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Ben Chananja · 1864-07-27 · 30 (27.7.1864) · page 15

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
30 (27.7.1864)
Date
1864-07-27
Page
– (sequence 15)
Language
German
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623 624 Schreiten wir min kühn znr Vereinigung aller Glanbensbekenntnisse unter einer und derselben Fahne; Einbett und Fortschritt, das sei die Devise der Menschheit, breiten wir mit vollen Händen den Unterricht ans, welcher den Menschen erhebt, zerstreuen wir die Finsterniß der Unwissenheit, welche ihn herabseyt und erniedrigt. Ans dem Schoße dieser franz. Nation ist der schöne Ruf nach Gewissensfreiheit, der schöne Ruf nach Gleichheit vor dem Gesetze hervorgegangen; das ist unser Triumph. Mein glühendster Wunsch ist, in den Tagen meines Alterö unser schönes Werk in hingehendster Weise zu fördern; man reicht uns die Bruderhand, man bittet uns ob der Vergangenheit um Verzeihung. Der Augenblick ist gekommen, auf unzerstörbarer Grundlage eine unsterbliche Vereinigung zu gründen. Die Kette, welche uns auf dieser Erde vereinigen wird, steigt vom Himmel herab; eS ist die Religion, die göttliche Moral, die da die menschliche Weisheit leitet. Die häßlichen Feuer der Scheiterhaufen sind für immer erloschen; leuchten wir mit jener himmlischen Fackel, der Feuersänle ähnlich, welche in der Wüste dem Zuge unserer Väter leuchtete. Hier sind unsere gastlichen Zelte, sie sind Allen geöffnet. Wird man eines TageS alle Völker nur ein Volk bilden, alle Religionen sich zu einer Religion vereinigen sehen? Möge sich diese schöne Prophezeihnng erfüllen! und wenn jener reine und lichtvolle Tag anbrechen wird, dann wird einer unserer Nachkommen ansrufen: ״״Als unsere Ahnen die Alliance isr. universelle gründeten, da thaten sie den ersten Schritt zu dem Ziele, welches wir erreicht haben; widmen wir ein frommes Andenken Denjenigen, welche uns diese Laufbahn eröffnet haben!"" — Der Herr Albert Cohn verlangt das Wort, um in Bezug auf die Erwähnung, welche von der 1840 zur Vertheidignng unserer Brüder in Damask vollzogenen Mission gemacht wurde, zu bemerken, daß eS gerecht ist, neben den Namen des Herrn Präsidenten und des Herrn Monlefiore auch den des Herrn Munk zu nennen, welcher jene Herren auf dieser denkwürdigen Reise begleitet hat. Der Herr Präsident erwidert, daß er den unermeßlichen Beistand, den ihm daS ausgebreitete Wissen seines Freundes Munk gewährt hat, nicht vergaß. Ohne Herrn Munk wäre das Wort Gnade, welches in der ursprünglichen Redaktion des Fermans, durch den Mehemet Ali unsere Glaubensgenossen entließ, figurirle, in dem Wortlaute dieses Aktenstückes nicht entdeckt worden, und dies hätte als ein unverlöschlicher Mackel an ihrem Gedächtnisse gehaftet. Der Sekretär liest hierauf die Preisfragen der Alliance vom letzten Jahre. Erste Frage. Man schreibe die Geschichte der auf die Emanzipation bezüglichen Literatur. Man analysire die Schriften, welche seit dem letzten Viertel des 18. Jahrhunderts (Dohm, Gregoire, Mirabeau) bis ans unsere Zeit besonders von nicht-israelitischen Schriftstellern veröffentlicht, sowie die Reden, welche über diesen Gegenstand in öffentlichen Versammlungen gehalten wurden. Man stelle die mehr oder minder vollständigen Lösungen dar, welche diese Frage in den verschiedeuen Ländern Europa'ö gefunden hat, und resumire die Vortheile, welche hieraus sowol für die Israeliten, als auch für die europäischen Nationen im Allgemeinen hervorgegangen find. Eine goldene Medaille im Werthe von 1500 Franken erbält der Verfasser des Memoire's, welcher diese Frage am besten löst. Zweite Frage. Man entwerfe nach au hentischen und offiziellen Dokumeuten eine Sozialnnd Kriminal-Statistik der Israeliten Frankreichs seit 1830 bis auf unsere Zeit, dann von fünf zu fünf Jahren. Man untersuche einerseits, in welchem Verhältnisse die Israeliten an allen höheren Berufsarten (carrieres liberales) tbeilgenommen, und welche sie vorzugsweise gewählt haben. Man prüfe andererseits, welches die Verbrechen und liebertretungen sind, die man ihnen vorwerfen kann, und welches in den gerichtlichen Verurtheilnngen aller dieser Grade die proportionclle Ziffer der Israeliten war. Hieran schließe sich die allgemeine Betrachtung der statistischen Ausweise, welche auf das proportionclle Verhältniß der israelitischen znr allgemeinen Bevölkerung basirt sein muß. Zu diesem Konkurse wird jede analoge Arbeit zugelassen, welche ein Land in Europa, wo die Stellung der Israeliten dieselben Vergleichungöpunkte darbietet, zu Gegenstände hat. Die Memoires können französisch, deutsch, englisch, italiänisch oder hebräisch abgefaßt sein, und müssen vor dem 1. November 1864 beim Sekretariate des Vereins, 23, nie «TEi’ghien in Paris uiedergelegt werden. Sie müssen mit einem Epigraph oder einer Devise versehen, dürfen aber nicht unterzeichnet sein. Der Verfasser theilt seinen Namen in einem dem Memoire beiliegenden, versiegelten Briefchen mit, in welchem auch das Epigraph des Memoire's wiederholt ist. Die Tagesordnung fordert nun die Abstimmmung über die von dem Zentralkomitä in zweimaliger Abstimmung gutgeheißenen Modifikationen der Statuten in Uebereinstimmung mit dem §. 22. derselben. Die Modifikationen bestehen darin, daß das zweite Aliena der Artikel 11 und 17 folgende Redaktion erhalte. ״Niemand darf länger, als drei aufeinander folgende Jahre das Amt eines Präsidenten bekleiden. Nach dem Zwischenräume eines Jahres ist die Wiedererwählung gestattet." *) Herr Schmoll bemerkt, daß ein derartiger Vorschlag der Generalversammlung, welche über die Statuten abstimmte, gemacht wurde, daß aber das Zentral-Komits denselben verwarf, weil es fürchtete, durch eine verlängerte Präsidentschaft könnte das Komits in mancher Beziehung in einem einzigen Menschen verkörpert werden. Das ehrenwerihe Mitglied fragt, ob sich die Anschauungen des Komitös in dieser Rücksicht geändert haben. Der Herr Sekretär erwidert, daß das Prinzip des Komitss dasselbe geblieben ist, und von der beantragten Modifikation nicht beeinträchtigt werde. Die neue Redaktion gestattet nicht, de» Präsidenten auf unbestimmte Zeit wieder zu wählen; sie ermächtigt die Komitss bloS, ihre Präsidenten drei Jahre zu behalten. Die Erfahrung hat bewiesen, daß der Zeitraum eines Jahres dem Präsidenten kaum Zeit lasse, sich in den Gang *) Nach den Artikeln 11 nnd 17 der Statuten vom Jahre 1861 war die Amtedaner des Präsidenten auf Gin Jahr beichränkt, und kvnnte die Wiebererwahlung nur' nach dem Intervalle eines JahreS geschehen. Red. des ״B. CH."

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