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Ben Chananja · 1864-08-17 · 33 (17.8.1864) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
33 (17.8.1864)
Date
1864-08-17
Page
– (sequence 3)
Language
German
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671 672 Behauptung ist aber ungegründet. Davon steht tot Schulchan Aruch wirklich keine Sylbe!! Man kömmt unwillkürlich auf die Vermuthung, daß Herr Rabbiner S. in seinem ostensibeln Streben, recht orthodor zu scheinen, versäumt hat, wirklich orthodor zu sein! Denn nach orthodoreu Grundsätzen ist es ebenso unzulässig, Erlaubtes zu verbieten, wie es unzulässig ist, Verbotenes zu erlauben. *) Im Schulchan Aruch findet sich nur die Bestimmung, daß man gegenüber einem unanständig gebläßten Frauen- -immer nicht das Schema lese.0) Diese Bestimmung ist aber bei weitem nicht geeignet, dem Verbote des Herrn Nabb. S. als Anhaltspunkt zu dienen. Denn: 1. laßt sich nicht vorauöseßen, daß die jüdischen Frauen in Losonz unanständig gekleidet im Got-teshanse erscheinen oder erscheinen werden; 1. befinden sich ja, da die allermeisten Sitze in der Männerabtheilung gegen Osten gerichtet sind, die Männer durchaus nicht visavis den Frauen! Was insbesondere chaS ״Schemone Eßre" betrifft, dessen Jnkompatibilität mit, den sichtbaren Frauen die vorliegende Epistel behauptet, so richtet sich bei demselben, wie Jeder weiß, die ganze Gemeinde gegen Osten, das Haupt leise senkend,^) so daß bei diesem Gebete selbst von einem entfernten vis a vis der Männer und Frauen vollends nicht die R-ede sein kann! Daß die Sichtbarkeit eines Frauenzimmers in der Männerabtheilung der Andacht Eintrag thne. wird weder im Schulchan Aruch, noch sonst in einem kasuistischen Buche behauptet. Dagegen lehrt der berühmte N. Ion a G e r o ndi, (gest. M63 zu Toledo), der Sittenlehrcr, welcher der Heilige..^ha-Kadosch) genannt wurde, ausdrücklich, daß. sich die MAüner bloö sorgfältig hüten müssen, während der Andacht "hr Auge auf einem Frauenzimmer ruhen zu lassen; daS . vis a vis eines Frauenzimmes allein ist gaiug uuveränglich! 5) Herr Rabbiner S. beruft sich auf ein ausdrückliches Gesetz, welches er als ״Kirchenseelsorger" diktire. In Wahrheit gibt cs aber gar kein Gesetz, welches vorschreibt, wie hoch die Brustwehr der Frauengallerie in der Synagoge ^^.müsse.^ "^§!!15. Kohen im קצור בהנהגת הוראות אדה Nr. 9, ף Chol!. 75. 1.;טפח מגולה באשה במקום שדרכו ׳*0"•לכסותוSur b״f< 324: או שוקה או טפהבבשרה או בורועות^ה■ מגולות (S. am. Nabb» 75,3.) Da tu Hanptbedcckung bei ^Jniigsraucn nicht üblich ist, wird deren vis ä vis mit entblößtem Haupte nicht aks zci-streueud angesehen (O. Chajj. 75, 2.) Dasselbe gilt vvn Frauen in Gegenden, wo dieselben das Haar des BorderhaupteS nicht bedecken (G. 91. d. N. Mos. Alaschkar Nr. 35.) 4) O. Chajj. 95, 1. 93 ף י. Jos. Or. Chajj. 75. ä וכן בשמגולה טפה אינו אטור ״3 אלא כשמסתכל בה אבל בראי׳ בעלמא מותר Beer Hotel» wird diese Distinktion ohne alle Motivirnng zurückgcwiesen. ׳ Er droht', die Gewalt der weltlichen Obrigkeit zur Ausführung seiner Ansicht anzurufen. Traurige Drohung im Munde eines Rabbiners! Ein Rabbiner, der sich seines Berufes als Verkünder der heiligen Lehre MoseS und Israels bewußt ist, wird seine Gemeinde nach seinem besten Wissen und Gewissen belehren, ermuntern, ermahnen; nimmermehr wird er sich's aber in den Sinn kommen lassen, dieselbe mit Hilfe der weltlichen Obrigkeit beherrschen zu wollen. Seine Vorbilder sind die Nachkommen und Nachfolger des edlen und sauftmüthigen Hillel, welche die Gemeinden belehrten, nicht aber tyrannistrten. °) Ja, selllst in ihren Ermahnungen wußten sich die alten Lehrer der talmudischen Zeit zu moderiren. Ueber die Verletzung mancher lästige,: asketischen Observanz gingen sie, von richtiger Menschenkenntniß geleitet, stillschweigend hinweg, um das Volk nicht zu pronunzirter Opposition zu reizen.י) Und doch besaßen sie im Geiste ihrer Zeit eine strafende Gewalt, welche die Rabbinen nnfever Zeit in zivilisirten Landern nicht besitzen, und deren Besitz einsichtsvolle Rabbinen geradezu perhorresziren! Herr Rabbiner S. erwartet mit Zuversicht die eventuelle Assistenz der politischen Behörde» zu seinen Gunsten. Ich begreife nicht, was ihn zu dieser Zuversicht berechtiget. In Prag wurde voriges Jahr die Meiselsynagoge eingewciht. Der ehrenwerthe Vorsteher dieser Synagoge, HerrS. Bayer, meldet) mir in Folge meiner an ihn gerichteten Bitte, unterm 5. d. M. wie folgt: ״Die Brustwehr der Meiselsynagoge ist aus Holz. Sie ist des Anstandes wegen vollkommen anSs» gefüllt, und hat drei Schuh Höhe, ohne aber ein Geländer o d e r G i t te r a u fg esetzt z u h a b e n. Ueber- Haupt ist die Dameng aller! e ganz offen und mit keinem G lassen st er versehen. Diese Bauart ist hierorts nicht neu, und es hat auch bei unserer Bauführnng keine Kontroverse darüber stattgefunden." Nöthigen Falls wird'Ihnen dies Herr Bayer vermittelst eines Jit bester Form legalistrten Zeugnisses bestätigen. Die Rabbinen der großen Prager Gemeinde, an deren Spitze der berühmte und sehr konservative Oberrabbiner Napoport steht, haben also gegen die drei Schuh hohe Brustwehr der Frauengallerie nicht daö Geringste einznwenden. Und HerrS. wagt es, die in Prag gutgeheißene Bauart als unsittlich zu bezeichnen, und die Erwartung auszusprechen, die Behörde werde gegen diese Bauart einschreiten! Woher hat er wol die Ueberzengung, daß die betrefsende Behörde seiner Entscheidung einen höher« Werth und ף Sanhedr. 5, a. 7) 93eja 30, a. und R. Jescij. Berlin das. O. Chajj. 608, 2. 303, 18. 338, 5. 339, 3. 365, 6. Jore Dea 293, 3. Die hierauf bezügliche bekannte Marime lautet: הנח להם לישראל מוטב שיהיו שוגגין ואל יהיו מוירין (Lasse Israel gewähren! Cs ist besser, daß es fehlt, als daß es opponirt).

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