Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 32 (10.8.1864)
- Date
- 1864-08-10
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2542917-2543121-2543154--3811-2547722- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Beilage znm ״Ben Changgjg" Nr. 3A. gen seit der Einführnng des Debühreugesetzes noch immer nicht anhergelangt sind, wird der löbliche Vorstand anfgefordert, dieselben binnen acht Tagen zuverlässig anher vorznlegen, ansonsten man genöthigt sein wird, Zwangsmaßregeln anzuwenden. Szegedin, den 20. Juni 1864. IV. Die in der Zuschrift am 12. d. M., Z. 181, enthaltene Versicherung der Bestrebung den höher» Anordnungen stets pünktlich nachznkommen, steht in zu grellem Widerspruche mit der bisher bethätigten Weigerung, die seit dem 28. Inner l. I. wiederholt geforderten Auszüge aus den Traubüchern zu liefern, als daß sich diese k. k. Finanz-Bezirks-Direktion hiermit noch ferner begnügen könnte. Man findet es daher des Dienstes, Sie in Kenntniß zu setzen, daß im Falle die Mittheilung dieser Auszüge bis längstens 25. August 1864 unterbleiben sollte, Sie für die etwa entstandenen Schäden in Haftung gezogen werden, und die Verhängung von Ordnungsstrafen zu gewärtigen haben. Von der k. k. Finanz-Bezirks-Direktion. Szegedin, am 23. Juli 1864. Nr. 13,484 4509 VI. An den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde, Herrn Bamberg er hier. V. 190-864. Hochlöbliche k. k. Finanz-Landes-Direktion! Die hiesige k. k. Finanz-Bezirks-Direktion hat nach Beilage A, unterm 28. Jäner l. I. dem gefertigten Vorstände den Auftrag ertheilt, über die seit der-Einführung des Stempelgesetzes vollzogenen Trauungen derselben einen getreuen Auszug zu liefern, um die Einhebung der Gebühren von der Kethuba und dem Chaliza-Briefe bewerkstelligen zu können. Da jedoch das hohe k. k. Finanzministerium Nssferm 6. April l. I. die Mebührenfreiheit der Kethuba ausgesprochen hat, glaubte sich der gehorsamst gefertigte Vorstand zu der Eingabe berechtiget, daß nunmehr':der ausdrücklich zum Pehufe der..EinHebung per Gebühren von der Ke'lhscha und dem Chaliza-Briefe angeordnete Auszug wol.nicht zstHfern Wäre. — :Pie löbljche k. k.. Fsnanz-Pezirks-,Direktion ur-girte nachBeilage V. und 0. gleichwol die Einlieferung des. inehr- Erwähnten Auszuges, worauf.der gefertigte Vorstgn!) aus Mangel an Schreibkräften um Verlängerung des anbef.aumten Termins zu bitten,wagte. Mittlerweile chatte.der,gehorsamst Uefertjgte «Gelegenheit, :ans..den_ zuverlässigsten. 'Quellen zu erfahren, daß in hiesiger Stadt weder,von,den.Katholjken,.noch von den Griechisch-nicht?unirten, noch von t)en Evangölischen, noch .von .den Hesormir.ten Auszüge aus Pen -Trauüngs-Matrikeln gefordert werben. Er kann daher, in dem.sussl) beiljegeyden Aufträge der j.öbl. k. k. Finanz-Bezirks-Direktion Nichts anderes erblicken, als eine die Juden allein betreffende Belästigung, welcher er um so weniger Nachkommen zu dürfen glaubt, — als weder ein Gesetz, noch eine allgemeine Verqrdnung .vorhanden ist, pach welcher die jüdischen Matrikelführer verpflichtet wären, den löblichen k. k. Finanzämter» Astszüge auS den Trauungsbü.chern zu liefern. Der gehorsamst Gefertigte bittet daher: Eine hochlöhliche k. k. ,Finanz-Landes-Direktion wolle iy Erwägung des Wstandes, daß die Zeit der exzeptionellen Judengesetze. in per zivilisirten Welt bepejts vorüber ist, anzuorduen geruhen, daß die jüdischen Matrikelführer nur solche 1 Matrikelauszüge einzulieferu haben, zu deren Einlieferung auch die christlichen Matrikelführer verpflichtet.sind. Szegedin, am 31. Juli 1864. Einer hochlöblichen k. k. Finanz-Landes-Direktion ergebenster Diener Samuel Bamberg er, Prgses der isr. .Kultusgemeinde. Miialen der hebräisHeii TiWgmMe uoa .Ma &i «Eteufo. (1 5 5 8-15 6 2.) Von Dr. E. C.armoty. Italien, die Wiege der hebräischen Typographie, besaß im sechzehnten Jahrhundert mehrere hebräische Pressen in Bologna, Cremona, Ferrara, Genua, :Mantua, Riva, Rom, Sabionetta und Venedig. Es ist .zu bedauern, daß der gelehrte de Rossi, der uns so gediegene Arbeiten über drei der genannten Druckereien, nämlich: vonCremona, Ferrara und Sabbionetta gegeben hat, nichts über die von Riva di Trento, welche sich besonders wegen ihrer silosofischen Ausgaben auszeichnete, hinterließ. Riva ist eine kleine Stadt im Bisthnme Trient am Gardasee, in einer,Gegend, wo vortreffliche Oliven und Pomeranzen wachsen. Sie gehörte vormals dem Bischof von Trient, der wie bekannt, ein Reichsfürst war. Die hebräische Druckerei , von Riva verdankte ihre -Entstehung und. Entwicklung dreien Männern,, gleich an Ruhm und Gelehrsamkeit. Der. Eeste war Christophil Madruz, welchen man zu seiner Zeit gewöhnlich .nur .den Kardinal von Trient nannte, zum Unterschiede von seinem Reffen.Ludwig, welcher der Kardinal von Madruz .genannt, wurde. -Er war zugleich.auch Fürstbischof zu Brireu,. und wahrend einiger Zeit auch Gonverueur.von .Mailand ,, dann päpstlicher Legat in. der Mark Von. Anko.na *). Als :Bischof von Trient, excheilte. .er das nöthige Privilegium, um in! Riva, .das.unter seinem Schutze stand, .eme.hebräische Dpuckereianzulegen. :.Sein Name ziert fast alle Ausgaben, von Riva, ^upd,sein - Wappen pr.affgt au,der Spitze :mehrerer, Andern. .Christophil Madruz starb 1578.in seinem 66. Lebensjahre. Der zweite, Josef Ottolinghi, ein deutscher Rabbiner und Schulrektor zn-Crempna, war der,,Verleger der.meisten Ausgaben won Riva, .chi Trento. Er war.ein sehr gelehrter Mann ,und..:seine -literarischen Arbeiten schmücken viele per genannten.-Editionen. Wir,Hessen besonders hervor, feine In? dicen zu Mordechai-s. und Rlffim's rituellen - Vorschriften. Die Thätigkeit. dieses.Gelehrten scheint sich jedoch nur bis 1560 zu erstrecken. Wenigstens erwähnen die Ausgaben von 1561 und 1562 seinen Namen nicht mehr. Ottolinghi wird als Verbreiter der talmudischen Lehren in Italien gerühmt-?) aber, auch wegen der Folge einer Streitigkeit mit einem seiner Landsleute Jehoschua ben Cheth sehr getadelt. 0) Er starb, wie der Verfasser von Schalschelet ha-Kabbalah berichtet, im Jahre 1570. . ') Hormayec, Taschen buch für vaterländische Geschichte, 1840, p. 33k, 37; Josef ha-Cohen, :Eineschabach p. 114. r.) G.mek l,a ba ch q. p. 11,2. Ibidem, p. 120.