Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 33 (17.8.1864)
- Date
- 1864-08-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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.673 674 eine größere Bedeutung beilegen wird, als die bereitfaktisch abgegebenen Entscheidung deehrwürdigen Prager Rabbtnates? Der Herr S. droht ferner, er werde, falls nicht seine Meinung durchdringt, dem Gottesdienste in der Synagoge nicht beiwohnen. Diese Drohung ist aber ganz offenkundig in der Absicht ausgesprochen, leichtgläubigen Menschen Sand in die Augen zu streuen. Der Herr Rabbiner Singer verhüllt ja ohne Zweifel in der Synagoge sein Haupt mit dem Talith, und er läßt seinen Blick sicherlich nicht an der Frauengallerie Herumschweifen. Er hat mithin in keinem Falle Ursache, die Synagoge zu meiden! Sollte er trotzdem wirkliche Skrupel gegen den Synagogenbesuch haben, so würde dadurch nur die alte Erfahrung des Talmuds bestätigt werden, daß die Skrupulosität in äußerlichen Observanzen stets mit der Ignoranz gleichen Schritt hält.«) Die Auskunft über Ihre ersten zwei Fragen ist in dem Gesagten klar und unzweidentig enthalten: 1. In den jüdischen Religionsgesetzbüchern findet sich keine genau präzisirte Vorschrift, auf welche Weise die Abtheilung der Frauen von der der Männer in der Synagoge getrennt und abgesondert werden soll. 2. In den bezüglichen Gesetzbüchern ist nicht angegeben, welche Höhe die Brustwehr, und welche das Gitter haben soll. Demgemäß können Sie sich mit der bereits fertigen Brustwehr begnü- ..gen, und ist es nicht erforderlich, ein Gitter auf dieselbe zu setzen. Ist ja die in Rede stehende — 3 '/2 Fuß hohe — Brustwehr in Ihrer Synagoge um einen halben Fuß höher, als die Brustwehr der Frauengallerie in der Prager Meiselsynagoge, welche von so großen und konservativen jüdischen Theologen besucht wird! Um aber die Fanatiker, welche, — wie ich aus mehreren mir in den letzten Tagen zugekommenen Briefen aus Ihrer Gegend ersehe, — in Ihre strebsame, unter dem Beistände Gottes vielverheißend aufblühende^ Gemeinde den Samen der Zwietracht streuen, gänzlich zum Schweigen zu bringen, will ich aus dem Talmud den schlagenden Beweis liefern, daß die Höhe der in Rede stehenden Brustwehr in der talmudischen Zeit nicht Gegenstand religionsgesetzlicher Bestimmungen war. Bei dem sogenannten Freudenfeste des Wasserschöpfenö, welches am zweiten Tage des Laubhüttenfestes im Tempel zu Jerusalem gefeiert wurde, befanden sich ursprünglich, wie der Talmud berichtet, die Frauen in dem Vorhofe, der ihren Namen trug (עזרת נשים), die Männer hingegen auf dem freien Raume und dem Zwinger (חיל), welcher östlich von ׳) Peßach. 91, d. Raschi: משום שאינן בני תורד יחמירו עליו לדקדק ויםסילוחו על חנם■ dem Franenvorhofe lag. Diese Einrichtung konnte sich für die Dauer nicht erhalten, indem sich das zahlreich versammelte Volk bei den Aeußerugen seines Jubels nicht immer innerhalb der Grenzen des sittsamen Anstandes hielt. Diesem Uebelstande wurde auch dann nicht abgeholfen, als man die Feier in den Franenhof verlegte, und die Frauen äußerhalb desselben Platz nehmen ließ. Man entschloß sich daher endlich, an der Mauer des Frauen-VorhofeS eine Gallerie oder Emporbühne zu errichten, ans welcher die Frauen Platz nahmen. 0) Daß diese Gallerie mit einer Brustwehr versehen war, versteht sich von selbst; die Frauen wären ja sonst jeden Augenblick der Gefahr des Herabstürzcns ansgesetzt gewesen. Auch im Geiste des Gesetzes 5 Mos. 22, 8. mußte man sich bewogen fühlen, die Gallerie mit einer Einfassung ■°) zu umgeben. Wie hoch war nun diese Einfassung an der Frauengallerie des Tempels? Darüber schweigt der Talmud. Er hätte aber nicht geschwiegen, wenn in dieser Rücksicht irgend ein Bedenken obgewaltet hätte. Der Talmud nimmt es mit solchen Dingen viel zu genau, als daß er eS hätte unterlassen können, die Höhe der fraglichen Brustwehr zu erwähnen. Offenbar war diese Höhe den Gesetzeslehrern der talmudischen Zeit vollkommen gleichgiltig, indem es ihnen nicht einfiel,' die auf der Gallerie befindlichen Frauen als ein der Andacht der Männer gefährliches vi8 ä vis zu betrachten. Ueberhaupt darf man sich nicht vorstellen, daß bei allen Gottesdiensten des jüdischen Alterthums die Trennung der Geschlechter mit strenger Konsequenz durchgeführt wurde. Zu den schönsten Tempel-Institutionen gehörte die Vorlesung ausgewählter Abschnitte der Thora, die durch den König am Schluffe jeder Schemitta. geschah. Ihr Schauplatz war der Frauen-Vorhof, und nicht nur die Männer, sondern auch die Frauen und die unmündigen Kinder hatten derselben beizuwohnen.״ Selbst hervorragende Schristgelehrte", sagt Maimonides, ״durften sich von dieser Feier nicht ausschließen; vielmehr mußten Alle mit gespannter Aufmerksamkeit und Andacht der Vorlesung folgen, welche zur Befestigung der Religion eingesetzt wurde. Jeder Zuhörer mußte sich in die Lage versetzen, als würde ihm das Gesetz jetzt von der göttlichen Allmacht verkündet; denn der König war der Bevollmächtigte rur Ver-^1 kündigung der Worte Gottes." u) Bei dieser feierllMn^D^ legenheit befanden sich Männer, Weiber und Kinder!'iMinem und demselben Vorhofe, ohne, daß von der daselbst befindlichen Gallerie Gebrauch gemacht worden wäre.׳ Der feierliche Ernst des Aktes brachte es mit sich, daß Ausschreitungen, denen man bei dem Volksfeste des Wasserschöpfens ent- S) 3cr. Sulla 5. 1. Babl. das. 51. b. *°) Das für das מעקח gegebene Maß beträgt keine drei Schuh: Maim. Rozeach 11, 3. und R. Abr. b. David das. ") 6. M. 31, 10-13. Sota 41, 1. Maim. Chaliga 3. 1-6 Jer. Chag. 1, 1. Sota 3, 7. Babl. das. 3, a. S. Akeda Pforte 10& ׳