Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 20 (18.5.1864)
- Date
- 1864-05-18
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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411 412 anzunehmen; da aber etwa ein solcher sich anmelden möchte, welcher zuvor mit viel Geldschulden behaftet, ein Praktikant und Partitemacher, untüchtig und mehr uns zu schaden als zu nutzen wäre, dasselbe sollte sie uns offenbaren, damit wir keinen dergleichen Juden annehmen noch Unterschleif geben, sondern vielmehr unfern Schaden zu verhüten und sie fort- und abzuschaffen wissen. 6. Soll ihren Juden erlaubt sein, mit allerlei Maaren wie sie ihnen Unterkommen, nichts ausgenommen, zu handeln und zu wandeln; was aber wegen Aushacken des Fleisches belangt, bleibt es bei dem, wie sie sich am 15. Juni 1673 mit unserm in Gott ruhenden Herrn Vater, seligen Andenkens verglichen, und bisher im üblichen Gebrauche erhalten worden. Ebendermassen hat es auch mit dem Leutgeben also sein Bewandtniß. 7) Sollen sie in allen unfern Herrschaften und Gütern von der Mauth gänzlich befreit sein. 8) Ist ihnen unverwehrt, ihre Kirchen und Schulen nach ihrem Gebrauche ungehindert zu halten, auch auf den ihnen vorgezeichneten Friedhof nach ihrer Manier ihre Tobten zu begraben, bei welchem allen wir sie und die Ihrigen zu schätzen und zu schirmen versprechen. Schloß Rechnitz 10. Juli 1687, Graf Adam Batthyäny. (Fortsetzung folgt.) Aemtliches Schreiben des Somogyer Obergespans, Herrn Karl v. Mixt% an den Zentral-Oberstuhlrichter, Herrn Johann Krist. Kaposvär, 19. April 1864. In Ansehung Ihres am 12. d. M., Z. 586. erstatteten Berichtes, nach welchem der Stadtrichter zu Kaposvär ansuchte, daß es dem jüdischen Arzte dieser Stadt untersagt werde, den jüdischen Kindern entnommenen Impfstoff christlichen Kindern einzuimpfen, gebe ich Ihnen die Weisung, den Stadtrichter zu Kaposvär wissen zu lassen, daß ich sein mit den Begriffen der Zivilisation der Gegenwart und mit den bereits entwickelten Prinzipien einer aus Rechtsgleichheit und Brüderlichkeit basirten Gesellschast in direktem Widerspruche flehendes Gesuch nicht für geeignet halte, einer ernstlichen amtlichen Verhandlung unterzogen zu werden, und zwar schon deshalb nicht, weil ich nicht wünsche, daß die amtliche und öffentliche DiSknssion dieses Gegenstandes und der, wie ich glaube, nur individuellen Anschauung des petitionirenden Richters die Einwohner der Stadt Kaposvär, welche schon so viele Beweise ihrer Intelligenz Mld Aufklärung gegeben haben, in den Verdacht jener Obskuranz, Eng- Herzigkeit und Unduldsamkeit bringen würde, welche jenes Volk in unserm Vaterlande, — das, mit dem Zeitgeiste und der Bildung fortschreitend, die Vorurtheile früherer Zeit so sehr überwand, daß die Besreiung seiner bisher in mancher Beziehung beschränkten Rechte und die vollkommene Herstellung der hierauf bezüglichen Gleichheit nur noch zu einer Zeitfrage geworden ist, — für ewige Parias betrachten mochte. Da ferner die Behauptung des erwähnten Gesuches, daß Impfungen mit Impfstoff von kranken Kindern Vorkommen, durch die vom Ober, physikus des KomitateS geführte Untersuchung als vollkommen ungegründet erwiesen sind, werden sie dem petitionirenden Stadtrichler die Weisung geben, daß er in Zukunft seine Klagen und Berichte nur auf gründliche Thatsachen gründe. Aus einer dem k. Statthaltereirathe unterbreiteten Eingabe. Von Dr. W. A. Meisel, Oberrabbiner in Pest. ״Eö haben ein gewisser Rabbi Hillel in Szikßü, sowie der Rabbi in Szt. Peter und endlich der Rabbiner in S. A. Ujhely es gewagt, ohne Anlaß und ohne Fug und Recht den Bann auszusprechen über alle diejenigen, welche den ncuerbauten Kultustempel zu Miskolcz frcqnentiren, sowie gegen den Oberrabbiner dieser Gemeinde und zwar in den strengsten Formen, einzig und allein aus dem Grunde, weil diese Gemeinde den Choralgesang cingeführt hat. Die genannten drei Fanatiker gingen noch weiter, sie haben den Bannstrahl auch auf alle diejenigen geschleudert, welche gestatten, daß ihre Kinder Schulen besuchen, in welchen Geographie, Geschichte und sonstige Elementarwissen« schäften gelehrt werden. Welche Folgen nicht nur für die israelitischen Gemeinden, sondern für de» Staat entstehen müssen, wenn' das letzte Anathcm nicht mit strafrechtlicher Strenge bestraft wird, braucht nicht hervorgehoben zu werden; denn es bewegt sich nicht mehr auf einem spezifisch konfessionellen Boden, sondern erschüttert die Grundlagen der Volksbildung und der Zivilisation. Aber selbst das'andere Änathem, welches die Synagoge als solche zu ihrem Ziele hat, ist von so mächtig destruktiver Tendenz, daß ihm sobald als möglich entgegengetreten werde» muß, denn es wird sich die Beserkerwuth der unsinnigen Fanatiker nicht in der genannten Gemeinde lokalisiren lassen, sondern wird, wenn sie sich uilgeheuimt weiß, auch auf die anderen Gemeinden des Vaterlandes sich ausdehnen. Der Chorgesang aber in der Synagoge, der hier als Grund zum Verhängen des Bannes benützt wird, gehört zu den urältesten, gesetzlich sanktiouirten und fast überall, wo die Gemeindekräste hinreichcn, eingeführten und bestehenden Institutionen des synagogalen Gottesdienstes. Wenn nun die Einführung des Chorgesanges in einer selbstständigen Kultusgemeinbe Grund und Anlaß werden darf zum Verhängen des Bannes; wann und wo kann und wird es dem entfesselten Fanatismus der Finüerlinge an Gelegenheit fehlen, in ihrer verkappten Scheiuheiligkeit die Brandfackel der Zwietracht in die schon so sehr gelockerten israelitischen Gemeindevcrbände zu schleudern? Es kömmt hinzu, daß die genannten drei Rabbinen der Sekte der Chaßidim gehören, welche für die Civilisation, für wahre Moral und Sittlichkeit von jeher die gefährlichste gewesen, und daß es für das allgemeine Wohl nichts verderblicheres geben könne, als ihr freien Spielraum zu gewähren.*) Endlich glaube ich nicht unerwähnt lassen zu dürfen, daß eö durch die hohe k. k. Gesetzgebung in Oesterreich den Rabbinen schon seit langer Zeit bei strenger Strafe verboten ist, den Bann überhaupt über Individuen oder Gesammtheiten auszufprechen." Dies die Hauptstellen der Dr. Meisel'schen Anwaltschaft. Wir wollen uns zum Schieosrichter des Rebbe Hillel i» Szikßö nicht auswerfen, auch ist es nicht unsere Sache, hier Prinzipienfragen zu e'rörtern, nur die eine Frage wolle uns Herr Dr. M. gestalten, mit wel- *) Wie hier der Wahrheit ins Gesicht geschlagen wird, weiß der zu beurtheilen, der nicht nur in Ungarn lebt, sondern sich auch bestrebt, die jüdischen Verhältnisse des Landes mit unbefangenen Augen zu sindiren. Der Unparteilichkeit halber sei hier eine Stelle aus dem Wertheimer'schen Jahrbuche für Israeliten vom Jahre 1857 wörtlich äugeführt: ״Auch in Ungarn betreten immer mehr die Gemeinden die Bahn des Fortschrittes. Sehr viel kömmt es hier auf tüchtige Seelsorger an. und die ungarisch-jüdischen Zustände würden gewiß einen noch größeren Fortschritt darlegen, wenn sich überall Rabbinen, wie es der verstorbene Schwab in Pest war, wie es Löw in Szegedin, Weiffe in Wag-Neustadtl, Jeremias Löv in S. A. Ujhely sind. So z. B. hat der letztgenannte die schwierige Aufgabe gelöst. den in dortiger Gegend bereits eingewurzelten, jeden vernünftigen Fortschritt entgegenstehenden Chaffidismns mit Erfolg cntgegenzuwirken." Seite 165. Der Eins.