Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 25 (22.6.1864)
- Date
- 1864-06-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Priester dieses Zeitraumes mit dem Ehrennamen deö Frommen zu schmücken. Die Zadokiten-Hypothefe sucht also in diesem Ehrentitel vergeblich einen Stützpunkt. Simon der Hasmonäer verdunkelte seinen verehrten Vorgänger gleichen Namens, und die talmudische Sage hat später die beiden Simone konfundirt. Die verächtliche Srellung der Priester brachte eS mit sich, daß die Priester-Deputate nicht pünktlich entrichtet wurden. Schon Maleachi spricht: ״Mag ein Mensch wol Gott berücken, daß ihr mich berücket? Ihr sprechet: worin haben wir dich berückt? Im Zehnten und in der Hebe (3, 8)!" Einerseits bemächtigten sich die Priester auch solcher Abgaben, welche nach dem Gesetze den Leviten zufließen sollten; andererseits waren die Kontribuenten so lau in der Abführung der Deputate, daß skrupulösere Personen Anstand nahmen, steuerbare ViktualLen zu genießen, bevor sie sich über den Punkt der Abgabenentrichtung beruhigende Auskunft verschafft hatten.*) Johann Hyrkan führte eine durchgreifende Zeheutreform ein, indem er einerseits die Abgaben reduzirte, andererseits eine solidere Verwaltung ins Leben rief, durch welche die Einbringung der gesetzlichen Deputate erleichtert wurde. Das Priesterthum war durch die Hasmonäische Schilderhebung wieder in der Achtung der Nation gestiegen; um das priesterliche Ansehen zu wahren, führte Hyrkan nicht nur im Synedrion, sondern auch in den Munizipien das Prinzip des doppelten Präsidiums durch': an der Spitze jenes w i e d i e s e r w u r 0 e e in P r i e st e r n n d e i n Laie gestellt.**) Das Vorgehen Josafats mag ihm dabei als Muster gedient haben. Die ersten von Hyrkan eingesetzten Synedrial-Häüpter (B. CH. 1, 203) waren Joße b. Joezer und Joße b. Jochanan. Ersterer war wirklich Priester (Chag. , 2,7.). Dies kann allerdings auch zufällig gewesen sein. Wer sich aber in jene Zeiten, deren Tendenzen und Bestrebungen zu wiederholten Malen und von verschiedenen Gesichtspunkten vertieft hat, wird schwerlich abgeneigt sein, einzuräumen, daß das Doppelpräsidium, das Hyrkan einsetzte, unmotivirt in der Luft schwebt, so lange man sich dasselbe nicht als eine Vertretung des Priester- und Laienthums denkt. Die bereits angeführte änigmatische Notiz der Quellen, welche das Doppelpräsidium mit den Deputaten der Priester in Verbindung bringt, tritt erst dadurch ins rechte Licht: Das priesterliche Präsidium wachte über die pünktliche Einbringung der Deputate, das weltliche schützte die Kontribuenten vor Uebergriffen. Wie lange sich diese Institution erhalten habe, ist *) Wenn דמאי, wie Sachs Beitr. 2, 82. glaubt, griechischen Ursprungs ist, so enstanden die Skrupel erst in der griechischen Zeit Die Derivation bedarf jedoch noch der Bestätigung, da sonst דימוס mit Jod geschrieben wird. **) Nur diesen Sinn scheinen die Worte jer. M. Schein Ende und Sota 4,1 haben zu können: 1צריך ל’ש^יל dhn ובימיו ארן על הרמאי שהעמיד זונות. aus den Quellen nicht. zu ersehen. In dem Doppelprästdium des Synedrions war von Schemaja und Eutalion abwärts das priesterliche Element nicht mehr vertreten. Indem aber die spätero-Zeit die ״Paare" oder das Doppelprästdium nach dem Tode Moses beginnen läßt, (jer. Sota 9, 10), gibt sie wol deutlich genug zu verstehen, daß ihr die ursprüngliche Beschaffenheit der fraglichen Institution noch erinnerlich war; denn unter dem ersten nachmosaischen Paare konnte sie sich nichts Anderes denken, als Jwsua und den Priester Ele azar. Der Grundsatz der Mischna, daß nicht weniger als zwei Personen zum Magistrate eingesetzt werden dürfen (Schek. 5, 2) hat seine Quelle in der Hyrkanischen Reform; das priesterliche Element wird aber in dem Mischnischen Grundsätze bereits fallen gelassen, weil dessen Theitnahme an der Magistratur längst aus der Praris geschwunden war. Wir können daher nicht mit Geiger annehmen, daß dieser Grundsatz ״der spätern Halacha widerspricht, welche mindestens ein Kollegium von drei Personen verlangt (Urschr. 115)." Denn das Doppelprästdium wird ja auch in der Mischnischen Halacha anerkannt. Damit stimmen wir aber Geiger bei, daß die Beschränkung jenes Grundsatzes auf finanzielle Angelegenheiten (בממון) ein späterer Zusatz ist. Derselbe scheint uns aus einer Zeit zu stammen, wo das Uebergewicht und die faktische Gewalt des Naßi den Präsidial-Dualismns bereits zurückgedrängt hatten. Die Priester mögenauch, nach. ihrer Verdrängung aus dem Synedrial-Präsidio in ihren eigenen Angelegenheiten ihre eigene Jurisdiktion gehabt haben (Kethub. 13, 1), wie im Mittelalter und in manchen Staaten noch in neuerer Zeit die privilegirteu Stände ihre eigene Gerichtsbarkeit hatten. Anmaßlicher Weise mischten sie sich zuweilen auch in andere Angelegenheiten, so daß sie einst sogar das so wichtige Zeugenverhör über das Novilunium Vornahmen; das legitime Synedrion ließ sich aber von diesem Vorgehen nicht beirren (R. Ha-Schana 1, 7). Im letzten Jahrhunderte des zweiten Tempels hatten die Priester jeden inner» Halt in so hohem Maße eingebüßt, und daher alle Autorität so vollständig verloren, daß sie nicht einmal mit ihrer Meinung hervorzutreten wagten, als einst der Rüsttag des Peßachfestes auf einen Sabbath siel, und die Frage dlskutirt wurde, ob die Sabbathrnhe dem Opferrituale weichen müsse (Peßach 66, a). Um den Hohenpriester auf seine Funktionen am Versöhnungstage vorzubereiten, ermittirte das Synedrion einige Mitglieder aus seiner Mitte, und konnte es nicht einmal vorausgesetzt werden, daß jeder Hohepriester die Bibel korrekt zu lesen verstände (Joma 1, 3—6). Die ältesten Rabbinen waren nach all dem nicht nur nicht die Erben der Priester und der priesterlicheu Gewalt; sie traten vielmehr als die Priester des Geistes den Aaroniden als den Priestern der Geburt opponirend und imponirend entgegen. Ungefähr