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Ben Chananja · 1864-06-08 · 23 (8.6.1864) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
23 (8.6.1864)
Date
1864-06-08
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage zum ״Ben Chanauja" Ne. SS. Zur Much. Nro. 22. des geschätzten Blattes ״Ben Chananja" brachte eine Korrespondenz aus Lagos, die viel Ergötzliches für die Leser bot. Der ehrwürdige Korrespondent Herr Rabbiner S. Weiß amüsirte uns zuerst mit dem Berichte der ״Reifheit" seiner Gemeinde, die mit ״ihren Schwestergemeinden in des Wortes edelster Bedeutung" in den letzten Jahren wetteifert, und als deren ״edles Werk der Menschenliebe" er zuvorderst ״die Erweiterung des Gottesackers nennt." Erfüllt von dem Gefühle einer solchen unheimlichen, gespensterischen Menschenliebe im Schattenreiche, geht er streng logisch zu einem schattenhaften Angriff auf mich über und übt zugleich ein unverzeihliches Attentat an der Ehre nnbescholtener Eheleute und an seiner eigenen Ehre, die er durch erdichtete, unwahre Mittheilungen befleckt. Gehen wir zur Sache. Herr R. W. klagt mich an, daß ich eine Frau aus seinem Rabbinatssprengel, die ich weiter nicht kannte, getraut hätte, und diese Frau sei nach seiner Vermuthnng מעוברת חברו. Worauf gründet sich aber diese Vermuthung? Ist etwa ,כריסה בין ע1ימר? Nein! Ist der Umstand etwa anderweitig unzweifelhaft nachgewiesen? Nein! Was denn? Hören wir, was uns Herr Rabbi erzählt. Die Frau sei mit ihrem neuen. Bräutigam zu ihm gekommen und hätte dort erklärt, daß sie mit ihrem früher Verlobten P. im Konkubinate gelebt, aber nunmehr beschlossen habe, nicht P. sondern ihren gegenwärtigen Bräutigam N. ans Waizen zu ehelichen. Wahrlich hätte ich heute auch noch nicht die Beweise, daß diese Angabe falsch ist, ich müßte, nachdem diese Frau als eine ehrbare, in jeder Beziehung unbescholtene, sittliche Person in angesehenen Kreisen hier gekannt ist, dieses angebliche, vor dem Rabbi und dem Bräutigame abgelegte unnütze und daher nur freche Bekenntniß schon aus psychologischen Gründen für erfunden halten. Die betreffende Frau hat auch bereits die Klage wegen Ehrenbeleidigung gegen Herrn R. W. 'anhängig gemacht und hat aufs Bestimmteste erklärt, seit Jahren die Schwelle desselben nicht betreten und ihn nicht gesprochen zu haben. Gesetzt aber, auch dieses ״aller Sittlichkeit hohnsprechenve Geständniß" wäre wirklich abgelegt worden, was erweist dieses? Ist demselben nach talmudischen Grundsätzen Glauben beizumessen? Herr W. sagt, daß ״dieses Geständniß ihn die Möglichkeit einer מעוברת חברו ahnen ließ, weswegen er auch erklären mußte ״die Verkündigung nicht eher vorneynien zu können", (also auch die Verkündigung ist wegen הבחנה verboten?!) bis alle Zweifel gehoben sein werden." Glücklicherweise ist das treffliche Ahnungsvermägen im direkten Widerspruche mit den meisten halachischen Autoritäten. Unter den vielen einschlägigen Nesponsen verweise ich ihn besonders auf תשו׳ ריב״ש רצ״ז und תש״ו משכנות יעקב ד• Was den angeblich eingelaufencn ״Protest" (müßte heißen Anzeige!) gegen Verehelichung dieser Frau wegen מעוברת חברו betrifft, bin ich überzeugt, daß dieser Protest eine Mystifikation ist und wird mir Herr R. W. es erlassen, den Schleier dieser Chronique scandaleuse noch mehr zu lüften. Thatsache ist, daß hier weder der Fall der חבחנה noch der מעוברת vorlag, und Herr R. W. hat sich nicht nur gegen die Halachah versündigt, sondern noch mehr gegen den ״Anstand nachbarlicher Verhältnisse", daß er mich, der ich, wovon er selbst überzeugt ist, bei Vornahme der fraglichen Trauung keine Ahnung von all den erdichteten Umtrieben hatte, zur Zielscheibe seines plumpen, im Grunde nur aus nnlanrern Motiven entsprungenen Angriffes gemacht l hat. Er hat hierbei seine Ehre am meisten verwundet und! seinen priesterlichen Beruf unverzeihlich kompromitttrt.! Daß ich aber überhaupt diese hieher nicht zuständige Frau getraut habe, lag in dem Umstande, daß ich bona fide der irrthümlichen Mittheilung des hiesigen achtbaren Groß- Händlers Herrn S. W., welcher angab, die Frau sei hieher zuständig, ohne weitern Bedenken Vertrauen schenkte. Freilich wenn ich geahnt hätte, daß der Schmerz über einen Verlust von unbedeutenden Sporteln einen solchen Sturm im Glas Wasser Hervorrufen wird, so würde ich die topografische Karte genauer konsultirr und gefunden haben, daß Füzes von dem priesterlichen Kometen in Lugos Licht und Wärme erhält. Ich darf nicht unerwähnt lassen, daß die fragliche Trauung am 24. Mittags stattfand, das Telegramm des Herrn R. W. aber erst um 7 Uhr Abends hier eintraf und daß ich brieflich Herrn W. hiervon verständigte, mit dem Ersuchen, mir die etwa obwaltenden religiösen Ehehindernisse genau mitzutheilen. Wenn Herr R. W. sagt, ich hätte das Telegramm nicht beachtet und nicht beantwortet, so hat er sich abermals gegen מרבר שקר תרחק schwer vergangen. Herr Dr. P. Neumann hat meinen Brief beim Herrn R. W. gelesen und Sr. Ehrwürden sogar von der beabsichtigren Korrespondenz im ״Ben Chananja" abgerathen. Schließlich will ich Herrn N. W. noch den gutgemeinten Rath ertheilen, sich diesbezüglich nicht in eine weitere öffentliche Diskussion einzulassen, die Leser des vielverbreiteten ״Ben Chananja", und noch mehr die deutsche Grammatik wer-, den ihm für sein Schweigen Dank wissen. Nr. M. HirschM, Oberrabbiner. Temksvür, 6. Ziini 1864.

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