Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 39 (28.9.1864)
- Date
- 1864-09-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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779 780 erstattet werden sollen." Dieses im ersten Jahre seiner Wirksamkeit ertheilte Edikt mußte ihn natürlich zu viel der Versuchung aussetzcn und in mancherlei Konflikte mit der Gemeinde bringen; möglich, daß er zu vielen Gebrauch von dem ihm eingeräumten Rechte des Bannes, der, wie wir schon oben mitgetheilt, eine Rüge des Vorstandes provozirte, gemacht haben mag, und daß dadurch der erste Keim des Zwistes und der Verfolgung gelegt worden ist. In einem vom 12. Inner 1761 ebenfalls vom Palatin erlassenen Befehle heißt es, wie folgt: ״Wegen der Toleranzgelder und der Landschaftsanlage sollen sowol von denen in Nechnitz wohnenden, als auch von den auswärtigen Juden ein oder zwei verständige ehrliche Leute gewählt werden, welche mit dem hiesigen Rabbiner alle Einwendungen untersuchen, wol überlegen und wie möglich einen gütlichen Vergleich hervorbringen sollen." Ebenso kommt in einem Intimate der Statt- Halterei vom 21. Juni 1762 an das Eisenbnrger Komitat der Passus vor, daß in Betreff der Toleranztare alle Streitigkeiten durch den Rabbiner und die Juristen, denen das Vermögen der Leute am besten bekannt ist, und die wol wissen, daß sie mit Gleichmäßigkeit jedes Vermögen betrachten, die Reichen nicht ausnehmen und verschonen, wie auch die Armen nicht bedrücken sollen, geschlichtet werden. Bedenkt man aber, zu welchen Zwistigkeiten diese Steuer unter den Juden, geführt, so war dieses , den Rabbiner gewiß nur ehrende Zutrauen der höchsten Behörden ein Grund mehr, ihm Feinde und Gegner zu schaffen. In einem andern vom 9. Inner 1763 vom Palatin erlassenen Befehle heißt es: ״Es wird unserer Rechnitzer Judengemeinde befohlen, die Jüdenpolizei unter Beisein des Rabbiners und mit Zuziehung anderer verständiger Juden und der Höchstbesteuerten recht zu überlegen und pnnktatim aufzusetzen, in welchen Punkten die vorige Polizei wegen abgeänderter Zeitläufte oder durch andere erhebliche Ursachen nicht mehr vollzogen werden könnte, oder zur Einführung einer bessern Ordnung abzuändern und zu verbessern wäre." Forts, folgt. .Bcffleife für die Einheit!Jettes in den Msch-arMschm;Sdjufr.11. Eine rtligionsfilosoWt Studie. Bon Dr. St. Schmiedl, Rabbiner zu Proßnitz. (Fortsetzung. *) Die kelamistischeu Beweise für die Einheit. אלתוהיד אלי ר־אי אלמתסלמיץ) Der maimunische More — dem die Geschichte dev Filosofie auch das Verdienst znerkennen muss, das filosofische- Lehrgebäude der Mutakallimnn. der Nachwelt fast vollständig *J S. die vor. Nummer. aufbewahrt zu haben — führt uns fünf kalamistische Beweise für die Gotteseinheit vor, jedoch bemerkt er, daß bet dieser Beweisführung vorzüglich zwei Hauptmethoden zur Anwendung kommen, nämlich die Methode der ״gegenseitigen Hinderung" und die der ״reziproken Verschiedenheit." 0 a. Gäbe es mehr als Eine Gottheit, dann müßte jedes Atom, dem von zwei einander entgegengesetzten Prädikaten immer eines oder das andere zukommen muß, entweder keinen von beiden besitzen, was aber nicht angeht, oder es. müßte — was jedoch ebenso wenig mögliich ist — beide zugleich eigen haben. So könnte es z. B. treffen, daß ein Atom von dem einen Gott jetzt die Eigenschaft der Wärme und von dem andern gerade die entgegengesetzte Eigenschaft der Kälte erhielte, so daß bei der ״gegenseitigen Hinderung" der beiden Wirkungen, dieses Atom entweder kalt und warm zugleich, oder weder kalt noch warm sein müßte. Maimuni macht gegen diesen Beweis geltend, daß derselbe nur Hebender kelamistischen Atomen lehret bestehen könne, welche das ganze Universum, selbst die Sphärenwelt mit inbegriffen, aus den gleichen Urbestandtheilen hervorgegangen sich denkt. Nach der Aristotelischen Theorie von den vier Elementen jedoch, vermöge welcher die Welt der Sphären aus einem ganz andern Urstoffe besteht, der zum Unterschiede von den vier Elementen, der ״fünfte Körper" genannt wird,3) hätte dieser Beweis durchaus nichts Stichhaltiges. Denn man könnte dann immerhin zwei Gottheiten annehmen, von denen jedoch die eine nur in der Welt der Sphären, die audere nur in der Welt der vier Elemente ihr suveränes Machtgebiet hätte..Sollte jedoch Jemand eS gegen die Vollkomm enh eit Gottes betrachten, nicht auch außerhalb des eigenen Machtgebietes wirken zu können — bemerkt Maimuni weiter — so brauchte man nur hierauf zu entgegnen: Ein Wirken außerhalb - der Grenzen des eigenen Gebietes sei eine Un- Möglichkeit — und über das Unmögliche keine Gewalt zu haben, sei bekanntermaßen, selbst in Beziehung auf die Allmacht Gottes keineswegs ') S. More I. cap. 75. , - ף und aJ Hebet die Atomenlehre der MMakallimun, sowie über die aristotelische Theorie von den vier Elemente» und dem fünften Körper (אלגסם אלכאמס) vergleiche meinen Artikel ״Alis der Natnrstlosofie der jüdischen Araber" (Frankel'sche Monatsschrift 1862 S. 336 ff.) 4) GS war das ein höchst eigenkhümlichc.r Lehrsatz der mittelalterlichen Filosofie: ״Das Unmögliche , hat eine in sich begründete, unabänderliche Natur, so daß über dasselbe Gott keine Macht zugeschrieben werden kann (More III, 15). Man rechnete zu solchen Unmö g - lichkeiten z. B. die gleichzeitige Bereinigung zweier entgegengesetzter Bestimmungen an Einem Subjekte (6sri non p.otvst utiuom sinaiül sit et non sit); ebenso daß"Gott sich selber verkörpern, oder ein sich ganz gleiches Wesen erschaffen konnte u. dgl. m. — Auch Saadi a bekannte sich zu diesem Lehrsätze. Dies ersah ich aus drei Stellen im Emunot, nämlich in der Einleitung. (פרה.קצת המיהרים כ^מור ש*י<ינו יכול על השבת אחמול), ferner 11, 10 (ולא• תשכחנו •כשהוא ישים החמשה יותר מן ׳העשרה) und endlichvii, 1: (דברים;הבליים לא יכשר להאמין שתמול היכולת עליהם)• - Dieser Lehrsatz trug übrigens auch das Seinige dazu bei-, in dem bekannte» Mäimoni.deSstreite, die Filosofie zu diskreditiren. Die berühmte Bannschrift des den Aderetff nimmthierauf'Bezug, kirdem sie-- sagt: ״Der MenM d'er Leh mhüttenvewohNer, wist über seinen Herrn und Schöpfer zu Gericht ׳sktzen^ chill sich vermessen,/darüber ein Urtheil zn fällen,. was' seineck'Gotte'' zu vollbringen' m ö gl i'ch ober u n nrö.gl i'ch^ ist" ()0י' ת׳יי Wת)-