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Ben Chananja · 1864-06-08 · 23 (8.6.1864) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
23 (8.6.1864)
Date
1864-06-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
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481 482 und Schule zu erfreuen, welche er selbst mit so vielfacher Selbstaufopferung anzitbahnen bemüht gewesen ist. MaVö, 29. Mai. Der hiesige Vorstand hat dieser Tage an einige Rabbinen nachstehendes Schreiben gerichtet: Die hierortige israelit. KultuSgemeinde hat beschlossen, das durch den Tod des wegen seiner talmudischen Gelehrsamkeit auch in weitern Kreisen berühmten Rabbiners Salomon UNmann vakant gewordene Oberrabbinat ehestens zu besetzen, und zwar durch einen Mann, der mit ungeheuchelter und geläuterter Religiosität und mit gründlichem talmudischen Wissen das Verständniß unserer Zeit und ihrer Anforderungen, wie auch eine gediegene klassische Bildung vereine, die Fähigkeit zu Kanzelvorträgen in korrekter deutscher und wo möglich auch ungarischer Sprache besitze, besonders aber einen retten makellosen Charakter habe und im Stande sei, den in der Juden heit allenthalben und auch in unserer Gemeinde sich kundgebenden divergirendcn Richtungen und Bestrebungen die rechte Mitte zu halten, und so die erwünschte Versöhnung herbeizuführen. Der ergebenst gefertigte Kultusvorstand ist sich der Schwierigkeit nur zu gut bewußt, die bei der Wahl eines Rabbiners überhaupt ob« waltet, und hat deshalb vermieden, einen Konkurs ausznschreiben, sondern im Einvernehmen mit dem äußeren Gcmeinderathe beschlossen, in dieser Angelegenheit sich Rath zu holen bei einigen Rabbinen unseres Vaterlandes, die vermöge ihres reellen und lautern Charakters, wie vermöge ihrer Gelehrsamkeit und hohen Bildung die allgemeine Achtung verdienen und besitzen, und von denen vorauszusetzcn ist, daß sie fern von jeder Nebenabsicht nach bestem Wissen und Gewissen Männer vorschlagen werden, die fähig und würdig sind, in einer Gemeinde, wie die unscrige, das Amt eines geistlichen Oberhauptes mit Würde und Erfolg zum Nutzen und Frommen der Gemeindeallgehörigen und zur Ehre Gottes und seiner Lehre zu führen. Da auch Ew. Ehrwürden einstimmig unter denjenigen Rabbinen gewählt wurde, deren Gutachten bei Besetzung deö RabbinatS eingeholt werden soll, erlaubt sich der ergebenst gefertigte KultuSvorstand hiermit im Namen der ganzen Gemrinde an Sie, als einen Mann von hoher Bildung, gediegener Gelehrsamkeit und ausgebrciteter Bekanntschaft im Kreise der Gelehrten mit der ergebensten Bitte sich zu wenden, Ew. Ehrwürden wollte gütigst der hierortigen israelitischen Kultnsgemeinde aus der Reihe der Ihnen bekannten Rabbinen einige namhaft machen, die vermöge ihrer Bildung, Gelehrsamkeit und ihres makellosen religiösen Charakters fähig und würdig, und vermöge ihrer Verhältnisse auch bereit wären, das Amt eines OberrabbinerS in unserer Gemeinde zu übernehmen. Der ergebenst gefertigte KultuSvorstand glaubt sich der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß Ew.> Ehrwürdeu dieser Aufgabe um so bereitwilliger sich zu unterziehen die Güte haben werden, da Sie hierdurch nach Ihrem bekannten edlen Strebe», der guten Sache zu dienen und Ihren Glaubensbrüdern nützlich zu werden, genügend mit beitragen, einer verwaisten Gemeinde den so schwer vermißten Seelenhirten zu geben und auf diese Weise sich zu dem aufrichtigsten Danke verpflichten alle beffcrgcsinnten Mitglieder der hierortigen Gemeinde. Mit dem Ausdrucke unbegrenzter Hochachtung zeichnet Ew. Ehrwürden ergebenster isr. KultuSvorstand Jg. Grauer, Präses. Eduard Stern. Mako, 23. Mai 1864. Schüttellhofen, im Mai. Es ist nichts als billig, meine Berichte ans hiesiger Gegend mit meiner eigenen Gemeinde zn eröffnen. Diese zählt zu den älteren, vielleicht ältesten Böhmens. Laut einer Urkunde vom 28. Jäner 1724, einer sogenannten Consignation*), *) Die Judenfamilien-Consignationen, ursprünglich eine statistische Erfindung, erhielten später durch das Jndcnpatent vom 13. August 1797 (§ 27) eine besondere Bedeutung, indem sie vorzüglich als Berzeichnisse der Familien st eilen galten. — Gegen die Vermehrung der Juden bestand übrigens schon ein Patent vom 16. Oktober 1726. gehen die Erinnerungen in Bezug auf die Ansäßigkeit der Juden in hiesiger Stadt, bis auf das Jahr 1618 zurück. Doch ist auch eine Annähme vorhanden, daß Schüttenhofen schon lange vorher Juden zu seinen Einwohnern zählte. Diese Annahme gründet man aus das Vorhandensein einiger Grabsteine auf dem hiesigen Todtenacker, von denen unsere gegenwärtigen Gemeindeältesten, nach Aussage ihrer Väter bis auf Anfang des vorigen Jahrhunderts zurück, behaupten, sie wären über 350 Jahre alt. Diese Grabsteine find in der That dergestalt vom Zahne der Zeit angenagt, daß man von ihrem verwitterten Zustande auf ein sehr hohes Alter schließen muß. Die eingegrabenen Buchstaben sind jedoch gänzlich von Moos überwachsen, und werde ich mich daher, um der historischen Sicherheit Rechnung zu tragen, nur an Urkunden halten, und zwar an zwei Consignationen (a und b) und an einen Auszug aus einer alten Urkunde in der kais. Hofbibliothek zu Wien. Die Einleitung zur Consignation a lautet: ״Nach Reyfflicher undt Obachtsamber Nachsuchnng. auch der Altisten Leuthe Eraminirung insonderheit Weilen das Gantze Raths Cancelley Archivum Sambt allen Schrifften und darin Befundenen Denkwürdigkeiten durch die aus Verhängnüs Gottes den 20. July Anno 1707 entstandene Gantzen Stadt Confllagration zu Asche gelegt worden, Kann Keine Verläßlichkeit eruirt werden. Ob in gedachten Jahr 1618 Ein Juedt allhier Gewesen. Wessentwegen Dann hier Orths ausgesätzet wirdi." — Es beginnt nun in den folgenden Rubriken die Sicherstellung der Daten vom Jahre 1625 angefangen. Merkwürdig dabei ist, daß schon die hier zuerst aufgeführten jüdischen Ansäßlinge mit Familiennamen versehen sind. So z. B: im Jahre 1625 ein Jakob Hahn; 1630 ei» Samuel Fürth; im Jahre 1635 ein Salomou Perl u. s. w. Und doch mußte am 23. Juli 1787 die Einführung jüdischer Familiennamen durch ein kais. Patent angeordnet worden. Die Zahl der jüdischen Einwohner Schüttenhofens bis 1724 läßt sich ans der zum Theile unleserlichen Consignation a nicht sicherstellen. Nach dem erwähnten Auszuge wären im Jahre 1769 sechszehn jüdische Familien mit 68 Personen hier wohnhaft gewesen. Diese Angäbe ist aber unrichtig: denn aus der sehr gut erhaltenen Consignation b vom Jahre 1740 geht hervor, daß schon in diesem Jahre 15 Familien mit 79 Personen hier gewohnt hatten. Die Wahrscheinlichkeit dieser Angabe ist auch zu ermitteln aus einer vom k. k. Zensor Karl Fischer im Jahre 1830 ausgestellten ämtlichen Translation eines im März 1767 (ל׳ אדר שני תקכן) in dem vormaligen (in Verlust geratheuen) Synagogensitze-Vormerkungsbuche eingetragenen Sitzungsprotokolls. Uebereinstimmend find die erwähnten Urkunden darin, daß schon im Jahre 1635 die damals hier wohnhaft gewesenen jüdischen Familien eine Begräbnißstätte auf dem Stadtgraben und eine bürgerliche ״Ch alupe", zur Beherbergung dahergckommenen Armen gemielhet hatten. Ferner, daß sie ihm Jahre 1660 in einem bürgerlichen Hause im obern Stocke, bloö durch Bretterverschallung eine Synagoge (u. z., wie es in der Consignation a heißt, ohne kais. ConsenS**), errichtet hatten, und daß nach dem obenerwähnten großen Brande im Jahre 1707 ihnen hierzu in demselben Hause eine gewölbte Kammer cingeräumt wurde. **) Der kais. ConsenS war vermuthlich wegen der Taren nothwendig, die bei Errichtung einer Synagoge die betreffende Gemeinde zu entrichten hatte. Noch im Jahre 1800 wurde mittelst Hosdekretes vom 18. November, Z. 3093, angeordnet, daß für die Erlaudniß zur Errichtung einer ״ordentlichen wirklichen Synagoge oder eines Judentemvela" eine Tare von 1000 fi nebst einer jährlichen Abgabe von 100 fl. an den Kameralfond zu entrichten sei. — Für ein, eine solche .wirkliche Synagoge" ersetzendes Gemeindebetzimmer wurde jedoch nur ein für allemal die Tare von 100 fl. zu Händen des Kameralsondeö entrichtet. —

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