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Ben Chananja · 1864-09-14 · 37 (14.9.1864) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
37 (14.9.1864)
Date
1864-09-14
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage zum ״Ben Chattanja" Rr. 89. Wenn Gesuche um Freibriefe für neue T)istriktS-Groß-Logen eingehen, soll es untersuchen, ob cs zweckmäßig sei, solche zu bewilligen und das Resultat dieser Untersuchung der General-Konvention mittheilen. Wenn nachvorhergrgangener Untersuchung; die ZutückNähme des FreibriefeS einer DistriktS-Groß-Loge nöthig erscheint, soll es den Rath der. Skenim zusammenberufen und nach dessen Ansicht handeln. ES kann auch den Rath der Skenim berufen, so oft seinem Dafürhalten nach die Angelegenheiten deS Ordens es erfordern, oder wenn es in wichtigen Fällen sich eines Rathes zu bedienen wünscht In allen Versammlungen, in welchen der Rath der Skenim verfehlt, in einem gesetzlichen Quorum zu erscheinen, ist das Beamten« Kollegium ermächtigt die Geschäfte des RatheS zu übernehmen. K. 4. ES ist ferner die Pflicht des Beamten-KollegiumS alljährlich der General-Konvention einen detailirten Bericht einzusenden über alle seine Verhandlungen und die Handlungen des Rathes der Skenim, und in diesem Berichte besonders alle Appellationen und die abgegedenen Entscheidungen anzuführen, über daß Finanzwesen der KonstitutionS-Groß-Loge Rechnung abzulegen, sowie eine klare Uebersicht des StanveS-des Ordens zu geben und solche Empfehlungen zu machen, als die Verhältnisse erheischen mögen: A 5. Das Beamten-Kollegium ist der GenerüftKonventiön' für alle seine Handlungen verantwortlich; und sollen seine sämmtlichen Asten der General-Konventton zugänglich sein. Akt. IV. Der Nath de r'Skenim! §. 1. Skenim find solche Mitglieder der Konstitution-Größ-Loge, welche in einer DistriktS-Groß-Loge das Amt des G. N. A. bekleidet haben. Sie sind so lauge Mitglieder, als sie-einer untergeordneten Loge angehören, bis sie sich durchs Resignation vom Rathe zurückziehen, oder bis ihre Berechtigung als Mitglieder durch solche Anordnungen erlischt, welche durch das Gesetz bestimmt werden. Vor ihrer Zulassung müssen fie>durch Beglaubigungsschreiben von ihrer DistriktS- Groß-Loge ihre Qualifikation Nachweisen. 8. L. Der Rath der Skenim soll während des Zähres zwei reget- Mäßige Sitzungen halten, von denen die eine in der letzten Woche des Monats-Zuli und die andere m der letzten Woche des Monats! Ok-!ober stattsinden soll. Außerdem kaum er sich zufolge eigener; in vorherigen vertagten Sitzungen gefaßter Beschlüsse versammeln, oder durch das׳! Beamten-Kollegium׳ -berufen werden. §.- 3! Der Rath der: Skenim hat vornehmlich die Aufgabe, die höheren Änstrebungen des Ordens zur Ausführung zu bringen und seine Ansichten der General-Konvention vorzulegen; er hat derartige Pläne zu prüfen und darüber zu entscheiden, wenn solche der Konstitution- Groß-Loge -von ändern Körpern des Ordens eingeschickt werden, während - die General-Konventiön nicht in Sitzung ' ist, und wenn erdiestlb'en verwirft, so hat er seine Gründe dafür an die' Ge'neräl-Könöentiön schriftlich abzugeben! Das-׳Ritual und die Formeln des׳ Ordens sind׳ in!-seiner! ausschließlichen Obhut; er kann sie verändern und verb'efftrn und solche Neuerungen einführen, wie er zur Zeit für aNge'meffen halt, zu welchem Behufe er ermächtigt ist, Verordnungen im-Namen der Konstitution- Groß-Löge zu erlassen. Wenn im Beamten-Kollegium Stellen' dnrch Resignation oder sonstige Umstände erledigt werden, so hater solche zu besetzen. Zn seiner Sitzung im Monat Zuli sott er alle diejenigen Papiere und Dokumente vvrbereiten, welche-er durch das Beamten-Kollegium der General-Konvention vorzulegen wünscht, und diejenigen Punkte festsetzen, welche er in den Bericht des Beamten-KollegiumS an die General- Kovention ausgenommen haben will. (Fortsetzung folgt.) Inland.!? Pest, 11. September. Die von Herrn Bärgella projektirte ׳ Annexion der zu gründenden Unterrealschule an die bestehende Muster- Hauptschule-und au die Präparandie hat bei den hiesigen Schulfreunden nicht geringes Erstaunen erregt. Die Besetzung׳ von Lehrerstellen im Wege der Vökation-Mit Ausschließung des Konkurses widerspricht einerseitS den bestehenden Schulgesetzen; andererseits dürfte es sich kaum mit der׳ Ehreder Musterhauptschnllehrer vertragen, wenn denselben mit Um« gehung'der sonst so nützlichen׳ Konkurrenz an der neuen Realschule ein Monopol eingeräumt würde. Die Herten Musterlehrerbeziehen׳ bei einer kleinern׳ Zahl von Unterrichtsstunden einft! größern Gehalk, als alle ihre Kollegen bei einer׳ größern Zahl von Unterrichtsstunden beziehen. Damit ׳ sollten׳ sich die-Herren vorläufig׳ zufrieden geben: Wenn-die hiesige Gemeinde eine Realschule gründen wirp wird sie, wie sich von selbst versteht,-im Sinne der Schulgesetze einen Konkurs ausschreiben. Vor Kurzem'hatte׳ ich Gelegenheit , in der alten Synagoge im Orczyhäuse einer Trauung! beizuwohnen. Ich! war-nicht wenig erstaunt, wahrzunehmen, daß die׳ fungirenden KültNsbeamten, der RabbinatS- Assessor׳ und-der'Vorbeter, ihren h. Dienst in denselben׳Kleidern verrichten, in denen sie spazieren gehen. Eswunderte mich , als ich-diesen Unfug sah, in der^That-, daß die Herren' nicht auch״ihre Spa'zierstöcke in der Hand! behielten. Im- Schulchan! ArNch, wotauf sich: die Orthodoren unaufhörlich berufen; steht vorgefchriebeni: שיחיו לן מלבושים ׳נאים מיוחדים •לתפלה (O. Cp 98, 4); wie.kann;es die-Orthodoxie verantworten, daß diese Regel'nichtmindestens von-den Funktionären beobachtetwird?׳ Oder glauben die Herren, ficht-•gerade dort! über׳ den׳ Schulchan Aruch hinwegfetz'en zü müssen, wo׳ derselbe mit den Forderungen des Anstandes und' -desguten׳ Geschmackes: übereinstimmt׳? — Unsere Vorsteher-haben׳'nicht Zelt, sich um die KultuSangelegenheiten viel zu kümmern; d'Mein bedeutendes Defizit im Budget-, . man! spricht-vow ZOMO GuldeW,' — ihre ganze Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt. Stnhlweißenbueg, 11׳! September. Die Einweihung d-er Synagoge der hiesigen -'Haupt-'׳ und MüktergeMeiNd'tl• wird ׳'am!.23 ׳. d.' M. stattfinden. Die Einweihungspredigt hält in «1 n g a r i s^ch'e'ä'Spräche Oberrabbiner. Löw, die Predigt am duraüffölgenbeii ׳ SKbat'he Ober« rabbinev Zipscr. Dieganze Gemeinde-!- ist, mit Vorbereitungen zu dem Festt'-beschSftiget. L. > . Anfangs. September. Wer die hiesige Gemeinde vor zehn Zähren »miti ihrem-dem Einsturze nahen Gotteshause und ohne - KinderschUle gesehtnhät, und" heute hieher kommt, der muß mit Be- ' wunderung' den Gemeinsinn', die herrliche Synagoge und" die Anstalten der hiesigen Gemeinde wahrnehmen und mit Dank gegen den Vorstand erfüllt werden, der kein Opfer scheut, um die Gemeinde einem blühenden Zustande entgegenzuführen. An ver Spitze der Gemeindeverwaltung steht schon seit vielen Zähren der in diesem Amte ergraute allgemein verehrte Herr Abram Leon, städtischer Gemeinderath. Seiner Energie und Umsicht hat das jetzige Gotteshaus fein׳ Entstehen zu verdanken,- indem er der Erste war, der außer vielen'kleinern Spenden 1000 st. ö. W. subskribirte und um 1300 fl. ö. W. Tempelfitze kaufte, wodurch er die übrigen Gemeindeglieder zur Nachahmung seines Beispiels aufmunterte. Bei dieser Gelegenheit erwähne ich, daß der ׳Glasermeister Moriz I. Herzl sämmtliche Glasarbeiten zum Tempel unentgeltlich lieferte. Was die Schule betrifft, so hat Herr Bernhard Herzl, Vorstands- Mitglied, ihr seit kurzer Zeit mehr als 100 fl. ö. W. gespendet. Mit der Schulverwaltung hat die Gemeinde den wackern Herrn Salamon

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