Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 22 (1.6.1864)
- Date
- 1864-06-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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447 448 25, 19) auch den hebräischen Weisen die Idee, Böseö mit Gutem zu vergelten, durchaus nicht unbekannt geblieben war (Sprichw. 25, 21. 22. 2 M. 23, 4. 5); oder sehen wir es als einen eigenthümlichen Vorzug der Sittenlehre Jesu an, daß sie die Tugend des Erbarmens und der Wohlthätigkeit so oft und so driugcud empfiehlt, so erinnert uns das Alte Testament, daß schon das älteste jüdische Gesetz häufig und driugeud warnt, das Recht der Schutzlosen, der Witwen und Waisen zu beugen (2 M. 22, 20—23), daß es die Nachlese auf Erntefeldern, Wein- und Oelbergen den Eigenthümern verbietet, und zu einer Gerechtsame für Dieftnigen erhebt, welche sich keines Ekgenthumö erfreuen; daß es nicht verstattet, armen Schuldnern unentbehrliche Utensilien als Unterpfand zu entziehen." (RöhrS Mag. 7, 27.) Johann David Friedrich Schottin, Pfarrer zu Köstritz, ließ sogar schon 1822 folgende Worte drucken: ״Das ist die echte Moral, die zu ihren Satzungen, wie Moses, den einzigen Grund hinzufügte: denn ich bin der Herr euer Gott; Ihr sollet heilig sein, denn ich bin heilig!" Die spezielle Sittenlehre muß der Herr Verfasser nicht zum Gegenstände eingehenden Studiums gemacht haben, sonst hatte er sich leicht überzeugen können, daß die christlichen Moralisten in sehr wichtigen Punkten zur Moral des Alten Testamentes zurückkehren, und ihre Abweichung vom Neuen Testamente geschichtlich zu motiviren suchen. So sagt de Wette: ״Die Sparsamkeit empfangt dadurch einen innern Werth, daß die Mäßigung sich damit verbindet, indem der sparsame Gebrauch der Güter bei leidenschaftlicher Genußsucht oder allzurascher Verwendung der Mittel nicht möglich ist. Das Bild der Ameise (Spr. 6, 6 ff), die Empfehlnng des Sammelns im Sommer (Spr. 10, 5), in der Ingcnd (Sir. 25, 3) läßt sich treffend auch auf die Sparsamkeit beziehen, da man ohne dieselbe nicht sammeln kann. Im Neuen Testamente wird aus Gründen, welche in der ersten Richtung des Christenthums lagen, die Liebe zum Reichthume stets als eine untergeordnete und somit unsittliche betrachtet und darum verworfen; aber dies hindert Uns nicht, den wahren Werth des irdischen Besitzes zu schützen. Was die Alttestamentlichen Sittenlehrer zur Empfehlung des Reichthums sagen, gilt auch in der christlichen Sittenlehre. Wenn man ihn ohne Sünde besitze, sei er gut (Sir. 13, 23); er verschaffe Achtung und Ansehen (20—22); er erhöhe die Zuversicht und den Einfluß des Mannes (Spr. 10, 15. 14, 20. 19, 4); er sei ein Mittel zum frohen Lebensgenuß (Sir. 40, 18 Christliche Sittenlehre 3, 312. 313)." Um zu beweisen, daß die Wahl des eheliche'« LebenS von Gott geboten ist, berufen sich die christlichen Sittenlehrer auf das Alte Testament, und sie können sich nur auf dieses berufen. Die Nentestamentlichen Stellen, welche dem ehelichen Leben nicht eben günstig sind, (Matth. 19, 11. 12. 1 Kor. 7, 32—34), werden aus den Zeitumstanden des Urchristenthums erklärt. Ebenso wird in dem Kapitel von der Ehre vorzugsweise das Alte Testament benützt (Spr. 22, 1. Pred. 7, 1. Sir. 41, 12. Spr. 3, 35), und die christliche Gesetzgebung vertheidigt, indem sie die Pflicht der Ehre nicht zu kennen scheint (De Wette 3, 282.) In solchen Kardinalstücken der Moral, in der Lehre vom Besitze, von der Ehe und der Ehre ist also das Alte Testament bis auf den heutigen Tag die Hauptquelle der christlichen Moral! Wie kann man es Angesichts solcher Thatsachen den Juden vorwerfen, daß sie sich das, was im Kreise des Sittlichen berechtigt ist, vom Alten Testamente umschreiben und bezeichnen lassen? Da der Herr Verfasser das politische Leben und dessen Anfordernngen bespricht, hätte er beachten sollen, daß die hervorragendsten protestantischen Prediger in der Regel gerade Alttestamentliche Texte wählen, wenn sie politische Kasnalreden zu halten haben. Schon die Beachtung dieses Umstandes hätte ihn abgehalten, mit Wegwerfnng von der Alttestamentlichen Moral zu reden, und ein Blick in die zahlreichen talmndischen Anthologien und Chrestomathieen hätten ihn belehrt, daß er gegen die Moral des Talmuds ungegründete Vorurtheile hege. Aber ״von der Verpflichtung, den Kanon des Neuen Testamentes in seiner Legislatur aufrecht zu erhalten, sagt sich der Staat los, sobald er die Juden zur Legislatur zuläßt!" — In dieser allgemeinen Fassung mag dieser Ein- Wurf einen Schein von Stichhaltigkeit haben; bei näherer Betrachtung gibt er sich als eine nichtssagende Phrase zu erkennen. Einer der wichtigsten Berührungspunkte zwischen der religiösen und bürgerlichen Gesetzgebung ist ohne allen Zweifel die Ehe. Hier hätten also die christlichen Staaten vor Allem ״die Verpflichtung, den Kanon des neuen Testamentes in ihrex Legislatur aufrecht zu erhalten." Kommen sie aber auch dieser Verpflichtung nach? In den zivilisirtesten Staaten ist die Matrimonial-Gesetzgebnng ganz und gar ihres christlichen Charakters entleibet worden, und selbst dort, wo dies nicht geschah, ist man nicht in allen Stücken bestrebt, den Kanon des Neuen Testaments in der Legislatur aufrecht zu erhalten. In der protestantischen Lehre von der Ehescheidung tritt dies deutlich genug hervor. Unter Bernfung auf 1 M. 2, 24. lehrte Jesus: ״So sind sie nun nicht zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammen« gefüget hat, das soll der Mensch nicht scheiden." (Matth. 19, 5) Auf die Einwendung der Pharisäer, die ihm das Mosaische Gesetz entgegenhalten, replizirt Jesus: ״MoseS hat euch erlaubt, euch zu scheiden von euern Weibern, von eures Herzens Härtigkeit willen (das. '8)"; die Akkomodation darf also nicht zu Gunsten von Christen an-