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Ben Chananja · 1864-08-17 · 33 (17.8.1864) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
33 (17.8.1864)
Date
1864-08-17
Page
– (sequence 5)
Language
German
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676 676 gegentreten mußte, nicht Vorkommen konnten. ,2) Der Schrift«- gelehrte Esra, welcher im Talmud als ein zweiter MoseS gefeiert wird, hat unter freiem Himmel vor dem Wasserthore in Jerusalem eine Gesetzesvorlesung gehalten, welcher, wie die Schrift ausdrücklich berichtet, Männer und Frauen gemeinschaftlich beiwohnten, ohne daß den Frauen eine besondere,. sie unsichtbar machende Lokalität angewiesen worden wäre (Nehem 8, 2. 3.). Selbst in dem mehrerwähnten Frauen- Vorhofe des Jerusalemischen Tempels waren vier Zellen angebracht, in denen von Zeit zu Zeit Männer rituelle Geschäfte verrichteten; sogar einem Gerichtshöfe war daselbst eine Lokalität eingeräumt. 13) Den Männer-Vorhof des heiligen Tempels zn Jerusalem betraten Frauen wol nur selten; der Eintritt in denselben war ihnen aber nicht untersagt. ") Der Geist, der sich in diesen Spezialitäten ausstmcht, ist wol ganz verschieden von dem Geiste, welcher mit widerwärtiger Peinlichkeit auf die Verunzierung einer mit vielen Opfern erbauten freundlichen Synagoge dringt. Verehrteste Herren! Wer Ihre Streitfrage auf die Spitze treiben wollte, könnte Ihre Gegner sehr leicht in Verlegenheit bringen, indem er denselben mit der Frage enrgegenträte: Wo wird denn im Talmud überhaupt vorgeschrieben, daß den Frauen in der Synagoge eine für sie allein bestimmte Lokalität eingeränmt werden müsse? Sie dürfen mir glauben, meine Herren, daß Ihre Gegner diesem Verlangen nach einer talm. Beweisstelle nicht Nachkommen könnten. Wenn der im Talmud so hochgefeierte R. Jochana« b. Nas ch a eine in seinem Lehrhanse betende Wittwe mit den Worten anspricht: ״Meine Tochter, ist denn keine Synagoge in deiner Gaffe?"' 5) so müssen ja Frauen in den Lehrhäusern, die ganz gewiß keine besondere Frauenabtheilnng hatten, zuweilen ihre Andacht verrichtet haben. In dem berühmten Lehrhause des R.Mel'r erschien eine Frau öfters als Zuhörerin, ohne abgewiesen zu werden. '») Daß Frauen berechtigt waren, in der Synagoge aus der Thora vorzulesen, habe ich erst vor Kurzem in einem nach Paks gesendeten Gutachten nachgewiesen. Ich bin jedoch weit entfernt, auf diese Thatsachen größeres Gewicht zu legen, als denselben gebührt. Dieselben sind wol nur Ausnahmen von der Regel, nach welcher schon in den Synagogen der talmudischen Zeit Männer und Frauen ihre Andacht an getrennten Plätzen verrichtet haben mögen.t7) Aber schon der Umstand, '*) Die in Sukka a. a. O. gegebene Motivirung ist rein Haggadisch. ") Middoth 2, 5. Sank. 66. d. ") Toßafoth zu Kidduschin 52, b. Tchlgw. וכי. Ifi) Sota 22, ft. ") Jerusch. Sota 1, 4. Wajjikra N. 9 Bamidd. R. 9. Petrus della Balle'will in Aleppo eine Synagoge besucht haben, in welcher die Geschlechter keine getrennten Plätze einnahmen. S. Schudt, Merk. 6. Buch. 31.* Kap. §. 6. ,7) Gleiches geschah schon in den alten christlichen Kirchen. In manchen Kirchen befanden sich die Frauen auf den Emporkirchen» welche aus der im südlichen und nördlichen Theile des Schiffes angebrachte» daß solche Ausnahmen vorkameu, sollte Ihren Herrn Rabbiner zu einer mildern Beurtheilung deö vorliegenden GegeustandeS stimmen. Hat er aber einmal seinen wirklich übel angebrachten Eifer gemildert, wird er auch geneigt sein, einer« seits zu erwägen: 1. daß die Höhe der Einfassung der Frauengallerie in den Synagogen durch kein Religionsgesetz normirt ist; 2. daß die Synagogenbesucherinnen heutzutage der Predigt viel Aufmerksamkeit schenken, was ihnen aber durch eine fünf Schuh hohe Einfassung sehr erschwert wird; 3. daß das freundliche Gotteshaus durch die «unmehrige Abweichung von dem ursprünglichen Bauplane den Regeln des guten Geschmackes Hohn spräche, während doch der Talmud selbst gebietet, auch bei der Religionsübung den Schönheitssinn nicht zu verletzen;^) 4. daß die vier- oder vierthalbschuhige Einfassung der Frauengallerie keine Neuerung mehr ist, indem die Sichtbarkeit der Frauen in der Synagoge bereits in vielen und großen Gemeinden des In- und Auslandes nicht mehr als andachtstörend betrachtet wird; und 5. daß endlich ,־ der Gemeindefriede nach hundertstimmigen Aussprüchen des Talmuds ein so köstliches Gut ist, daß ihm ein oder zwei Schuh von der Einfassung der Frauengallerie ohne Bedenken geopfert werden dürfen. Andererseits wird der Herr Rabbiner nach reiflicher Ueberlegung hoffentlich berücksichtigen, daß man sich, auch in früheren Zeiten bei Synagogenbauten und synagogalen Einrichtungen manche von den Umständen gebotene Abweichung vom Schulchan Aruch und den Quellen desselben gestattet hat, ohne daß die Rabbinen den Arm der weltlichen Obrig-' keit angerufen hätten, oder von den Synagogen weggedlieben wären. Ich will nur Einiges anführen. 1. Im Schulchan Aruch wird auf Grundlage des bei der Orthodoxie in so hohem Ansehen stehenden kabbalistischen Buches Sohar angelegentlich empfohlen, daß jede Synagoge zwölf Fenster habe.'») Wie viele Synagogen gibt es aber, die nicht mit zwölf Fenstern versehen sind! 2. Daß man nur in einer mir Fenstern versehenen Lokalität sein Gebet verrichte, wird im Talmud wiederholt eingeschärft. Der Talmud erinnert an das Beispiel Daniels, welcher in seinem Obergemache, wo er seine Andacht zu verrichten pflegte, offene Fenste^grn Jerusalem hatte. Trotzdem gab es merkwürdiger Weise im -zwölften Jahrhundert Synagogen ohne Fenster! Maimonides, hierübe^befrägt, Säulenordnung ruhten. S. Rheinald. kirchl. Archäologie §. 52. Auch" Pythagoras soll die Frauen abgesondert von den Männern unterrichtet haben, lust. L. 20. Hist. cap. 4. Die russischen Kirchen durften in früheren Zeilen die Weiber nicht betreten, bevor die Männer sie verließen. Schudt, a. a. O. "י Sabb. 133, b.: .התגאה ילסניר במצות ד O. Ehajj. 90, 4. Sohar 2, 251.

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