Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 20 (18.5.1864)
- Date
- 1864-05-18
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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407 408 Ueber die erste eigentliche Niederlassung der hiesigen Gemeinde, wie überhaupt die erste Anstedlung von Juden in dieser Gegend, habe ich bisher keine sichere Quellen vorgefunden; das herrschaftliche Archiv, wo solches gewiß vorzufinden gewesen, wurde vor mehreren Jahren anderswohin translozirt, auf das Gemeindearchiv wurde leider in frü- Hern Zeiten nicht die gehörige Sorgfalt verwendet und so sind viele sehr wichtige Dokumente, besonders aus der ersten Periode der Niederlassung, verloren gegangen. Der Friedhof, der durch seine stummen Zeugen ebenfalls Aufschluß zu geben geeignet gewesen wäre, läßt uns nicht minder im Stiche, da die meisten, besonders ältesten Grabsteine versunken und unlesbar sind. Der älteste noch gut konservirte Stein ist, wie wir oben bereits gemeldet, vom Jahre 1682, jedenfalls früher, als die Vertreibung der Türken aus Ofen und die gänzliche Auflösung der dortigen einst so berühmten Gemeinde, datirt. Hingegen gibt uns ein Tempelvorhang, der sich in meinem Studirzimmer befindet, eine ältere Jahreszahl תט— 1649 an, was also mit Sicherheit wenigstens so viel bekündet, daß es in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ein Minjan Inden hierorts gab. Um dieselbe Zeit fand der Gerusch Chelms statt, wo eine große jüdisch-polnische Aus- Wanderung ihren Lauf nach Wien und von da entweder nördlich nach den deutschen Erbländern, oder südlich nach Ungarn nahm. Die größten talmudischen Autoritäten dieser Zeitepoche, wie z. B. die Verfasser deö ,מהרם א״ש ,שער אסרי□ ,ט״ז ש״ך, haben sich in Mähren oder in Ungarn niedergelassen. Ein großes Kontingent zur hiesigen Gemeinde jedoch lieferten die nördlich liegenden sogenannten ״sieben Gemeinden", darunter vorzüglich Eisenstadt, Matersdorf und Kize, deren Städtenamen unter den hiesigen ältesten jüdischen Einwohnern als Familiennamen Vorkommen. In Ermanglung sicherer Daten läßt sich aus der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts über die Verhältnisse, besonders über die erste Niederlassung der hiesigen Inden nichts mehr ermitteln, als blos, daß sie ein Bethaus hatten, einen Friedhof besaßen und woher beiläufig ihre Anfiedlnug stammte; ebenso ganz unbekannt ist es, ob schon damals ein Rabbiner und wer hierorts als religiöser Leiter oder vielmehr Tröster der Gemeinde fungirte. Klarer jedoch treten diese Verhältnisse vor unsere Augen in Per andern Hälfte des 17. Jahrhunderts, aus der schon zwei Nabbinen der hiesigen Gemeinde namentlich bemeldet werden, zwei herrschaftliche Schutzbriefe und noch andere Dokumente sich vorfinden, die einigermaßen über die Lage und Stellung der hiesigen Gemeinde Aufschluß zu geben geeignet sind. Im Jahre 1673 erhielten die hiesigen Juden einen herrschaftlichen Schutzbrief vom Grafen Christoph Batthyäny, königl. Rath und Kämmerer, obersten Truchseß und General der diesseits der Donau liegenden Regimenter. Derselbe ging zwar verloren; allein es beruft sich darauf sowol sein Sohn und Nachfolger Graf Adam Batthyäny in einem von ihm 1687 neuerdings ertheilten Schutzbriefe, wie auch die hiesige Gemeinde in einem 1714 an die Herrschaft gerichteten Bittgesuche den Umstand erwähnt, daß sie seit 40 Jahren vom Grafen Christoph Freiheiten in Händen besitzt, jedenartigen Handel und Wandel aller Orten ohne Mauth und Auslagen betreiben zu dürfen. Ein um 8 Jahre später (1631) in ungarischer Sprache verfaßtes und vom selben Grafen unterschriebenes Original-Dokument bezieht sich auf die Freiheit der Gemeinde, Kleinvieh auözuschrotten zu dürfen, wofür dieselbe jährlich 40 fl. zu zahlen hatte. Dieses zwar unbedeutende Schriftstück ist, abgesehen des gewiß merkwürdigen Umstandes, daß schon damals die Herrschaft in einer ganz dentscheu Gegend in ungarischer Sprache mit ber Gemeinde verkehrte, ein Beispiel, das noch einmal unter seinem obenerwähnten Nachfolger vorkömmt, auch seines Schlusses halber bemerkenswerth. Es wurden diesem Schlüsse zufolge die hiesigen Juden moralisch verpflichtet, den Genuß des kräftigenden Rindflleisches nicht zu verabsäumen. Im Jahre 1682 erhielten die hiesigen Juden von Seiten des Kardinals, Grafen Colonitsch, das Recht, in Steinamanger, wo ihre Ansiedlung verboten war, freien Handel zu betreiben, wie auch Stand und Gewölber daselbst halten zu dürfen. Auch dieses Dokument ging verloren; allein dieser Inhalt wird in einem 1722 datirten Bittgesuche der Gemeinde reproduzirt. Dieses Dokument lautet: Hoch- und Wohlgeborene Reichsgräfin, gnädige, hochgeöietende Frau! Eurer hochgräflichen Erezellenz unterthänige Juden werden bemüßigt, Eurer Erzellenz in tiefster Unterthänigkeit vorzubringen, weßgestalten wir vor etwa 40 Jahren und zwar in Zeiten ihrer Eminenz weiland Herrn Kardinal Grafen Colonitsch zu Steinamanger einen Bestand kontraktirt, als nämlich gegen jährliche Bezahlung von 40 fl. wir allda unsere Handlung und unfern Aufenthalt zu genießen haben sollen, welches auch etliche von uns Zeither gegen Erlag des jährlichen Quantums gethan und zwar dergestalten sich aufgeführt haben, daß nicht allein höchstgedachte Obrigkeit und Bürgerschaft keine Klage oder Beschwerde gehabt, sondern haben sie auch mit ihren eigenen Mitteln Vielen daselbst fortgeholfen und in der Noth Gelder vorgestreckt, so daß sie 6s kaoto bei verschiedegren Bürgern daselbst das ihrige m äsbito noch stehen haben. Nun aber auf paffionirtem Anhalten etlicher dasiger Krämer, ohne eigene Ursache Eurer Erzellenz unterthänige Juden nicht mehr zu dulden, sucht dasiger Rath unter vorgeblichem Befehle von ihrer durchlauchtigsten Eminenz Kardinalen Herzo g zu Sachsenzeiz Eurer Erzelleuz armen Unterthanen das offen rliche Handeln in den Gewölbern künftighin zu verbieten, worauf gemeldete Krämer nnS sogar konsequenter Weise vertreiben wollen. Da nun bei diesem höchsten Affront und dem