Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 25 (22.6.1864)
- Date
- 1864-06-22
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Beilage zum ״Ben Chauauja" Ne. SS. Heim Ries an 8e. ך "w Herrn Jlnfißmcr HirschM Ln Uemesvar. Ihre ״Abwehr" im Beiblatte des ״B. CH." Nro. 23, welche Sie mit maßlosem Ingrimm aus Ihrem Festungswerke gegen mich schleuderten, hat sich als eine Hohlkugel erwiesen, und hat trotz des Geräusches, mit der sie in die Welt gesendet wurde, vor den Augen aller Unbefangenen geplatzt, aber Gottlob Niemanden verletzt oder erschreckt. Selbst der Krieg hat seine Gesetze; jeder anständige Mensch wird niemals trotz Erbitterung und Wnth die Grenzen der Schicklichkeit überschreiten, oder sich zu Brutalitäten und Kleinlichkeiten Hinreißen laffcn. Jedoch Sie geehrter Herr! haben in Ihrem Unmnthe die vom Anstande gesteckte Grenze höhnend überschritten; haben ans Ihrem Festungs- Arsenale alle mögliche giftigen Pfeile ״Lüge", ״Falschheit," ״Erdichtung", gegen mich abgeschossen, haben die bei Ihnen seit Jahr und Tag sich angesammelte Schwarzgalle zu einer Lauge abgekocht, um sie über mein Haupt auözugießen. Verlassen Sie sich darauf! ich werde Ihrem Beispiele nicht folgen, werde die von Ihnen geschmiedeten Waffen nicht benützen; sondern die Fakta objektiv dem reifen Urtheile des Publikums zur Entscheidung vorlegen. שים כה עד אחי ואחיך ויוכיחו בין שגינו. Es ist nunmehr ein öffentliches Geheimniß, daß die Füsescher Frau mit ihrem früher Verlobten P. viele Monate im Kouknbinate gelebt habe; nicht minder wahr ist es, daß sie nebst der Entgegenname eines von demselben ihr gegebenen Ringes, (welchen sie noch gegenwärtig besitzt,) bei einer im Hanse des zu Füsesch wohnenden Herrn Blau abgehaltenen Beschneidungsfeier angelobt habe, diesen faktisch bestehenden Herzenöbund in vorgeschriebener gesetzlicher Form bald zu besiegeln. Schon war die gesetzliche Verkündigung geschehen, die Beistände ernannt, der Hochzeitstag vor der Thür, als sie sich plötzlich bei der Ankunft des N. aus Waitzen am 5. Mai, eines andern besann, den P. aus dem Hause stieß und beschloß, nicht ihn, sondern N. in einigen Tagen zu ehelichen, welches Ansinnen auch wirklich an mich gestellt wurde. Jedoch der feindurchdachte Plan scheiterte an meiner Vorsicht. Anfangs zauderte ich nur mit der Verkündigung; als ich aber noch obendrein einen Brief ääo. 19. Mai vom Bogschaner Kultusvorstand erhielt, daß sie auch מעוברת sei, mußte ich diese Ehe entschieden mißbilligen. Und welcher denkende Mensch wird sich darüber wundern, daß ich diesen plötzlich von der Frau geänderten Entschluß mit Entrüstung zurückwieö? Konnte oder durfte ich vom Standpunkte des Eben ha Ezer13, 19, 33 und anderer einschlägiger Stellen diesem Ansinnen Gehör geben? Konnten oder durften Sie mit oder ohne Kenntniß dieser Umstände trauen? Fällt nicht' das Eine Moment עושרו בעיר־^חו ב״ז chn חזקה אין mit Rücksicht auf טור ק״מ״ט דרכי משה א׳ ת״ה י״ט so schwer in die Wagschale, um die von Ihnen ertheilten קדושי ן zu קדושי ספק zu machen? Aber gesetzt es eristirt für Sie gar kein Eben ha Ezer, konnten oder durften Sie die Ehegesetze des Landes, die zu kennen Ihre Pflicht ist, so unverzeihlich verletzen? Wurde die Ehe gesetzlich verkündigt? wurde sie hier und in Waitzen verkündigt? Hat nicht, (wie ich bereits andeutete), der Kultusvorstaud daselbst, gegen diese Trauung am 18. v. M. protestirt? Jedoch bis hieher wären Sie noch zn entschuldigen; Unkenntniß war die Ursache Ihres Fehlers; obwol Unkenntniß der religiösen Vorschriften dem Rabbiner und Nachfolger des als Talmudisten so hochverehrten Oppenheimer sehr schlecht kleidet; eben so wenig ist es eine Zier für, das religiöse Oberhaupt der größten und angesehensten Gemeinde unseres Banats, sich mit Unkenntniß der Gesetze zu entschuldigen; allein sie hätten immerhin mit ״Schiller" sagen können: ״Ich bin besser als mein Ruf." Vollends unverzeihlich wird Ihnen erst Ihre ״Abwehr," indem Sie die schlechte Sache mit so grobem Geschütze vertheidigten. Hören wir! Meine Anspielung auf Eben ha Ezer 33, wie auf das übliche Landesgesetz, schienen Sie Herr Rabbiner gar nicht zu beachten, eö beliebte Ihnen blos im Bezug auf 13 deö Erstangeführten zu fragen: ״Worauf gründet sich die Vermuthung von ״ "?מעוברח חכרוEtwa auf das Gestandniß der Frau?" Gesetzt, das Geständniß Ware von ihr abgelegt worden, ״ist demselben nach talmudischen Grundsätzen Glauben beizumessen?" Gewiß haben Sie hier an keinen andern, als an den Grundsatz אין אדם משים עצמו רשע gedacht; aber mein Herr! wenn Sie sich die Mühe genommen hatten zu erwägen, daß das Zusammenleben allbekannt war, und die verbotene That ״nach talmudischen Grundsätzen" voraus gesetzt wird; wahrlich, Sie würden dies ohne Erröthen nicht niedergeschrieben haben. Aber noch mehr! wenn Sie zu suchen verstanden hatten, so würden Sie in חומים כללי מיגו ק״ה gefunden haben, daß bei einem איסור דרבנן dieser Grundsatz nicht stichhaltig ist. Vol- 649461