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Ben Chananja · 1864-06-08 · 23 (8.6.1864) · page 8

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
23 (8.6.1864)
Date
1864-06-08
Page
– (sequence 8)
Language
German
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485 486 5. die Orakel; 6. Pflichten und Rechte des priestcrlich-levitischen Standes; 7. das Priesterthum und die levilische Reinheit; 6. die priesterlichen und die nationellen Interessen9. das Priesterthum und die Tin« heit des Volkes; 10. das Priesterthum und die Zivilregierung; 11. das Priesterthum und das Individuum. Das V. Hauptstück läßt auf die Einleitung die Trörterung folgender Materien folgen: 1. Was macht einen Profeten; 2. wer kann Proset sein; 3. die Rechte des Profetismus; 4. die Grenzen der Freiheit des ProfetiSmnS; 5. das Mandat des ProfetiSmnS; 6. der Richter des ProfetiSmnS; 7. die gesetzliche Konstitution des ProfetiSmnS; 8. Epilog der ganzen Studie (191—221.) Die wichtigsten Institutionen des biblischen Alterlhumes werden also hier zur Sprache gebracht. Der geistreiche Verfasser ist ein nicht nur theologisch, sondern auch politisch gebildeter Mann. Er verliert bei seiner Darstellung die politischen Zustände der Gegenwart, namentlich die seines Vaterlandes, bei keiner Frage aus den AugenM)iese fortlausende Vergleichung des Alterthums mit der Jetztzeit gibt dem Buche einen eigenen Reiz, und es muß jedem denkenden Leser eine genußreiche Lektüre gewähren. Nichtsdestoweniger wird fich's die Kritik nicht nehmen lassen, über das Eine und Andere ihre Bedenken zu äußern. Zuvörderst fällt es auf, daß das erste Hauptstück denselben Titel führt, der dem ganzen Buche gegeben ist: 8״ulla theocratia moaaica.“ Diese unlogische Abnormität ist um so auffallender, als sich der Herr Verfasser sonst als einen klaren und gründlichen Denker bewährt. Nicht minder auffallend ist die Stellung, welche der Herr Verfaffer zur biblischen EinleitnngSwissenschaft einnimmt. Wenn er in Uebereinstimmung mit dem Dogma der Synagoge die Authentie des Fünfbuches voraussetzt, so war er dadurch noch nicht berechtiget, eine gleiche Voraussetzung bei allen seinen Lesern vorauszusetzen. In der Vorrede sagt er selbst: ״Tief überzeugt von dem göttlichen Ursprünge der großen Mosaischen Prinzipien, erkläre ich mich feierlich und laut für einen Hebräer dem Glauben und der Ueberzeugung nach. Da ich aber als Argument der Beweisführung nichts Anderes benützen wollte und konnte, als das Mosaische Gesetzbuch, welches eine von Niemanden in Abrede gestellte Autorität ist, so wird und kann mein Vortrag nur der historische und kritische sein (S. 6.)" Diesem Versprechen gemäß hatte der Herr Verfasser die Aufgabe, die Grundlage seiner Darstellung, die Authentie des Pentateuchs"uämlich, kritisch zu begründen, und die dagegen erhobenen Einwürfe zu widerlegen. Wir wollen zugeben, daß der Herr Verfasser keinen Grund hatte, die Bekanntschaft mit diesen Einwürfeu bei seinen italiänischen Lesern vorauszusetzen. In diesem Falle dürfte es aber schwerlich zu rechtfertigen sein, daß er das Königthum nicht in den Kreis seiner Betrachtung zog. Das Königsgesetz hat im Pentateuch einen Platz gesunden; er durfte also dasselbe nicht stillschweigend übergehen. Der Herr Verfasser ignorirt aber dieses Gesetz nicht nur; seine Darstellung kommt mit demselben zuweilen sogar im indirekten Widerspruch (S. z. B. S. 53.) Auch manche spezielle Behauptungen des Herrn Verfassers dürften von der unparteiischen Kritik in Anspruch genommen werden. So heißt esS.58, daß die Opfer keinen Kultus konstituirte n. Dieser Satz wird aber selbst durch das, was später über die Opfer vorgetragen wird, (108-117) nichtsweniger als gerechtfertigt. Ferner wird daselbst gesagt, daß die Offenbarung ans dem Sinai durch ein M o sa isches Fest gefeiert werde; es dürfte aber dem Herrn Verfasser kaum möglich sein, diese Angabe historisch zu rechtfertigen. Diese Beziehung des Wochenfestes kennt bekanntlich die Bibel nicht. Trotz dieser Ausstellungen bleibt das mit vielem Geiste und mit wahrer Begeisterung für das jüdische Alterthum geschriebene Buch sehr empfehlensmerth, und wir wünschen demselben die weiteste Verbreitung. Inserate. Konkurs. Von Seite der israelitischen Haupt- und Muttergemeinde zu Stuhlweißenburg wird zur Besetzung der erledigten Rabbinatsstelle der Konkurs eröffnet. Bewerber wollen authentische Belege über ausreichende rabbinische Befähigung התרתהיראה. vollkommene Gewandtheit im Talmud, Routine in der Kanzelberedtsamkeit in deutscher und ungarischer Sprache, ferner über die Befähigung, eine vierklaffige Hauptschule zu leiten, bis 1. August a. c. an den gefertigten Vorstand einsenden. Mit dieser Stelle ist verbunden ein jährlicher Gehalt von 600 fl. ö. W. nebst dem Genüsse der mit der Matrikelfahrung und den rabbinischen Amtsleistungen verbundenen Emolumenten. Die obligaten נדבות werden von der Gemeindekaffe mit 200 fl. jährlich abgelöst. Bewerber, deren Probevortrag die Gemeinde wünschen wird. wird der gefertigte Vorstand hierzu einladen. Diese Gemeinde wünscht ferner anzustellen einen musikalisch gebildeten Kantor, der zugleich fähig sei, die Notärstelle zu bekleiden. Jährlicher Gehalt 700 fl. ö. W. nebst den gewöhnlichen Emolumenten. Die נדבות am Purim und Jom Kipur werden von der Gemeindekaffe mit 150 fl. jährlich abgelöst. Bewerber haben sich an den gefertigten Vorstand gesuchlich zu wenden, und hierin auch Alter und Stand anzugeben. Auch einen Tenoristen und Bassisten können Bewerber um die Kantorstelle mit sich in Vorschlag bringen, deren Gehalt je nach deren weiteren Fähigkeiten und Verwendbarkeit als Schächter und Kore würde bemessen werden. Reisekosten bei Pcobevorträgen werden nur dem Acceptirten vergütet. Es ist schließlich mit Beginn des nächsten Schuljahres vakant: Die Stelle einer Industrie lehren» an der vierklaffige« Hauptschule dieser Gemeinde. Jährlicher Gehalt 400 fl. ö. W. Gesuche, welchen Zeugnisse über Befähigung, und Kenntniß der ungarischen Sprache beizulegen. sind bis 13. Augttst a. c. an den gefertigten Vorstand einzusenden. Stuhlweißenburg, am 1. Juni 1864. Der Vorstand der israelitischen Hanpt- und (1-3z Muttergemeinde. Lehr- und Erziehungs-Anstalt ju Miucheiin, (HM. Men.) Real- und Handelsschule. Gründlicher Elementarunterricht, Vorbereitung für die kaufmännische Laufbahn oder für ein technisches Fachstudium. Durch Unterricht und Konversation mit Lehrern und Mitschülern, welche verschiedenen Nationen angchören. werden die Zöglinge der neuern Sprachen vollkommen mächtig. — Prospekte!und nähere Auskunft ertheilt bereitwilligst der Direktor Dr. Löwojitlaal. Zahlreiche Referenzen stehen dem Institute empfehlend zur Seite iu P e st bei «W. - KoKen9 Großhändler, Letagasse tlr. 5, welcher auch so freundlich ist, Prospekte abzugeben. (1—6) Bemerkungen. Hrn. R—g. in Pest. Nächstens briefliche Antwort. Hrn. Jahoda. Wird erscheinen. Hru. I. L. in Gr.K. Ich danke herzlich Alles wird erscheinen Szegedin, Selbstverlag der Ledaktion. Leipzig, Konlmislions-Verlag von Franr Wagner. Druck von Sigmund Burger in Szegedin. Hierzu ein Viertelbogen Beilage.

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