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Ben Chananja · 1864-09-14 · 37 (14.9.1864) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
37 (14.9.1864)
Date
1864-09-14
Page
– (sequence 6)
Language
German
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749 750 unbewußt beinahe, ein Gedanke sich an die Ferse des andern angehängt. Es hat sich das Emzelne nach dem Allgemeinen hingebrängt. Der Schwamm saugt Alles in sich ein. Der Phosphor verschluckt nur daS Licht. Letzteres zu thun, war unser Bestreben. (Fortsetzung folgt.) .wgraMches. 3. Äosef Lenin Saalschutz. Josef Levin Saalschutz wurde am 15. März 1801 in Königsberg in Preußen geboren. Sein Vater war daselbst Rabbiner und erfreute sich einer allgemeinen Achtung bei Israeliten und Nichtisraeliten. Nach seiner Ausbildung im allstäbtischen Gymnasium und an der Universität seiner Vaterstadt, — auf der er sich hauptsächlich dem Studium der hebräischen Archäologie zuwandte und während welcher Zeit seine erste Abhandlung über die Urim und Tummiin mit einer Vorrede von dem damals dort wirkenden Professor Hahn, kürzlich vorstorbenen Generalsuperintendenten in Schlesien, erschien — erlangte er 1824 (seiner Erinnerung nach als erster Israelit) die silosofische Doktorwürde. Er ging darauf nach Berlin, woselbst er an der Gemeindeschnle eine fünf- oder sechsjährige Wirksamkeit fand. Im Umgänge mit geistig bedeutsamen Männern, wie Zunz, David Friedländer, Hitzig, Josef Lehmann (Herausgeber des Magazins für sie Literatur des Auslandes), Zelter und Andern, durch den Besuch einzelner Vorlesungen an der Universität, namentlich der Vorträge Aler. von Humboldt'S über den Kosmos, sowie im geselligen Verkehr in anregenden Familienkreisen, sah er seine Mußestunden aufs Angenehmste ausgefüllt, und ergänzte h'er durch fortgesetzte Studien den Schatz der früher gesammelten Kenntnisse, welche er späterhin in so ausgezeichneter Weise durch eine große Zahl kleinerer und größerer Schriften zu dokumentireu im Stande war. Im Jahre 1829 erhielt er von der israelitischen Gemeinde zu Wien den ehrenvollen Ruf als Lehrer der Religion und Katechetik, und fand hier Gelegenheit, die pädagogischen Grundsätze seines früheren Königsberger Lehrers aufs Trefflichste zur Anwendung zu bringen und durch milden Ernst und wolwollende Freundlichkeit sich die Herzen seiner Schüler zu gewinnen. Er ertheilte den Religionsunterricht den israelitischen Jünglingen in den oberen und mittleren Klaffen der Gymnasien und Realschulen und verfaßte zur Grundlage für dieselben die ״Gotteslehre" (Wien bei Gerold 1633), eine Schrift, welche bis zur Gegenwart in den österreichischen Schulen für den israelitischen Religionsunterricht als Leitfaden dient. Kurze Zeit, nachdem er sich durch Verheiratung eine glückliche Häuslichkeit begründet hatte, erging au ihn 1835 aus der Vaterstadt der Ruf als Prediger und Religionslehrer, welchen abzulehnen er sich um so weniger entschließen konnte, als zugleich daS stete Verlangen nach der Gemeinschast mit seinen in Königsberg lebenden Verwandten und Freunden dadurch aufs Schönste befriedigt wurde. Mit hingebender Treue und unermüdlicher Gewissenhaftigkeit wibmete sich Saalschütz nunmehr diesem Berufe ununterbrochen bis an seiu Lebensende. Daß es dabei nicht an Kampf und Sorgen fehlte, kann nicht befremden, wenn man erwägt, daß iein Mann, welcher wie Saalschütz die Tradition der Väter mit den Bedürfnissen der Neuzeit zu verschmelzen bestrebt war, inmitten der einseitigen Orthodoxen und der radikalen Reformer eine schwierige, jedoch allseitig gewürdigte und geachtete Stellung einzuhalten hatte. Außer der Freude an seinem Amte boten ihm aber die unablässig auf dem Gebiete der hebräischen Alterthumskunde weiter fortgesetzten Studien nicht geringe Befriedigung. Im Jahre 1849 habtlitirte er sich als erster — und bis jetzt einziger — Jude an der Universität als Privatdozent in der filosofischen Fakultät. Später erhielt er auch eine Honorar-Profeffur. Seine, durch mancherlei Versprechungen genährte Hoffnung auf eine wirkliche Professur blieb leider, der entgegenstchenden Universitätö-Statuten wegen, unerfüllt. Seine Werke bestehen außer einer Anzahl kleinerer und größerer Schriften — Forschungen auf dem Gebiete der hebräischen Archäologie (drei Hefte: I. zur Geschichte der Buchstabenschrift, II. zur Kritik Manetho's, III. die manethonischen Hyrsos), Form der hebräischen Poesie, Geschichte der Musik bei den Hebräern n. a. — hauptsächlich aus dem ״Mosaischen Recht" (2 Bände bei C. Heymann in Berlin, 2. Auflage 1863) und der Archäologie (2 Bände Königsberg bei Gebr. Bornträger 1856). Von ersterem Werk wurde vor einiger Zeit in Amerika eine englische Ueber« setzung vorbereitet. Der Grundzug seines Wesens war begeisterungsvolle Liebe zur Wahrheit, freundliches Wohlwollen und innige Herzlichkeit. Diese Humanität, in Verbindung mit seinen umfassenden Kenntnissen veranlaßt es, daß seine Gespräche und verschiedenartigen Vorträge in mannigfachen Kreisen stets gerne ausgenommen wurden. Am 23. August vorigen Jahres wurde er durch einen plötzlichen, aber sehr sanften Tod den Seinigen entrissen. Sein Gedächtniß wird den vielen, von ihm Konfirmieten, wie nicht minder allen denen, die ihm näher standen, stets unvergeßlich und thener bleiben. Die Königsbergcr Hochschule widmete ihm folgenden Nachruf: ״Durch den am 23. d. M. plötzlich erfolgten Tod des Professors Drs. Josef Saalschütz hat die hiesige Universität einen schmerzhaften Verlust erlitten. Liebenswürdigkeit des Charakters und ein reges wissenschaftliches Streben hatten dem Verstorbenen die Liebe und Achtung seiner Kollegen erworben, und seine fleißigen und geistvollen Forschungen auf dem Gebiete der hebräischen und ägyptischen Archäologie werden auch in weiteren Gelehrtenkreisen seinem Namen für immer ein ehrendes Andenken sichern. Der akademische Senat." Zur Orientirung über die Losonzer Frage. Mein ehrwürdiger Freund. Herr Obcrrabbiner Fasset, hat sich veranlaßt gesuhlt, meinem in Nr. 33 d. Bl. abgcdrnckten Gutachten entgegenzutrete». Folgende Bemerkungen dürften jedoch hinreichen , seinen Einwürfeu zu begegnen. 1. Mein ehrwürdiger Freund hält mir den taluindischen Spruch entgegen: ״Wer verändern will, dessen Hand ist die untere." ״Nicht der", fährt er er fort, ״welcher einen Brauch ausrecht erhalte», sonder» der, welcher ihn abschaffeu will. muß den Beweis führen." WaS nun den talmndischen Spruch betrifft, so ist mir derselbe nicht unbekannt; wo wird aber diesem Spruche religionsgesetzliche Bedenlullg ge«

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