Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1864-06-29 · 26 (29.6.1864) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
26 (29.6.1864)
Date
1864-06-29
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2542917-2543121-2543148--3738-2547643
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

529 530 ners N. Jsak Proßnitz. Ueber seine früheren Verhältnisse, und zu welcher Zeit er die hiesige Stelle angetreten, ist nichts bekannt; jedenfalls fungirte er schon in diesem Amte im Jahre 1727, wie aus einem von ihm an R. Mei'r Eisenstadt gerichteten Gutachten (מהרם א״ש ח״ב . ב) hervorgeht. Daß er sich hier Ahron Mesritsch unterschreibt, mag daher kommen, daß er an diesem Orte vielleicht geboren worden, oder von dort vielleicht geheiratet und daselbst längere Zeit gewohnt haben mag, wie denn auch dieses Epitheton ans dem Grabsteine seiner Frau vorkömmt. Unter der Verwaltung dieses Rabbiners konstituirte sich Nechnitz zu einer der ansehnlichsten Gemeinden des Vaterlandes, seine Familienanzahl war bereits über 200 gestiegen, was zu seiner Zeit viel sagen mochte. Alle Gemeindeanstalten wurden durch Statuten (וזקנות) geregelt, nahmen einen festen Charakter an und stellten die Gemeinde durch den alle Einzelne erfüllenden Gemeingeist als einen kompakten Körper gegen die von Außen einzubrechen drohenden Gefahren dar. Genannter Rabbiner war bei der Jnslebenrufuug dieser Anstalten selbst betheiligt, wie dies aus der Beifügung seiner Unterschrift überall hervorgeht, oder war er es gar, der die Initiative zu diesen Einrichtungen ergriff. Um die Feierlichkeit des Gottesdienstes zu heben und zugleich die Gemeindekräfte vor jeder materiellen Schwächung und Zersplitterung zu bewahren, hauptsächlich aber, wie es ausdrücklich im Dokumente heißt, um jenem, wie ein Krebs am jüdischen Gemeindeleben zehrenden und durch die sögenannten Privat -Minjanim genährten Parteiwesen kräftig entgegenzuwirken, hob er im Vereine mit dem Vorstande alle Winkel-Bethäuser auf. Das Dokument, das die Beachtung unserer heutigen Gemeinden verdient, lautet ans dem Hebräischen übersetzt, wie folgt: Wahrnehmend, welche Falle dem israelitischen Gemeindeleben dadurch gelegt wird, daß sich hie und da im Geheimen verschiedene Klassen und Parteien bilden und zur Förderung ihrer Nebenabsichten an Sabbath- und Festtagen zum Behufe des Gebetes Versammlungen abhalten, wodurch dem öffentlichen Gottesdienste im Tempel! nur Abbruch geschieht und noch andere schädliche Dinge (קלקולים אוזרים) Nahrung erhalten, haben wir mit vollkommener Uebereinstimmung beschlossen, daß von heute an es Niemand mehr gestattet sei, in irgend einer Privatwohnnng, mit Ausnahme des מר,״מר, einen Gottesdienst abhalten zu lassen, oder daran Theil zu nehmen. Nur einem Kranken, der etwa Sehnsucht nach einem feierlichen Gottesdienste tragen sollte, ist solches aber bloö zeitweilig (!עראי ולא ע״ד קם TV) und erst nach eingeholter Erlaubniß von Seite des Vorstandes gestattet. Wer gegen diese Verordnung handelt, sott mit einer Geldbuße von 32 Gulden bestraft werden. Datum und Unterschrift lauten: 1745-,רעכניטץיום ד כ׳ טבת תקר שבתי *אהרן בן א״א מ״ו ה״ה החסיר מהד יצחק מסרוסטיץ, ח״ס ק״ק רעכניטץ , יזאקב בן הקדוש *אשר ול. יששכר סג״ל בעער ,משולם זימל, שלמה ב״ה י?אקב ק*אפעלס Eine seiner Hauptsorgen war natürlich auf das Studiunl des Talmud gerichtet. Die Pflege dieses Studiums war in früher» Zeiten eine conditio sine yua fast einer jeder ordentlichen Gemeinde. Auf seine Aufmunterung wurde ein Beth - Hamidrasch ins Leben gerufen. Der darüber gefaßte Gemeindebeschluß lautet wie folgt: Bei einer Versammlung der Vorsteher (רו״ט), der elf Männer und mit Zuziehung der Höchstbestenerlen wurde beschlossen, daß das neben dem Gemeindehaus neuerbaute große Zimmer von heute an bis in aller Ewigkeit zu einem Beth-Hamidrasch, d. h. zur Pflege der Thora gewidmet fei 5 der Himmel bewahre, daß dies je geändert und aus dem Heiligen Profanes werde, da das Heilige immer noch heiliger zu werden bestimmt ist (בי מעלין בקורש), und eS möge uns der Himmel dadurch vergelten, daß er unö und dem gesummten Israel Friede und Ruhe schenke, Leben und Glück verleihe und daß in unseren Wohnungen weder Jammer noch Unglück vernommen werden. Unterschriften wie oben, Datum: 1743-רעכניטץ ח״המ חג םוכות-תקג. (Fortsetzung folgt.) Mtäge zur Kulturunb Literaturgeschichte. Von Leopold DukeS. VI. Illoch ein Wort über das Murmeln der Magier. Es wurde dieses talmudische Sprichwort gelegentlich von uns in diesen Blättern (S. 426) erwähnt. Der Herausgeber lenkte dabei die Aufmerksamkeit des Lesers auf das רטן welches von Onkeloö gebraucht ist. Derselbe übersetzt nämlich das הובר הבר (B. M. V. 18, 11) mit רטין רטן. Es mag hier zunächst bemerkt werden, daß das von Onkelos gebrauchte Wort רטן eigentlich nur die Uebersetzung von לרש ist. Das הובר הבר obwol eö im Allgemeinen Zauberer heißt, steht etymologisch mit der bekannten Bedeutung des Wortes ״ הברverbinden" in Zusammenhang. Zauberei als ein Binden, Fesseln zu betrachten, ist eine alte Anschauung und begegnet unö in vielen Sprachen. ') Es war die allgemeine Anschauung, daß Zauberei alle Gesetze deS allgemeinen Laufes der Natur zum Stillstand bringen kann: Ein Binden derselben. Das deutsche Wort Zauche rer kömmt von einem Worte her, welches betäuben heißt, d. h: bewegungslos machen, eS hat demnach auch einen gewissen Zu- ') Man denke cm den deutschen Ansdruck Neste lknnpfeu. lieber diese Sache selbst vrgl. auch die Worte deö Pseudo Jonathan zu לא תהבול רחים ורכב• In manchen andern Sprachen ist dieser Ausdruck ebenfalls mit binden bezeichnet. Der Ausdruck den Zauber lösen drückt den Gegensatz deö erst angeführten Ausdruckes ans. Wir haben bereits in dielen Blättern irgendwo aufmerksam gemacht, daö im. Tulmud daö Wort *סשך für Auflösen eines Zaubers gebraucht wird.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.