Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 31 (3.8.1864)
- Date
- 1864-08-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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681 632 meinden und wahrscheinlich auch bei Ihnen die ledigen Gemeindeglieder ausgeschlossen werden. Damit hat es folgende Bewandtniß: Im talmudischen Alterthume ^var kein eigener Thoralektor (קורא) bestellt; die zur Thora Gerufenen lasen der Reihe nach selbst vor. Dagegen war ein eigener Dolmetscher (sV^'NV-Dragoman) bestellt, die vorgelesenen Bibelverse in die aramäische Landessprache zu übersetzen, und dem nichtgelehrten Theile der Gemeinde verständlich zu machen. Zn beiden Funktionen, dem Vorlesen und Uebersetzen, wurde selbst der Unmündige zugelassen.3) Als Uebersetzer sollte derselbe indeß mir neben einem vorlesenden Altersgenossen auftreten; einem Erwachsenen gereicht es nicht zur Ehre, ein Kind als Dolmetscher neben sich zu haben. 0) Zur Funktion der Thoravorlesung wurden unmündige Knaben geeigneter gefunden, als Frauen. Denn obschon auch letztere von Rechtswegen zu dieser Funktion zugelassen wurden, fand man es doch unanständig, sie öffentlich lesen zu lassen;'") gegenunmündige Knaben wird dieses Bedenken nicht geltend gemacht, vorausgesetzt, daß sie des Lesens kundig sind und den Inhalt der zu sprechenden Benediktion, oder —nach Andern — das Wesen kennen, an welches die Benediktion gerichtet wird.") Hieraus erhellt, daß die zur Thora gerufenen Knaben auch die üblichen Benediktionen sprachen. N. N i ssim b. Reuben spricht den Unwürdigen die Befähigung ab, Erwachsene durch ihre Funktion zu vertreten, und meint daher, daß im talmudischen Alterthume, wo die eröffnende Benediktion nur von dem ersten, und die beschließende nur von dem letzten der zur Thora Gerufenen rezitirt wurde, der Unmündige die Thoralektion weder eröffnen, noch beschließen durfte. 12) Manche ältere Autoritäten, zu welchen der berühmte Lerikograph R. Nathan in Rom gehört, beschränken die Berechtigung der Unmündigen zur Thoralektion auf die letzten vier Parascheu, während sie denselben von den ersten drei ausschließen.13) Dagegen trägt R. Meir aus Rothenburg kein Bedenken, die Zahl der ״sieben Gerufenen" (שבעה קרואים) dort durch Frauen und Knaben ergänzen zu lassen, wo die ganze Gemeinde aus Kohanim besteht, so daß nur die zwei ersten Paraschen durch einen Erwachsenen besetzt werden können.") N. Jsak b. Moses aus Wien warntim 13. Jahrhundert, die Knaben zur Thora zu rufen, wenn sie das 1״ M. Meg. 4.6.: קטו קורא בתורה ומתרגם Hai. ged. 45, d. Äolbo 11, b. r 1 r 9) Tostfta das. Alf. 273, 8. Maim. 3 Thef. 12, 11. ך Meg. 23. a.: אש ה לא תקרא בתורה מסני כבוד צבור Vrgl. Tim. I. 2. 12. י ") j. Ber. 7. 1. Maim. Thef. 12, 17. IJ) Meg. 271, a. ,3) Rokeach 334. Maim. Mischnakommentar. Meg. 4.7. B. Jos. O. Chajj. 135. Rapoport R. Nathan Anm. 49 hat die Worte des Rokeach ungenau zitirt und mißverstanden. S. auch Keneßeth Ha.-Godola O-Ch. 282. ") Abudiraham ed. Prag 39, d. B. Zos. O. Chajj. 135. Haupt nicht bedeckt haben, indem er sich über den französischeu Usus mißbilligend ausspricht.") Die spätere Ausschließung der Unmündigen von der Thoravorlesung hängt mit der merkwürdigen Veränderung zusammen, welche dieser Theil des synagogalen Gottesdienstes erfuhr. In der talmudischen Zeit wurde die Vorlesung Kundigen übertragen und unter denselben eine gewisse Rangordnung beobachtet.'") Vor der Einführung der sichtbaren Lesebehelfe, der Punkte und Accente, war auch jeder unterrichtete Jsraelite dem Vorlesen gewachsen, indem auch der mit der Accentuation verbundene Leseunterricht aus einem unpnnktirten und unaccentuirten Texte ertheilt wurde. Je einheimischer jedoch die Punkte und Accente wurden, desto mehr verringerte sich die Zahl derer, die aus der nach altem Herkommen geschriebenen unpnnktirten Thorarolle eine korrekte Vorlesung halten konnten. Wagten ja selbst in früheren Zeiten Schriftgelehrte ersten Ranges nicht, als Vorleser aufzutreten, ohne sich sorgfältig vorbereitet zu haben! 17) Bei der Ab- »ahme kundiger Vorleser war es natürlich, daß der Vorbeter den Schwächeren nachhalf. Den, der trotz dieser Nachhilfe nicht im Stande ist, vorzulesen, wollte N. Saadia Gaon (gest. 942) nicht zur Thora gerufen wissen.'6י) Das häufige, zuweilen unaufhörliche Zuflüftern des Vorbeters führte aber so viele Jnkonvenienzen mit sich, daß es endlich der Gemeinde und den ״Aufgerufenen" viel angemessener scheinen mußte, das Vorlesen gänzlich dem Vorbeter zu überlassen. Die Gesetzeskundigen betrachteten dies mit schwerem Herzen. Die stumme Assistenz der Aufgerufenen war in der That eine Neuerung, von welcher frühere Zeiten gar keine Ahnung hatten. Dazu kam noch, daß die von denselben gesprochene Vor- und Nachberacha als ״vergebliche gesprochen" (ברכה לבטלה) beanstandet werden mußte, indem die benedizirende Person nicht die religiöse Handlung übte, zu welcher sie sich: durch die Beracha vorbereitet hatte! Die Kasuisten: ermahnen daher die Aufgerufenen mit allem Nachdrucke, die Vorlesung des Vorbeters mitlesend zu begleiten.") Dies geschah auch ohne Zweifel. Der So har polemistrt aber dagegen, 20) und zwischen R. Moses Karo und R. Moses Jfferles kam es im 16. Jahrhunderte in diesem Punkte zu einem Prinzipienstreite. Karo läßt die Kasuisten dem Sohar weichen; Jfferles: will den Sohar den Kasuisten untergeordnet wissen.2') 15) D. Mos. O. Chajj. 282,3.: בא״ז ואסור לקט{ לקראת בחאש מגולה וכ״ש גדול דלא כמנהג צרפת דקורי׳ בחאש מגולה. >«) Gittin 60, a. ״) Schem. r. 40. T. O. Chajj. 139. Nbudr. ed. Prag 40, a. ">) Abudr. das. B. Jos. das. ") Ai'cheri Meg. 3, 1. -°) Soh. 11. 202. a.: מאן דאקרי בספרא דאורייתא ח״ק וחד לשתוק. r>) B. Jos. O. Chajj. 141 und Darkhe Mose das. /'/