Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1864-09-14 · 37 (14.9.1864) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
37 (14.9.1864)
Date
1864-09-14
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2542917-2543121-2543159--3863-2547780
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

753 754 wurden. Dieser verdienstvolle Forscher sagt hierübrr. ״Um sich eine Borstellnng von der Schleiertracht der hebräischen Frauen zu verschaffen, hat man sich viele Mühe gegeben, die betreffenden Moden des heutigen Orients zu untersuchen, wo die Frauen sich nur dicht verschleiert zeigen, vor das Geficht, bis über die Nase ein Tuch ziehen und nur vor den Augen ein dünneres Netz anbringen, um die Umsicht möglich zu machen. Die hebräischen Frauen waren aber nie der jetzigen beschränkenden HaremS-Sitte unterworfen. Diese kann also für die hieher gehörigen Untersuchungen nicht den Maßstab geben. So hält Inda die Thamar deshalb für eine Buhlerin, weil fle ihr Gesicht verhüllt hatte, was sie eben gethan, UNI bei ihm diese Meinung zu erregen, also gegen die sonstige Tracht und Sille. Rebekka ist auf der Reise von Mesopotanien »ach Kanaan, welche sie in Begleitung von Männern unternimmt, offenbar unverschleiert. Sie hüllt sich in ein weites leichtes Tuch erst in dem Augenblicke, da sie ihren Bräutigam erblickt, wobei nicht einmal gesagt ist, daß sie auch das Gesicht bedeckte, was aber, wenn eS geschah, eine ganz andere Tendenz hatte, als daö jetzige Vermummen der Frauenzimmer im Orient und an die noch jetzt bestehende israelitische und römische Sitte des nubsro viro und der nuptias erinnert. Vieslcicht thaten die Buhlerinncn deshalb ein Gleiches, um sich gewissermaßen als Bräute zu bezeichnen. Auch ans andern Stellen geht hervor, daß das weibliche Geschlecht zur Patriarchenzeit unverschleiert ging und daß überhaupt eine freiere Sitte als im heutigen Orient herrschte." (Archäol. d. Hebe. 1, 11.) Der Beweis, den ich aus dem Talmud — von den Vorkehrungen bei der Festlichkeit des WaffcrschöpfenS — für meine Entscheidung geführt habe, behält nach all dem Gesagten seine volle Beweiskraft, und wird durch die Gegenbemerkungen meines Herrn Kollegen nicht im Geringsten erschüttert. Der Herr Oberrabbiner Fasset ist ein viel zu erleuchteter Theolog, als daß wir nicht der Hoffnung Raum geben sollten, er werde unsere Gegenbemerkungen mit kritischer Ruhe prüfen. In Bezug auf die Losonzer Synagoge führt die Forderung des dortigen Rabbiners bebäuerliche Ziikonvcnienzen mit sich, die sich der gebildetere Thcil der dortigen Gemeinde mit Recht nicht gefallen lasse» will. Wichtiger, als diese lokale Rücksicht, ist das Kulturmoment, welches die Frage involvirt. Zn dieser Beziehung sollten wir Rabbinen um so vorsichtiger und milder verfahren, als wir der Wahrhrit gemäß anerkennen mäßen, daß die aus der h. Schrift geschöpfte Lehre der Karaiten über die Frauen ohne Vergleich humaner, weiser und liberaler ist, als die der Rabbaniten! *) Nachträglich erfahre ich, daß auch Herr Kreisrabbiner Friedmaun in Teschen der Meinung des Herrn F. beitritt, und sich auf den Maimonidischen Kommentar zu der von mir angeführten Mischna (Snkka 5,2) beruft. Herr Fr. hat übersehen, daß Maimonides die im Mischna. kommentare ausgesprochene Motivirung förmlich widerruft, indem er Lnlab 8, 12. ausdrücklich sagt. כדי שלא יחערבו אלו עם אלך י *) Jehuda Hadassi schrieb 1148: יען כי הנשים ככלל המצות ,חאויות וכשרות ונאמנות■ לקיימן• ונזהתתבכלל חתוח־י כולה בכתוב הקהל את האנשים והנשים והטף וגרך אקור בשעריך : הן נאמנות בטומאתן ובטהרתן ובשמירת שבתות ה׳ ומועדיו קל והמר על מעש וביתה חבילתך ומעש .מילה וערות להעיר בין איש ואחיו כריכו «w«< »*■•*״f« 9h. 304. 113, a. ' Szegedin, Selbstverlag der kedaktiou. und nicht: כדי שלא יסתכלו! Es ist hinlänglich bekannt, daß der Mischnakommentar eine Jugendarbeit des Maimonides ist, deren Inhalt im Jad nicht selten desavouirtwird: פי׳ המשניות דקטנותא נינהו ולא מקשי׳ לי׳ מינייהו (Men. Asarje bi Fano's RGA. Nr. 117.) Daß der Mischnakommentar vor dem Jad zurückweichen müsse, sprach schon R. Josef Karo aus: כשהרמב״ם סותר עצמו מפי׳ המשניות לתבור היד אין לסמוך אלא על מ״ש בחבור (Beth. Jos. zum I. Dea 294.) In dem vorliegenden Falle gründet sich die spätere Motivirung des Maimonides auf die Tosifta: ולא היו מעורבין (Snkka IV.) Auf alles dies halte Herr Fr. so um leichter geführt werden können, als er sich auf Maimonides Mischnakommentar zu Middoth 2 , 4. beruft, wo ausdrücklich שמא יתערבו steht. Maimonides hat also schon im Mischnakommentar seine frühere Ansicht berichtigt. Die Erläuterung, welche R. Lipmann Heller den Worten des Maimonides gibt (Snkka a. a. O.), und der darauf bezügliche Superkommentar des R. Sam. Freund, welche beide Herr Fr. nicht kannte, haben also für die praktische Deduktion nicht die geringste Bedeutung. Aus der Angabe des Maimonides, daß die Brustwehr ״שקופים אטומי"״ errichtet wurde, ist auf die Höhe derselben gar kein Schluß zu ziehen. Auch die Brustwehr der neuen Synagogen in Wien, Prag, Pest und anderen Orten ist undurchsichtig, wie es der Anstand gebietet, ohne daß ein Gitter darauf angebracht wäre. Korrespondenz. Ausland. L. J. New-Aork, im Sept. (Fortsetzung der Konstitutiou Groß-Loge.*) Art. III. Be am ten-Kolleg i um. §. 1. Das Beamtcn-Kollegium der Konstitution Groß-Loge, bcstehend aus sämmtlichen Beamten, ist das stehende exekutive Komitä und kann sich zu allen Zeiten versammeln in Gemäßheil seiner eigenen Regeln, oder auf Anordnung des G. S. In letzterem Falle sollen sämmtliche Beamten schriftlich eingeladen werden. §. 2 Kein Antrag soll zum rechtSgiltigen Beschluß erhoben werden, wenn nicht wenigstens drei Mitglieder dafür gestimmt haben. §. 3. Es ist die Pflicht des Beamten - Kollegiums, alle Gesetze, Beschlüsse und Verordnungen der Konstitution-Groß-Loge zu vollziehen und die nöthigen Befehle und Weisungen zu diesem Behuse zu ertheilen. ES soll die Berichte der DistrikS-Groß-Logcn in Empfang nehmen, dieselben prüfen und die Korrespondenz der Konstitution-Groß-Loge leiten. In allen Fällen richterlicher Natur soll es den Fall streng nntersuche» und das Endurtheil fällen. Es hat alle Formulare für den OrdenSgebrauch zu beschaffen und dieselben auf entsprechende Weise den Distrikts- Groß-Logen zuzustellen. Es hat alle Anschaffungen zu besorgen, welche die Konstitution-Groß-Loge in der Verrichtung ihrer Geschäfte erfordert, und das Finanzwesen der Konstitution-Groß-Loge zu verwalten. Es handelt in allen Fällen im Namen der Konstitution-Groß- Loge, führt ein genaues Protokoll über seine Verhandlungen und bewahrt alle Papiere und Dokumente, welche ihm znkommen, in dem Archive der Konstitution-Groß-Loge. Fortsetzung in der Leklagt. *) S. die vorige Nummer. Leipzig, Lommisstons-Verlag von Franz Wagner. Druck von Sigmund Burger in Szegedin. Hierzu ein Viertelbogen Beilage.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.