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Ben Chananja · 1864-09-28 · 39 (28.9.1864) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
39 (28.9.1864)
Date
1864-09-28
Page
– (sequence 6)
Language
German
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785 786 Ich habe gleich Stanley'S Werk über Sinai und Palästina nachgeschlagen und er bestätigt jedes Wort Philippson's, nur weiß er nicht, ob der Fernblick vom Sinai unvergleichlich ist, und ich hatte keine Zeit, alle Reisebeschreibungen zu untersuchen, folglich muß ich das U nvergleicht ich auf des Verfassers Ehre hinnehmen. Doch ich will schweigen, nv אין בית אשר אץ שם ich habe genug an den ראשי פרקים ich will ja nicht die Fehler, sondern die Charakterlosigkeit rügen. Im Namen der Abonnenten des Instituts, wozu ich gehöre, fordere ich die drei Herren Direktoren auf, zu erklären, wer ihnen erlaubt hat, diesen Frevel an der Reform zu begehen, wer ihnen erlaubt hat, das Geld des Institutes zur Schmach und Schande Israels zu vergeuden. Von ihnen verlange ich eine öffentliche und genügende Verthcidiguug, oder, wenn sie das nicht können, die Leitung des Jnstitutes andern Händen zu überlassen. Den übrigen Gebetbücher-Doktoren werde ich auf keine Beschönigung ihrer Charakterlosigkeit antworten; denn die können sich nicht vertheidigen. Es genüge, daß die Leser dieses Blattes wissen, was sie in jenen Büchern finden, und deshalb den ganzen Wust dem Staube der Buchhändler überlassen werden. (Deborah.) Lorresponde n> Ausland. 8. G. Breslau, 16. September. Soeben wurden die irdischen Ueberreste unseres berühmten Glaubensgenossen Dr. Ferdinand Lassalle, der in Genf in Folge eines Duells gestorben war, zur Erde bestattet. Ferdinand Lassalle war der Sohn vermögender Eltern aus hiesiger Gemeinde und zeigte schon in früher Jugend eine nngewöhnliche geistige Begabung, welche, verbunden mit den günstigsten äußeren Verhältnissen, Bedeutendes von ihm erwarten ließen. Diese Er- Wartungen wurden auch von dem Verblichenen aufs Glänzendste erfüllt. Derselbe hat sich während seines kurzen Lrbens von noch nicht 40 Jahren aus den heterogenen Gebieten der Geschichte, der Filosofie und Literatur, der Rechtsgelehrsamkeit und der Nationalökonomie durch Arbeiten hervorgethan, welchen die bedeutendsten Fachmänner Anerkennung, ja Be- Wunderung zollten. Er frequentirte die Universitäten Breslau und Ber-!in, in letzterer Stadt fand er als Student Gelegenheit, Alexander v. Humboldt kennen zu lernen, der sich für den jungen Mann, dessen Talent und Wissen ihm nicht entgangen, lebhaft intercssirte. Schon damals bewegte sich der Verstorbene trotz manches ungünstigen Vorurtheils, das ihm entgegenstand, in den gewähltesten Kreisen der Hauptstadt, und Männer, wie Varnhagen v. Ense, den früher« Premier-Minister Herrn v. Pfuel, Julius Rodenberg und andere, in ber Politik und Wissenschaft hervörrragende Persönlichkeiten nannte er seine Freunde. In den letzten Jahren hatte er sich zum großen Theile der deutschen Arbeiterfrage gewidmet und wenn seine Prinziplen in derselben auch uichr von allen Parteien anerkannt wurden, so ließ sich doch nicht verkennen, daß er das beste gewollt. Er war Präsident des ״allgemeinen deutschen Arbeiter- Vereines״, den er ins Leben gerufen. Die vorwiegend persönliche Art seines Auftretens, namentlich als sozial-politischer Agitator hat ihn in den Ruf der Herzlosigkeit und Selbstsucht gebracht, doch weit entfernt, herzlos gewesen zu sein, wird er vielmehr von allen Seiten als der edelst fühlende Mensch geschildert. Ec hegte für das Wohl und Wehe aller. die ihm nahe standen, das lebhafteste Interesse und nahm sich sowol seiner Freunde und Gesinnungsgenossen, als auch jedes zu seiner Kenntniß gekommenen Hilfsbedürftigen und Bedrückten mit warmer TheilnahMean. Möge dem geistvollen Manne ,, der.im fo tragischer Weise seine Laufbahn geendet, ohne die Früchte, seines.- Talents seines Fleißes und seiner Kämpfe genossen zu haben! die Erde leicht sein-! L. J. Stew-Nork, im Sept. (Fortsetzung der Konstitutiou- Groß-Loge.*) Art. V. Die General-Konvention. §. 1. Alljährlich in der letzten Woche des Monats August oder in der ersten Woche des Monats September findet die General-Konvention der Konstitution-Groß-Loge statt. §. 2. Vier Wochen vorher sollen die Distrikts-Groß-Logen schriftlich in Kenntniß gesetzt werden, wann die Versammlung stattfindet und zugleich zur Wahl ihrer Repräsentanten aufgefordert werden. Ebenso sollen alle Skenim schriftlich benachrichtigt werden. §• 3. Jede Distrikts-Groß-Loge ist zu so vielen Repräsentanten berechtigt, als sie untergeordnete Logen in ihrem Distrikte zählt. 8- 4. Bei Eröffnung der General-Konvention sollen die Repräsentauten die Beglaubigungsschreiben, womit sie von den DistriktS-Groß, Logen versehen, einreichen. §• 5. Während die General-Konvention in Sitzung ist, bildet sie die höchste konstituirle Behörde des Ordens; die Funktionen des Beamten-Kollegiums als solches sind während, dessen aufgehoben und alle uuerledigten Geschäfte, welche sich zur Zeit in den Händen des Beamten- Kollegiums befinden, tollen der General-Konvention vorgelegt werden. 8- 6. Die General-Konvention hat Macht, Gesetze zu erlassen und über alle Gegenstände iiinerhalb des Bereiches des Ordens, im Geiste und in Uebcreinstimmung mit der Koustitution und alle solche Gesetze sollen gekannt sein als ״Die allgemeinen Gesetze des Ordens." Die General-Konvention kann an den Rath der Skenim Empfehlungen ergehen lassen in Betreff des Rituals und der Formulare des Ordens und von demselben einen Bericht darüber verlangen. Ueberhaupt ist der General-Konvention volle legislative Gewalt gegeben in allen, den Orden betreffenden Sachen und sie kann solche Ordnung der Verhandlungen und parlamentarische Regeln adoptiren, als sie für zweckmäßig erachtet. §. 7. Jeder Vorschlag für neue Gesetze zur Verbesserung oder Aufhebung bestehender Gesetze im Ganzen oder theilweise, muß von einem Mitglieds der General-Konvention schriftlich eingereicht und dreimal verlesen werden׳ in wenigstens zwei verschiedenen Sitzungen der Konvention, ehe er zur Abstimmung gelangen kann, und zwei Drittel aller abgegebenen Stimmen sind erforderlich, einen solchen Vorschlag zum Gesetz zu erheben. §. 8. Jedes Mitglied der Konvention soll eine Stimme haben über alle allgemeinen Fragen, aber über alle Fragen betreffend eine Verweisung von Sachen an das Beamten-Kotlegium öder an den Rath der Skenim, oder über die Annahme von Berichten, Vorschägcn oder Plänen, welche resvektiv von ihnen eiugereicht worden sind, oder über die Billigung oder Mißbilligung irgend einer ihrer respektiven Handlnngen, sollen die Mitglieder des Beamten-Kollegiums, oder des RatheS der Skenim resvektiv keine Stimme haben׳, eS sei denn, daß ein solches Mitglied des Ratheö der Skenim ein Repräsentant einer Distrikts-Groß- Loge ist. ׳ §. 9. Vor der endlichen Vertagung soll die General-Kbnvention die Beamten der Konstitution-Groß-Loge für das folgende Fiskaljahr erwählen und den Ort bestimmen, wo die nächste jährliche' General- Konvention abgehaltcn werden soll. z. 10. Sogleich nach der Vertagung soll ein ausführlicher Bericht über die Verhandlungen der General-Konvention abgefaßt und ohne Verzug an die Distrikts-Groß-Logen zu deren Gebrauch uud zur Vertheilung au die untergeordneten Logen abgefaßt werden. (Forts, folgt!) *) S- Nummer 37.

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