Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 28 (13.7.1864)
- Date
- 1864-07-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2542917-2543121-2543150--3762-2547669- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
573 574 Begabtheit, welche in einzelnen Momenten auch den Schriftgelehrten innewohnen soll. Die erzeptionette Zulassung profetischer Blicke in die Zukunft vertragt sich sehr wol mit der den Talmudlehrern sonst geläufigen Anschauung, nach welcher der eigentliche Profitismus mit Maleachi erloschen ist (Joma 9, i>.). Wenn die Männer der großen Synode und die Hyrkanischen Doppelprästdenten des Synedrion in der Mischna als Nachfolger der Profeten in der Fortpflanzung der Tradition dargestellt werden (Ab. 1, 1. Pea 2, 6); so hat man sich im Sinne der Mischna den Sachverhalt so zu denken, daß die Profeten nicht als solche, sondern als Gesetzeskundige die Depositäre der Tradition waren. Denn in den talmudischen Quellen wird den Profeten als solchen jeder Einfluß auf die Auslegung und definitive Anwendung und Handhabung des Gesetzes abgesprochen. Die Gesetzeskunde und die Profetie sind nach dem Talmud zwei gänzlich von einander getrennte Sphären. Die Thora ist ein Erzeugniß supranaturaler Offenbarung; diese legislative Offenbarung wurde aber mit Moses für immer geschlossen: ״Dies sind die Gebote, die der Ewige Moses geboten für die Kinder Israels auf dem Berge Sinai (3 M. 27, 34)"; dies sind die Gebote, neue dürfen nicht hinzugefügt werden (Sifra, Ende.)" Oder: ״Also sprach Moses zu uns: Fortan wage es kein Profet, eine Neuerung im Gesetze bei euch einzuführen (j. Meg. 1, 5)." Der Ausspruch der Thora: ״es das Gesetz — ist nicht im Himmel (5 M. 30, 12)" wird angeführt, um zu erhärten, daß über dunkle Punkte des NeligionSgesetzeö von irdischen Gesetzeskundigen, nicht aber vom Himmel Aufschluß geholt werden könne (Tem. 16, a.) Dieser Ausspruch wurde gegen R. Eliezer b. Hyrkanos geltend gemacht, als sich derselbe zur Unterstützung eines von ihm ausgesprochenen religionsgesetzlichen Urtheilö auf die Euscheidung der himmlischen ״Stimmtochter" berief (B. Mez. 59, b.; vrgl. jer. Ber. 1, 4.) Bei dem streng supranaturalen Charakter der talmudischen Dogmatik könnte diese Beschränkung aller Gesetzeöoffenbarnng auf die Mosaische Zeit und die gänzliche Auöschließung jeder später« legislativen Revelation auffallend sein. Wie eS scheint, geschah dies nicht ohne Hinblick auf das Paulinische Christenthum, welches das Gesetz unter Anführung supranaturaler Motive abrogirte. Die in Rede stehende Doktrin verdankt also ihren Ursprung mehr der Polemik, als der Innern dogmatischen Nothwendigkeit. Hieraus erklärt sich, daß sie im Talmud nicht immer konsequent festgehalten wird*), und daß R. Jehuda Ha-Levi, ber entschiedene Supranaturalist, hier den Talmud ignorirt, während Maimonides, der Rationalist, der fraglichen talmudischen Doktrin basirende Bedeutsamkeit gibt. ׳ *) S. ״Be» Chan." 6, 370 ff. Toß. Ber. 52, a. Peß. 114, a. Zrbam. 14/ a. Chul. 44, a. Indem ersterer die Organe der Tradition gegen die Angriffe der Karäer vertheidiget, sagt er: ״Die Trabitionsorgane werden von der Schechina unterstützt. Bei der Menge von Personen, aus denen sie bestehen, kann man nicht voranssetzen, daß sie in einem Widerspruche gegen die Thora übereinstimmen werden. Bei ihrer ausgebreiteten, theils überkommenen, theils vermittelst natürlicher Anlagen erlangten Gelehrsamkeit sind sie dem Jrrthume nicht unterworfen. Das Synedrion war nach der Tradition verpflichtet, sich alle Wisseuschaften auzueignen. Irren können sie umsoweniger, als die Profetie, die Stimmtochler und A e h n l i ch e s niemals von ihnen gewichen i st (Kus. 3, 41)." Dagegen betont Maimonides mit allem Nachdrucke, daß nach dem Talmud der bewährte Profet zwar ein Religionsgesetz zeitweilig zu suspendiren berechtigt ist, aber durchaus nicht wagen darf, von profetischem Standpunkte auf die Auslegung und definitive Handhabung des Gesetzes einzuwirken. ״Die religionsgesetzliche Entscheidung von 1000 Profeten, wie Elias und Elisa, ist null nud nichtig, wenn denselben 1001 Schriftgelehrte entgegenstehen (Einl. in der Mischna)." Die ungeheuren Erfolge des Christenthums und des Islams ließen in Maimonides die polemische Tendenz zur vollen Reise gelangen. Seine Lehre über die Machtvollkommenheit des Profeten in religiousgesetzlichen Fragen ist daher viel entschiedener und umfassender, als die der talmudischen Quellen, was seine Gloffatoren theils übersahen, theils״unerklärlich fanden. Nachdem er das Dogma von der Ewigkeit der Thora festgestellt und die bereits erwähnte, den Profeten beschränkende Doktrin des Talmuds angeführt hat, fährt er fort: ״Wenn daher Jemand aus den Völkern oder ans Israel auftritt, Wunder thut, und behauptet, von Gott gesendet zu sein, die Zahl der Mosaischen Gebote zu vermehren odr,r zn vermindern, oder einem Gebote eine Deutung zu geben, die uns nicht von Moses überkommen; oder wenn er lehrt, die Mosaischen Gesetze haben keine ewige, sondern nur eine temporelle Geltung: so ist er ein falscher Profet, indem er Moses Profezeihung negirt, in welcher die ewige Verbindlikeit der Thora ausgesprochen ist (Jcß. ha-Thora 9, 1)." Diese Ausdehnung des Gesetzes auf angebliche nichtjüdische Profiten sucht man im Talmud vergeblich. Ebensowenig dürfte das direkt aus dem Talmud zu begründen sein, was Maimonides von der neologischen Deutung eines Mosaischen Gesetzes und von der Begrenzung dieses Gesetzes für eine gewisse Zeit sagt. Die Ausschließung des profitischen Einflusses auf das Religionsgesetz dehnt Maimonides so weit aus, daß er jeden, der sich in religiousgesetzlichen Fragen auf eine höhere Offenbarung, die ihm geworden, beruft, für einen falschen Profiten bezeichnet (Das. 9, 4). Der ausführlichste unter den neuereu