Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 36 (7.9.1864)
- Date
- 1864-09-07
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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735 736 der Mischna Sabb. Kap. 24 entweder für einen -)MN oder einen נכרו gehalten haben müsse, und wäre es ihm ja gerade in Ems, wo den Kurgästen zu jeder Zeit viele Esel zur Disposition stehen, ein Leichtes gewesen, für einen geringen Preis einen Esel zu wiethen, auf den er seineu Geldbeutel hätte legen dürfen und ganz אליבא דדינא, selbst nach der strengsten Neuorthodorie. In dem Bild dieser Privaten haben wir zugleich auch das der echten alten ehrwürdigen Nabbittet und das der neuorthodoren. Für Erstere hegen wir die größte Achtung und innigste Verehrung, für letztere aber Widerwillen nnd Eckel; Erstere befolgen den schönen talmudischen Spruch, nach welchem Schriftgelehrte das Wort mit Milde und Sanftmuth führen sollen. Letztere das Gegentheil, indem sie nur מקנתרין. sind. — Ich schließe für heute diesen Bericht und behalte mir vor, denselben fortzusetzen. Schließlich nehme ich mein etwas zu strenges Urtheil in meinem srü- Hern Berichte über die heftige Schreibart des ehrwürdigen Herrn Waldberg gegen Pineles hiermit zurück, da ich durch ein wiederholtes Durchlesen der Borrede und einen Einblick in das Werk selbst mich eines Andern überzeugt habe. I. Kahn, Oberrabbiner. L. J. Atew-Bork, im Mai. (Fortsetzung.*) Folgendes ist der Wortlaut der Konstitution: Abschnitt I. Die Konstitution Groß-Loge. Art. I. Mach t. §. 1. Die Konstitution Groß-Loge ist das höchste Tribunal des unabhängigen Ordens Bnai Brith. §, 2. Sie ist die legislative Gewalt des Ordens. Alle allgemeinen Gesetze nnd Regeln, das ganze Ritual und alle Formeln des Ordens, sowie die darauf Bezug habenden Ordonanzen gehen von ihnen aus. §.3. Sie ist milder höchsten richterlichen Gewalt bekleidet, ist die Appellationsbehörde in Streitsachen zwischen uutergeordneten Logen und Distrikks-Groß-Logen und in Klagen von Mitgliedern einer Distrikt-Groß-Loge über die Handlung dieser Distrikt- Groß-Loge; .sie entscheidet in allen Streitsachen zwischen Distrikts-Groß- Logen, und wenn Zweifel entstehen hinsichtlich des wahren Sinnes irgend eines TheilS der Konstitution oder der Gesetze, gibt sie die wahre Auslegung; ihre Entscheidung ist in allen Fällen endgiltlg. §. 4. Ihrer Obhut ist die Wohlfahrt des Ordens anvertrant, sie wacht über die Anfrechthaltung der Konstitution, verordnet und beaufsichtigt die treue Ausführung der Gesetze, Regeln und Orvonanzen nnd sucht durch alle entsprechenden und gesetzlichen Mittel die Zwecke des Ordens zu fördern, prüft alle Pläne für die Förderung dieser Zwecke von welchem Körper des Ordens sie auch immer ausgegangen sein mögen, und wenn sie solche billigt, ordnet sie die Ausführung derselben an. §. 5. Sie setzt Distrikts-Groß-Logen ein, ertheilt ihnen.Freibriefe und bestimmt ihre Jurisdiktion, und auf gute und gesetzliche Gründe hin, und nach einer gründlichen Untersuchung kann sie solche Freibriefe zurücknehmen und annulliren und Distrikts-Groß-Logen anflösen. §. 6. Sic kontrasignirt durch ihre Beamten die Freibriefe für untergeordnete Logen, nnd ihre Zustimmung ist erforderlich, um den Freibrief einer untergeordneten Loge zurückzunehmen. Art. II. Organisation. §. 1. Der Sitz der Konstitution Groß-Loge ist in der Stadt New-Uork im Staate New-Uork General-Konventionen können jedoch an andern Orten gehalten werden. §. 2. Die verschiedenen Funktionen, der Konstitution Groß-Loge sind zugetheilt: а. Einem exekutiven Beamtcn-Kollegium; d. einem administrativen Rathe, genannt: ״Der Rath der Skenim." б. einer legislativen General-Konvention. - §. 3. Die Skeium und Gründer des Ordens find ex officio Mitglieder der Konstitution Groß-Loge; sie bilden den Rath der Skenim und aus ihrer Mitte ist das Beamten-Kollegium zu erwählen. §. 4. Die Repräsentanten der Distrikts-Groß-Logen in Verbindüng mit den Beamten und Skenim bilden die General-Konvention. (Fortsetzung folgt.) Inland. Fünfkirchen, 1. September. Die hiesige Musterhauptschule hat die Klassifikation des geschlossenen Schuljahres in Begleitung ihrer Schulnachrichten soeben in ungarischer Sprache erscheinen lassen, und dadurch den andern jüdischen Schulen ein sehr nachahmenswertheö Beispiel gegeben. Zahl der Schüler und Schülerinnen: 189. Lehrer: 7 und eine Lehrerin. Das in der Bibel und und der Religionslehre erreichte Lehrziel ist besonders angegeben. Wohlthäter der Schule: Herr Bürgermeister Nagy, die Kultusgemeinde und die Herren Rothmüller, Engel, Schapringer, Dr. Schulhof und Sittig. Außerdem sind kleinere Geldbetrüge für die Schulbibliothek eingelaufen. G St. Sarkad, 1. September. Die hiesige jüdische Gemeiüde gehört nicht zu den kleinsten Gemeinden im Biharer Komitole: sie zählt 70 Familien, die meist von Ackerbau leben. Von dem Gcmeingeiste der Gemeindeglieder ist aber nicht viel Erfreuliches zu berichten. Daß die Gemeinde eine zierliche Synagoge besitzt, hat sie ganz vorzüglich ihrem bisherigen Vorsteher, Herrn Jsak B.leier, einem in jeder Hinsicht achtungswürdigen Manne, zu verdanken. Erziehung und Unterricht liegen leider noch danieder. Der Großwardeiner Oberrabbiner, Herr Landsberget, ist, wie ich vernehme, chöhern Orts autorisirt worden, mit den Gemeinden seines Synagogensprengels über die Gntwerfung eines KultnSgemeinde-StatuteS zu konferiren. F. 2ll)0ttt), 31. August. Der hiesige reformirte Stadtrichter, Herr Gabriel Fejes, hat an den jüdischen Gemeindenotär, Herrn Albert Markus, einen Brief gerichtet, worin er demselben für das ihm zugesendete Kondolenzschreiben in sehr herzlichen Worten dankt. Ueber- Haupt sind in in unserem Orte Toleranz und brüderlicher Sinn einheimisch. Möge uns der liebe Gott diese köstlichen Güter auch in Zukunst erhalten! Waitzen, 1. September. Geehrter Herr Redakteur! Mit Ueberraschung entnehme ich Ihrem geschätzte» Blatte, daß unsere hierortige Gemeinde gewissermaßen in ein schiefes Licht gestellt wird, eS steht mir als dem Vorsteher der Gemeinde zu, dieselbe dort zu Vertheidigen, wo man eö versucht hat, sie in den Augen der Welt in lügnerischer Weise zu verunglimpfen; ich erreiche das am besten, wenn ich Ihnen der Wahrheit getreu sage, daß unser aeeeptirter geschätzter Herr Rabbiner Ullmann aus Gesundheitsrücksichten seiner Frau für eine kurze Zeit seine Hieherknnft, die auf den 23. Aug. bestimmt war, .verschoben hat; die Gemeinde trägt an dieser Verzögerung nicht die mindeste Schuld. L. Nothauer, Knltüsvorstand. & Bisenz, im August. Der Dnaliöm, welcher in Preßburg ungeachtet der testamentarisch verpönten deutschen Sprache, einen Magid neben dem Rabbiner in entente corüiale bestehen läßt, hat auch seine Folgen für unsere Gemeinde, die aber nicht harmlos vorhanden find Die hiesige Gemeinde besitzt in der Person des Herrn Toff einen Rabs bittet von talmudischer Tüchtigkeit, von externem Wissen und von gediegenem Charakter. Da wählte aber der Vorstand voriges Jahr einen Prediger und Schuldirektor in der Person eines Herr Herzl aus BoSko- Witz: man sagte sich , was sich Preßburg erlaubte, kann sich auch Berlauben. Daß der eine grammatikalisch und logisch predigen soll, wäh׳ ') S. Nr. 27.