Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 22 (1.6.1864)
- Date
- 1864-06-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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441 442 mehr fyatte, nach Frankfurt, kam der Bekenner des mosaischen Glaubens in die christlichen Staaten, um sich dort heimisch zu machen; — er hatte dort und konnte keine anderen Rechte haben, als die, welche die Toleranz ihm gewahrte, es war lediglich seine Sache, ob ihm diese genügten, oder nicht, anzunehmen, was man ihm einzuräumen geneigt sein konnte, oder seinen Stab weiter zu setzen und sich da niederzulassen, wo man ihm etwa mehr einräumen wollte. Bekanntlich waren die Kinder Israels nicht wählerisch, es genügte ihnen für Deutschland schon das sehr geringe Maß von Toleranz, das sie unter dem Titel von kaiserlichen Kammerknechten erhielten. Schwerlich wird man ihnen zu verargen im Stande sein, daß sie nach Erweiterung der ihnen eingeräumten Konzessionen strebten; schwerlich in Abrede zu stellen gemeint sein können, daß jenes Maß der Toleranz sich, ohne daß man aus dem Prinzip des christlichen Bekenntnisses heraustrat, ansehnlich erweitern ließ. Sie wurden als Knechte entlassen und Freie, aus Schutzbefohlenen Bürger, aus Heimatlosen Grundherren. Die Toleranz kann hiergegen nichts zu erinnern haben, sie heißt es völlig gut, daß der christliche Staat auch dem Andersglaubenden vollen Schutz für seine Person und sein Eigenthum, volle Mittel zur Begründung seiner Eristenz, volles Recht an den Vortheilen, die seine Institutionen zu gewähren im Stande sind, unter der Voraussetzung, daß derselbe seine Institutionen achtet, seinen Gesetzen sich fügt und seine Pflicht erfüllt, gewähre; daß er vor dem Gesetz als Bürger, Freier, Besitzender jedem andern Bürger gleichgestellt werde.Ueberblickt man nun die hier vorliegenden Punkte, so wird man leicht gewahr, daß wir, weit entfernt von der Zeit der Kammerknechtschaft in Europa, etwa Norwegen ausgenommen, das sich bisher noch gegen das fremde Element abschloß, noch gar wenig zu gewähren haben. Es erscheint die Forderung der Emanzipation der Gleichgestellten, in gleicher Berechtigung Aufgenommenen, fast lächerlich; doch sie ist es keineswegs, denn noch fehlt fast überall — das Recht der Theilnahme an der Legislatur (87)." Wir müssen vier den Herrn Konsiftorialrath unterbrechen, um ihm zuvörderst für die den Juden zugestandenen Konzessionen unsere Anerkennung auszudrücken. Diese Konzessionen beurkunden den mäch- Ligen Fortschritt, den die protestantische deutsche Theologie seit ungefähr einem Menschenalter in Ansehung ihrer politischen Einsicht und Bildung gemacht hat. Paulus, einer der Koriphäen des deutschen Rationalismus, wollte den Juden noch 1831 nur das Schutzbürgerthum gewährt wissen!') ') H. I. G. Paulus, die jüdische Nationalabsonderung nach Ursprnng, Folgen und Besserungsmittel. Heidelberg. 1831. Dagegen schrieb nicht nur Niesser, wie bei Fürst (Biblioth. 3. 70) angesührt ist; sondern auch Creizenach und Heß: Borlänfige Bemerkung zu der von Dr. Paulus erschienenen Schrift von Dr. M. Creizenach. Mit einer Epistel der Hebräer an Dr. Paulus von Dr. Heß. 1631. 8. I. 8. 47. Röhr, der theologische Gesinnungsgenosse des ebengenannten Heidelberger Professors, sprach über Juden, Türken und Katholiken mit rücksichtsloser Intoleranz, 2) und der Theologie-Professor Hartmann in Rostock war von keinem duldsamem Geiste beseelt. 3) Selbst der Superintendent Großmann, der am 26. Juni 1833 in der ersten sächfischen Kammer zu Gunsten der Juden sprach, konnte seine Proselitenmacherei nicht verhehlen. 4) Man muß es daher als einen höchst erfreulichen Fortschritt begrüßen, daß ein deutscher Theolog von so entschieden kirchlicher Richtung, wie Herr Konsistorialrath Pfaff, den Juden ohne Vergleich mehr gewähren will, als ihnen vor dreißig Jahren die berühmtesten deutschen Nationalisten zu gewähren geneigt waren, und als ihnen in diesem Augenblicke die weltlichen Väter der Stadt Lemberg zu gewähren geneigt sind. Diese dem Herrn Verfasser gezollte Anerkennung kann uns aber nicht abhalten, seine Darstellung der jüdischen Vergangenheit und Gegenwart zu berichtigen. Der Herr Verfasser scheint auf seine geschichtliche Deduktion großes Gewicht zu legen, weshalb er die Niederlassung der Bekenner des mosaischen Glaubens in den christlichen Staaten zum Ausgangspunkte seiner Betrachtung wählt. In Wahrheit lehrt aber die Geschichte, daß sich die Juden in einem großen Theile der südlichen Hälfte Europas niedergelassen hatten, bevor das Christenthum in den bezüglichen Ländern einheimisch wurde, und daß es die Organe des zur Herrschaft gelangten Christeuthums waren, durch welche die bis dahin gegen die Juden geübte Toleranz ihr Endziel erreichte. Der größte Geschichtschreiber Ungarns, Ladislaus Szalay, bezeugt in Bezug auf die unter Ladislaus I. erlassenen Judengesetze unbefangen: ״Bei uns hat sich die christliche Weltansicht gegen die Juden gekehrt; im Volke zeigte sich keine Antipathie gegen sie." 5) Dasselbe muß auch in anderen Ländern der Fall gewesen sein, da sonst die Konzilien nicht nöthig gehabt hätten, die Absonderung von den Juden und die Intoleranz gegen die Juden so oft und so nachdrücklich einzuschärfen. Nach der Anschauung des Herrn Verfassers hat aber der Jude kein Recht, sich über die ihm angethane Unbill zu beklagen. ״Er konnte keine anderen Rechte haben, als die, s) Palästina, oder historisch-geographische Beschreibung des heiligen Landes, am Schlüsse. Geiger, wissenschaftliche Zeitschrift 1, 60. Mag. von Röhr 8. 246. ף S. Geiger das. 1, 65—67. 344-357. 2. 72—92. 446—473. Salomon, Briese an Herrn A. T. Hartmann Altona 1835. Dessen zweites Sendschreiben an A. T. Hartmann. Alt. 1635. 4) Frankel, Dr. Beruh. Beer S. 36. Wahrhaft freisinnig spra« chen Großmann und v. Ammon, als es sich um die Bildung jüdischer Rcligionsgemeinden in Dresden und Leipzig handelte. Vergl. daselbst S. 71. Die Worte Ammons: ״Namentlich verpflichtet uns hierzu (zur Duldung) die Dankbarkeit gegen ein Volk, welches der Depositär der altern Offenbarung Gottes ist, ohne die wir keine vollkommene Religion haben würden." s) Magyarorszäg törWnete 1, 189.