Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 22 (1.6.1864)
- Date
- 1864-06-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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M 22. SMdin, Den 1. Jmti t8M. SieBenter Jahrgang. Irden Mittwoch erscheint ein Pranumcrattonspreis: Ganzjährig 7 fl., Kalbs. 3 fl. 50 kr., viertel!. 2 fl. öst. W. Einzelne Nummern »Btt, Man abonnirt bei allen Postämter» u. Buchhandlungen des In- und Auslandes. >m Llmnmya. Vochenklatt für jüdische Theologie. Inserate sind and. Redaktion in Szegedi» oder an Hrn. ,fninj Wuper in Leipzig zu senden. Die 2spaltige Petitzeile wird mit 10 Nkr.--2 Sgr. berechnet. Herausgeber und Redakteur: M2 er» M» «» 1r» 1^ ü 1 Oberrabbiner zu Szegedin. Redaktion: 3 Kronen-Gaffe, Politzer'sches Haus. Inhalt. Ansichten über Emanzipation. Vom Herausgeber. — BreSlau'S Nekrolog. Von L. D. — Korrespondenz.Ausland. BreSlan (Levy.) Berlin (Joel. Salomons Talmudausgabe.) Odessa (Literatur des Unsinns.) Bayern (Dr. Lipmann gefil) Belgrad (Eid more judaico. Fürst Michael.) Inland. Wien (Taubstummenprüfnng. Konfirmation.) Wien (Die Sängerin Bettelheim.) Wien (Agitation gegen das ungarische Seminar.) Pest (Mnsterhauptschullehrer-GehaltSerhöhung.) Arad (Orgelbau. Deutsch'S Munifizenz.) Obcrnngarn (Kulturzustände.) MiSkolcz (Löw'S Wühlerei.) Draugegend (LengSselder.) Szcgedin (Rozsay's Vorlesung.) Gr. Kanizsa (Montefiore-Feier.) LugoS (Bauten. Polemik.) Veßprim (KädaS.) Bielitz (Predigt.) — Literärische Kolbo 28-32. — Inserate. — Bemerkungen. — Statutenentwurf des Vereins für Krankenpflege und Leichenbestattung. eines prote|lc1nlifdje11 ‘ ''' Theologen über die LmnnziMtion der Inden. Ueber das Wesen und den Umfang der Toleranz im Allgemeinen und der christlichen Toleranz insbesondere. Von I. G. Pfaff, Konsistoria lrath. Kassel 1804. IC. Krieger'sche Buchhandlung. 8. 199. Die Beurtheilung der vorliegenden Schrift liegt außerhalb der Grenzen, welche diesem Blatte gesteckt sind. Nur die Erpektorakion des Herrn Verfassers über die Emanzipation der Juden haben wir hier anznführen, um einige Bemerkungen daran zu knüpfen. Nachdem sich der Herr Konsistorialrath] eines Weitern über den christlichen Staat und dessen Verhältniß zu Andersglaubenden ergangen, stellt er in vollem Ernste die Be- Häuptling auf, daß ״in die auf dem lutherischen Bekenntnisse basirte Verfassung der freien Stadt Frankfurt das Prinzip des Jndifferentismus trat, als die Reformirten das Recht erhielten, in den Rath zu treten (S. 85)." Hierauf untersucht er, ״ob das bezüglich des Spezialfalles gefundene Resultat als ein allgemein giltiges zu betrachten ist," und er -wählt ״zum Zwecke der Nachweisung der vollkommen gleichbleibenden Analogie die Frage über die sogenannte Emanzipation der Juden." ״Man wird," meint er, ״ohne Weiteres von dem Satze ausgehen können , daß genau dahin, wohin bei den Lutherischen, gegenüber den Reformirten, bezüglich der Frankfurt angehenden Frage die Scheidelinie zwischen Toleranz und Indifferenz fiel, dieselbe auch bezüglich des christlichen Staates gegenüber dem Mosaismus fallen wird und muß (86.)" Gegen diese Analogie wird sich nun schwerlich eine gegründete Einwendung erheben lassen. Wenn lutherische Protestanten dem religiösen Jndifferentismus verfallen, sobald sie reformirten Protestanten vollkommen gleiches Recht gewahren; so werden Christen, ohne religiös indifferent zu werden, niemals für die Emanzipation der Juden stimmen können. Wie wird sich nun aber die Entscheidung der Judenfrage dort gestalten, wo die Bekenner der verschiedenen christlichen Kirchen den von dem Herrn Verfasser gezogenen Rubikon zwischen Toleranz und Jndifferentismus überschritten haben, und sich in Folge blutiger Kriege oder friedlicher legislativer Fortschritte bereits in gleichem Vollgenusse aller bürgerlichen und politischen Rechte befinden? Den christlichen Bürgern solcher Staaten steht dem Herrn Verfasser gegenüber nur folgender Alternative offen: Entweder sie erkennen die von ihm gezogene Scheidelinie zwischen Toleranz und Jndifferentismus nicht an, indem sie ersterer einen viel weiteren Spielraum gestatten, als der Herr Konsistorialrath; oder sie räumen ein, daß das staatliche Leben als solches, von der Verschiedenheit des Religionsbekenntniffes abstrahiren, und kirchlich indifferent bleiben müsse. In beiden Fällen haben die Juden, sobald sie die bürgerlichen Pflichten erfüllen, unabweisbaren Anspruch auf den gleichen Genuß aller staatsbürgerlichen Rechte. Es wäre ein mächtiger Fortschritt, wenn die Judenfrage, wo sie noch nicht im Geiste der Kultur und Zivilisation entschieden ist, nicht isolirt, sondern als allgemeine'Frage der religiösen Toleranz behandelt würde. Nicht nnr würde diese Behandlung den Sieg des Rechtes schneller und sicherer vermitteln; der Kampf selbst hätte für den Juden nichts Niederschlagendes, nichts Demüdigendeö. Die Intoleranz der Tiroler ist nicht spezifisch judenfeindlich; in Tirol sind es die Protestanten, über welche die schauderhaftesten Dinge geschrieben und —geglaubt werden! Je starrsinniger die Tiroler auf die Erhaltung ihrer Glaubenseinheit bestehen, desto selbstverständlicher wird die Gleichberechtigung auch der Juden in ihrem Lande fein, sobald sie auf die Erhaltung der kirchlichen Einheit verzichten. Zur Bestimmung des Maßes von Rechten, welches der Herr Verfasser den Juden gewährt wissen will, gelangt er durch nachstehendes Raisonnement. ״Genau so," sagt er, ״wie der französische Refugis, der vertrieben, keine Heimat 4664 0723