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Ben Chananja · 1864-06-01 · 22 (1.6.1864) · page 13

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
22 (1.6.1864)
Date
1864-06-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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464, 463 ^ור השמש והמלאכים) כי ברגע אחר יחאה• תמונות רבות ואיי ככה שער האונים (י Ich bemerke hierzu, daß in einem von nicinem seligen Groß- Vater, Rabbi MoseS KarpelcS, auf mich vererbten Jbn-Esra-Kommentar sich zn dieser Stelle die folgende am Rande geschriebene Bemerkung befinde,: ושער העין משער השמים, צ״ל ושער העין גרול משער 1 1 .האזו>ם Wenn der geneigte Leser diese Stelle bei Jbn Esra genau nachzulescn sich die Mühe nimmt. wirb er finden, daß diese Gmendalion höchst zutreffend ist, indem die ganze Schwierigkeit dieser Stelle dadurch gehoben wird. Auch stimmt diese Stelle sodann mit jener überein, die Herr Senior Sachs aus der zweiten Redaktion des Kommentars zu Givd. 19. 17 onführt: ואין הרגשת האוזן כהרגשת העין כי העין .תראה צורות רבות בלא רגע זמן XXX. Techija II. S. 7 zitirt Herr Sachs eine Stelle aus einer Schrift des Profiat Duran: הלבבות יטו אל החפץ והחפץ אל המזג, והמזג אל אלהי׳ והרצון אלהי פתרונו ההגדה. Herr Senior Sachs findet in dieser Stelle einen lapsus calami, da es hier statt "״ההגרה . das keinen Sinn habe. ״ההגרה״ (Emandatio») heißen müsse. — Man erkennt, daß Herr Sachs, den sonst ein äußerst scharfsiniiiger Blick auSzeichnet, dies geschrieben, bevor er Gabirols Mekor Chajim gekannt, sonst hätte er gesunden, daß dort der göttliche ״Wille" immer zugleich als göttliches ״Wort" (Aoyo?) bezeichnet wird: האמרה הפועלת כלומר ״רצון Acrgl. Mekor Chajim V. §§. 41, 56, 57 und 71.2) ן,,.{ Gabirol der Ueberletzer Zbn Falaquera האמרה״" nennt, wird bei Profiat Duran ״ההגרה״ genannt. Aber auch Maimnni (More I Abschn. 65) idcntifizirt das göttliche ״Wort״ mit dem göttlichen ״Willen,כל אמירה ודיבור שבאה .״ מיוחסת לשם כנוי על הרצון והחפץ und auch Saadia überseht immer die Worte □ויאמר אלה!־ durch ושא אללה (S. Munk, Le guide pag. 292.) Proßnitz. Rabb. Dr. A. Sch mied l, XXXI. In einer Abhandlung zur Geschichte der rhetorischen Literatur bei den Inden (B. CH. Jhrg. 6 Nr. 29—35) hob ich bei der Charakteristrnng.Messer Lcon'S, dessen Nosct Znfim unS nun in der von Zcllinek veranstalteten Prachtausgabe vorliegt, eö hervor, daß er bei der Interpretation profetischer Reden von! ästhetischen Gesichtspunkte ausging, indem er, einen nach griechiich-römischen Begriffen kunstgerechten Bau ihnen beilegend , aus denselben nachznweiseu sucht, daß schon die Profeten und heiligen Sänger die rhetorischen Namen wol kannten und gebrauchten. Wenn nun auch Niemand vor ihm diese Methode der Eregese eingeschlagen und mit solcher Konsequenz verfolgt hat, und sie bei ihm die einzige und alleinige ist, so wollen wir hier die Berechtigung und jeweilige Nolhwendigkeit dieses Vorganges in der Exegese dadurch unterstützen. daß in einem der ältesten biblischen Kommentare, den wir in einem ziemlich großen Theile besitzen, im Sifre, ein solcher bereits zum Vorschein kömmt. Dort heißt es zu Dcnteronomium 33, 2 (auch im Jalkut 4 angeführt): ״Der Herr kam vxm Suiai" ״diese Schriftstelle besagt, daß Moses seinen Segen mit einem Lobe Gottes einleitele, bevor er auf die Angelegenheit Israels zu sprechen kam.׳ Er gleicht hierin einem Redner, der auf die Bühne tritt, um für Jemand zu sprechen, von dem er sich dazu dingen läßt.* * 3) Dieser beginnt nicht gleich von der Angelegenheit seines Klienten zu sprechen, er fängt erst an. den König zu preisen: ״Glücklich ist das Volk, das einen solchen König hat, glücklich das Volk, das einen solchen Richter hat! <) Uns leuchtet eine Sonne! Uns ׳) Der Superkomm. Ben Jemini liest: ושער העין משער השמים לאיטר ר—{.?™?; die im Aruch Art. 2 ,לטר jitirte Stelle hat mit unserer nichts gemein; Landaus Erklärung durch lector hat Schönhak in Hamasbir bereits verworfen und daß דט in דליטר delator emeudltt, ohne zu wissen, baß in Jerns. Seraim. ed. Amsterdam Berach 14, a es wirklich דליטר lautet. 3) Das לא im Sifre ist zn streichen; die Emendation der ונשכר in 11! ונזכר Jaklut, tif wahrscheinlich durch das scheinbare vgteov itqöxtQQv im Sifre veranlaßt wnrde, ist unrichtig. ^) Diese Stelle ist gemäß der korrekten Lesearl des Jaiknt übersetzt. glänzet ein Mond! und dann applandirt daü ganze Volk. Auch MoseS unser Meister spricht nicht gleich von den. Angelegenheiten Israels: er beginnt mit ctitrut Lobe des Herrn, wie es heißt: Es war in Jeschnrun ein König (Deut. 33, 5) und schließt mit einem Lobe dcö Herrn, wie es heißt: Es ist Niemand, wie der Gott JeschnrumS (ib. 26.)״ Dieselbe Anordnung der Rede» wird dann im Sifre noch an David und ן den ״erste» Weisen" gezeigt, die das ״Achtzehn" verfaßten. Eö zeigt! dieses, daß in der älteren Periode der Schrifterklärnng. wo, wenn ich! mich so auSdrückcn darf, das exegetische Gefühl durch die agadische Deutsucht noch nicht ganz verdorben war, man doch bei jeder Stelle die Nothwendigkeit der für deren Erklärung erforderlichen Hilfskenntiiisse fühlte, und selbe, da sic anö Theoriecn nicht zu erlangen war, aus der Erfahrung holte. Allenfalls ist zu ersehen, daß man die Knnstleistnngen eines RedncrS nicht unterschätzte, wie es in den späteren Jahrhunderten geschah, da der Kunstgeschmack den gedrückten Juden abhanden kam oder vielmehr mit unterdrückt wurde. Nehemias Brüll. XXXII. Die Feier, welche die Reformieren zur Erinnerung an den Reformator Kalvin (gcst. 27. Mai 1564) begehen, hat rein kirchlichen Charakter. Doch mag auch an diesem Orte erinnert werden, daß Kalvin wegen iciner Hinneigung zur jüdischen SchriftauSlegung angefochteu wurde. Aegidius HunninS, ein evangelischer Theolog, polemisiite gegen ihn in einem Buche: Oalvinus judaizaus, welches sich in HunninS Werke» (Wittenberg 1593) findet. Der Jesuit Cornelius a Lapide drückte dem Gegner Kalvin's seine Anerkennung ans. (Schudt's jüdische Denkw. B. V. Kap. 16. §. 9.) (S. 525.) Folgendc Worte Kalvin's über den Deka log mögen hier noch einen Platz finden: ״interiorem et spiritualem justitiam in lege infortnari paucisaimi rite animadvertunt. Id fit quia in legislatorem non respiciunt, a cujus ingenio natura quoque legis aestimanda est. Quuin sit spiritualis legialator anirnae non minus quam corpori loquitur; (I. Jnstit. 2. 8, 6.) 27. Mai. L. Inserat. Unter vielen Anerkennungsschreiben, deren Originalien zn Jedermanns Einsicht in meinem Fabriks-Komptoir anflicgen, und welche ich mir in der Folge zn veröffentlichen vorbehalte, erlaube ich mir nur vorläufig folgendes, als jüngst eingelaufen, dem geehrten P. T. Publikum bekannt zu geben: Hiermit bezeuge ich dem Herrn Gold-, Silber- und Perlstickerei-Fabrikanten Karl Giani in Wien׳ daß derselbe uns ein Perochcs sammt Kapores ganz nach unserem Wunsche und nach unserem Verlangen zu unserer größten Zufriedenheit augefertigt und billigst berechnete. Kraft dessen unsere eigenhändige Unterschrift. Obendorf, (Königreich Württemberg) 29. März 186'4. Hochachtungsvoll!) Isak Entmann, Vorsteher: Karl Giani in Wien, Neubau, Dreilaufergaffe Nr. 3. Bemerkungen. Herrn L. D. Herzlichen Dank. Die Fortsetzung der Beiträge erscheint in der nächsten Nummer. Herrn R—g in Sch. In der nächste» Nummer. Ich bitte um Entschuldigung. Berichtigungen. Kol. 449 Z. 6 ist vor statt von. Kol. 450 letzte Zeile ©tim־ n, e n statt Stimme zu lesen.

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