 1864-10-26
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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851 852 dauert noch immer fort, so daß die Stuttgarter Gemeinde tu Bälde zu einer kulturhistorischen Bedeutung für die Juden Deutschlands anwachsen dürfte. Die Emanzipation ist eine vollständige. Eigentlich konfessionelle Schulen gibt es in Stuttgart nicht; Kinder verschiedenen Glaubens besuchen dieselben, sonst vortrefflich ausgestatteten und geleiteten Unterrichtsanstalten, für den respektive» Religionsunterricht sind jedoch eigene Katecheten angestellt. Die jüdischen Kinder namentlich erhalten aus Religion, biblischer Geschichte, heiliger Schrift im Terte, sowie aus dem Synagogendienste einen derart ergiebigen Unterricht, daß er einen sehr bedeutenden Thetl der Schulzeit in Anspruch nimmt. Ertheilt wird derselbe von dem Rabbiner (in den oberen Klassen), seinem Vikar und noch zwei Lehrern, und zwar ist er obligatorisch für beide Geschlechter bis zum 14. Jahre, nach Verfluß welcher Zeit unerläßlich konfirmirt wird. Der Rabbiner wird aus einem durch eine früher bestandene Judentar gegründeten Fond von der Regierung bezahlt, die übrigen Kultusbeamten belasten das Budget der Gemeinde. So viel konnte ich während einer verhältnißmäßig nur kurzen Zeit über jüdische Zustände in Stuttgart erfahren. Was ich gegeben, ist zwar nichts Außerordentliches, aber der geehrte Leser mag es als verläßlich hinnehmen. Rächftens finden wir uns in Paris wieder, von wo AusführlichereS — nnd vielleicht auch Interessanteres. Chronologische Bemerkungen über die durch Herrn A Neubauer veröffentlichten Fwkowrtz'fcherr Abdrücke von alten hebräischen Grabinfchriften aus der Krim. Von Dr. Hochstädter, Bezirksrabbiner in Bad EmS. Der gelehrte Herr Neubauer hat den Forschern in der jüdischen Chronik durch die Veröffentlichung der von dem gelehrten Karaiten Firkowitz verfertigten Abdrücke der in der Krim aufgefundenen hebräischen Grabinschriften einen wesentlichen Dienst geleistet, uns mindestens zu neuen chronologischen Forschungen veranlaßt, was schon allein unfern Dank verdient! Freilich wäre es wünschenswerth gewesen, daß Herr Firkowitz jene Abdrücke ganz in der Weise — etwa Photographisch — wie die Inschriften auf den Grabsteinen stan« den, ausgenommen hätte; woraus ersichtlich gewesen wäre, ob dieselben in der althebrälschen Keil- (בחב רועץ) und beziehnngöweise ״phönizischen" (כ' לבנאי) Münzschrift oder in der flaut Talmud I ruschalmi Tr. Megilla I zn Mischna 9 und Babli Tr. Synhedrin 21, b] von Esra, verschönerten respektive gradlinigen (כ׳ $<שוריח) gegenwärtig, üblichen Quadratschrift (כ׳ מרובעת) gemeiselt sind. Denn es ist nicht wol denkbar, daß um die Zeit der Entstehung des Christenthums die jetzige hebräische Quadratschrift zu Grabsteinen gebraucht wurde. Wenn selbst die Tempelmünzen aus der hasmonäischen Zeit, und sogar noch die während des Befretungskrieges unter Bar-Kochba im ersten Viertel des zweiten Jahrhunderts der christlichen Zeitrechnung geprägten Münzen in jener Schrift Vorkommen; so läßt sich weder von den damaligen Saduzäern, noch von den Pharisäern annehmen, daß sie die vorzugsweise für die heiligen Urkunden eingeführte Quadratschrift zu Grabsteinen verwendeten. Sollten aber — wie es den Anschein hat — diese Steine von den auf ihrer Halbinsel abgesondert lebenden, aus dem ehemaligen Sonderreiche Jisrael (מלבות ישראל) vertriebenen Israeliten Herkommen, so läßt sich diese Schriftform noch we- Niger erwarten, sondern weit eher die der hebräischen Münzschrift verwandten samarttantsche Schrift; da denselben doch die durch Esra eingeführte Quadratschrift ganz unbekannt blieb, weil sie mit den rab bin irischen Glaubensbrüdern — wie wir dies in der Abhandlung zu beweisen suchen — erst spät (um 625 n. Ehr.) bekannt geworden sind. Nehmen wir inbeß an, daß Herr Firkowitz theils aus Mangel der zum getreuen Abdruck erforderlichen Mittel und theils, um sich allenthalben verständlich zu machen, die Abschriften in Quadratform gab: so würden sich hieraus für die biblische und nachbiblische, jüdische Chronik bedeutende Resultate ergeben, die wir im Nachfolgenden nebst einer wichtigen Bemerkung über das Wort למטרכיים erörtern wollen. Bekanntlich berechnet die rabbinische Chronik (סדר עולם רבה פרק ג) der biblischen Geschichte den Aufenthalt der Kinder Israels in Mizrajim statt — wie es in II. Mos. Kap. 12, V. 40 ausdrücklich heißt — zu 430, nur zu 210 Jahren; weil nach der gleichfalls biblischen Genealogie des Hauses Levi (II. M. 6, 18 n. 20) die sämmtlichen Lebenssahre Kehaths, welcher doch mit seinem Vater Levi und seinem Großvater Jakob nach Mizrajim wanderte (s. I. M. 46, 11.), 133, und die Lebensjahre seines Sohnes Amram 137 waren. Des letzteren Sohn Mosche war nun beim Auszuge aus Mizrajim (s. II. M. 7, 7.) 80 Jahre alt, was zusammen erst 350 Jahre ausmacht. Nun war Kehath bei jener Einwanderung wol schon mehrere Jahre alt und hatte nach der Geburt seines Sohnes Amram sicherlich noch lange gelebt. Das Gleiche gilt von diesem nach der Geburt seines Sohnes Mosche, welche nicht bestimmbare Zahlen von den erwähnten 350 Jahren abzuziehen wären. Deshalb rechnet die talmudische Chronik zunächst die göttliche Verkündigung deS 400jährigen Aufent- Haltes der Hauptnachkommenschaft Abrahams in einem fremden Lande (s. I. M. 15, 13) von der Geburt seines Sohnes Jizchak (s. das. .21, 5) an, indem dieser, gleich seinem Vater Abraham und seinem Sohne Jakob allenthalben als Fremdlinge (נרים) resp. als Nomaden (עברים vrgl. Hz. Jbn Ezras Kommentar z. V. M. 26, 5 in I 40, 15) betrachtet wurden und sich auch als solche betrachteten (vrgl. IM. 21, 34, 23, 4. und 26. 4. 47, 4 in Pf. 105, 12. 23. und I CHr. 16, 19. rc. re.) Da nun Jizchak bei der Geburt seines Sohnes Jakob 60 Jahre alt war (s. I. M. 45, 26) und dieser 130 Jahre zählte, als er mit seiner Familte in Mizrajim. einwanderte (s. das. 47, 9) was zusammen 100 Jahre macht, so muß der eigentliche Aufenthalt