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Ben Chananja · 1864-08-10 · 32 (10.8.1864) · page 8

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
32 (10.8.1864)
Date
1864-08-10
Page
– (sequence 8)
Language
German
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667 658 Stattbalterri-Dekret. Und wenn alle Leyrer Ungarns mittelst Dekrete angesteklt sein werden, werden auch alle dem Vereine als Mitglieder britreten und so kann der Verein gedeihen. — Zweitens, den Fond selbst betreffend. Es ist unläugbar. daß, wenn alle israelitischen Lehrer Ungarns ihre Stellung von der hohen Regierung ans gesichert haben werden, auch ein jeder ohne Ausnahme sein Scherflein beitrage» wird, um den Fond so bedeutend als möglich zn erhöhen, und gewiß wird ein jeder Lehrer» wenn er auch nur mit 400 fl. dotirt ist, 2 Pere. iesnes Einkommens dem Fondc mit größter Bereitwilligkeit widmen. Bei alldem müßre der Fond 6—8 Jahre ganz unberührt bleiben, um einem Lehrer eine jährliche Pension von nur 206 fl. zu verabfolgen; zumal auch die etwaigen Witwen und Waisen betheiligt werden müssen. ES wäre daher sehr wnnschenSwerth, wenn bei der hohen Regierung petitionirt würde, sie möge geruhen, vom bestehenden israelitische» Schulfände ein Kapital als LchrerpensionS-Fondbeitrag flüssig machen zu wollen. Es wäre dies eine Subvention, wodurch der Verein seine fegenreiche Wirksamkeit um desto eher beginnen könnte. — Dies meine un« maßgebliche Meinung in Betreff des Lehrerpensions-VcreineS, und ich will hiermit durchaus nicht gesagt haben קבלו דעתי; denn לא .עליך המלאכה לגמור; aber eben wie der Vordersatz gegen Jmportuuität warnt, ebenso bestehlt der Nachsatz להבטע ממנה pF) p ולא אחה, den gut gemeinten Rath nicht zn verschweigen. Salomo n Klein, Hauptschullehrer in Veßprim. Inserate. Wir erlauben nnö, einem geehrten Publikum die ergebene Anzeige zn machen, daß wir unterm heutigen dem Herrn O־. Weil, Wieden. Margarethenftcaße 3 l rn Wien, die Vollmacht gegeben haben, für unsere sei 1855 bestehende ExpMm für 3eifo11p=<91111011cc11, Inserate und Reklame für alle europäischen und überseeischen Zeitungen anzuuehmen, und haben wir denselben in den Stand gesetzt, daß er solche zu den Originalpreisen ohne Aufschlag von Porto oder Pro- Vision berechnen kann. Indem wir uns erlauben, Sie hiervon in Kcnntniß zu setzen, versichern wir Sie der promptesten Ausführung Ihrer werthen Aufträge und bemerken noch, daß unser ZcitungSverzeichniß bei unserm Bcvoll- Mächtigten eingeseheu »nd derselbe jede Auskunft zu geben bereit sein werde. Frankfurt, 15. Juli 1364. Otto Mollien in rr. M. DnnjsqnIleLn L Vogler in Hamburg. Konkurs. (1-3) Bei der Debrecziner israelitische» dreiklaffigen Volksschule sind vom 1. November l. I. folgende drei Lehrcrposten zu besetzen: 1. Die Stelle eines geprüften OberlehreS mit einem Jahreögehalte von 600 fl. ö. W. 2. Die Stelle eines geprüften Lehrers mit einem JahreSgchalte von 500 fl. ö. W. 3. Die Stelle einer Erzieherin und Jndustrielchrerin mit einem . JahreSgchalte von 400 fl. ö. W. Die vollkommene Kenntniß des Hebräischen, sowie der deutschen und ungarischen Sprache in Wort und Schrift ist unbedingt nothwendig. I Verheiratete Lehrer, deren Frauen befähigt sind, den Posten einer Erzieherin zu bekleiden, erhalten den Vorzug. Bewerber um diese Posten wollen ihre wohlinstruirten Gesuche und Dokumente längstens bis 31. August postfrei einsenden an den Vorstand der Debrecziner isr. Lultusgemeinde. Bemerkungen. Herrn Z. Ich habe nichts erhalten. — Herrn אה in Pest, Sch. in Fnnskirchen und ל im nördlichen Ungarn: In der nächsten Nummer. itfiteiiflücäe, die fiiiificfcnmg der jüd. Krattuiijs־ MMMiMtge betreffend. 1. Nr. 1199-382-YI. Die k. k. Finanz-Bezirks-Direktion in Szegedin. An den löblichen Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde in Szegedin. Um die nachträgliche Einhebnng der Gebühre» von den israelitischen Tran- und Vermehrungsbriefen, dann der Chalizas bewerkstelligen zu können, wird der löbliche Vorstand in Folge Erlasses des hohen Präsidiums der k. k. Finanz-Landes-Direktions-Abtheilung in Ofen vom 17. Angust v. I., 31888־-pr. , aufgefordert, aus den bei dem Nabbiuate erliegenden Traubüchern einen getreuen Auszug, über die seit der Einführung des Stempelgesetzes das ist seit dem 1. November 1850 vollzogenen israelitischen Trauungen mit Angabe der Namen der getrauten Personen anher zu liefern. Der Uebergabe dieses Auszuges sieht man längstens binnen vier Wochen entgegen. Szegedin, am 28. Jäner 1864. II. Z. 8572-2869 VI. Auf die Eingabe vom 29. April l. I., Z. 138, findet man dem löblichen Vorstände zu eröffnen, daß das hohe k. k. Finanzministerium mit dem Erlasse vom 6. April l. I., Z. 56,846-4262, zwar die Gebührenfreiheit der Kethuba- und Chaliza-Briefe ausgesprochen habe, —- nachdem man jedoch die abverlangten Auszüge ans den Traubüchern zu anderweitigen ämtlichen Zwecken benöthiget, kann von der Vorlage derselben nicht abgegangen werden. Der löbliche Vorstand wird demnach aufgefvrdert, die ohnedem schon vorbereiteten Auszüge in der kürzesten Zeit anher zn liefern. Von der k. k. Finanz-Bezirks-Direktion. Szegedin, am 11. Mai 1864. An den löblichen Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde' in Szegedin. III. .;; Nr. 11,283-3735-VI. Die , k. k. Finanz-Bezirks-Direktion in Szegedin. An den löblichen Vorstand der isralitischen Kultusgemeinde in Szegedin. Da die zuletzt mit der Zuschrift vom 11. Mai l. I., Z. 8572, betriebenen Auszüge aus den israelitischen Trauun- Lerpzrg, Üommisswns-Vrrtag von Lrnn? Wagner. Szegedin, SeUiltvrrlag der Nrdaktlon. Druck von Sigmund Burger in Szegedin. Hierzu ein halber Bogen Beilage.

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