Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 19 (11.5.1864)
- Date
- 1864-05-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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389 390 Mittelbare Leitung. 8. 67. Diese führt der israelitische Landesschulrath theilS vermöge der ihm in den organischen Bestitnmungen über dessen Zusammensetzung und Wirkungskreis eingeräumteu eigenen Autorität, theils in Vollzug der ihm von der königl. ung. Statthalteret zugehenden Anordnung. 888 ׳. Die oberste Leitung geht von der königl. ung. Hofkanzlei ans, welcher die Rabbinerschule in allen Hinsichten untersteht, und welcher die Entscheidung über wesentliche Veränderungen in der inner» und äußern Gestaltung derselben zusteht. Aericht Mm Entwurf über Me Nabblnerschute. (Nebst dem Entwurf mit ausführlichem Lehrplan wurde besonders ein Ausweis über die zur Einrichtung und Erhaltung dieser Anstalt erforderlichen Kosten unterbreitet.) ' Nachdem im Sinne aller gutgesinnten Israeliten im Vaterlande der hohen Regiernng der Dank für die beabsichtigte Gründung des SeminarS ausgesprochen worden, wird die Nothwendigkeit dieser Anstalt dargethan durch die in Ungarn herrschende Zerfahrenheit in den Gemeinden, und weil die erste Vorbedingung zur Regelung des Schul- und KultuSwefenS und einer Gemeindeordnung ein gebildeter Rabbinerstand sei, der sowol auf die Gemeinden zu wirken und die Intentionen einer hohen Regierung zu erfassen vermag. — Die Grundsätze und Ansichten, von denen die Bearbeiter des Entwurfes geleitet wurden, sind: Bibel und Talmud ist ein Quellenstudium, ist durch Kompendien nicht ersetzbar und läßt keine epitomatische Behandlung zu. Dieses Studium braucht großen Zeitaufwand und zwar von frühester Jugend an, daher kann ein Rabbinatskandidat das theologische Studium nicht erst nach vollendetem klassischen und Realstudium beginnen. Jünglinge von 14—19 Jahren können aber Gymnasium und Rabbinerschule nicht gleichzeitig besuchen, viel zu großer Zeitverlust , und höchst bedenklich für deren Sittlichkeit. Ferner : ein solcher Doppelunterricht gewöhnt die Schüler an Einseitigkeit der Auffassung, und führt sie einem gefährlichen DualismuS zwischen Wissen und Glauben entgegen. Der vorgeschlagene Plan aber beugt der bedrohlichen Zweifelsucht und der irrigen Meinung einer Unverträglichkeit zwischen Wissenschaft und Glauben vor. Es möge daher das Studium der klassischen Sprachen und der Realien in soweit es im Obergymnafium betrieben wird, in den Lehrkreis der' Rabbinatsschnlc cinbezogen werden, dadurch wird den Schülern bis zu ihrer Reife für höhere FakultätSstndien jede andere Lehranstalt entbehrlich gemacht, und dadurch das Vertrauen der Gemeinden zu der Rabbinerschule erhalten werden. Der spätere Besuch einer höher« Staatslehranstalt, nachdem die Kandidaten in theologiois sich schon eingearbeitet, und sie nur einiger Kollegien zur Vervollständigung ihrer Bildung bedürfen, scheint minder bedenklich. — Eine nähere Motimrung des Lehrplans halten die Berichterstatter nicht geboten, indem ste die Ansprüche der Wissenschaft und der Gemeinden gewissenhaft beachtet zu haben glauben , und wie sie meinen, in dem Lehrplan sowol Jene, die das Judenthum nach seiner historisch gewordenen Gestaltung und seinen hergebrachten Formen zu erhalten wünschen, sowie die Freunde des Fortschrittes auf religiösem Gebiete und zeitgemäßer Umgestaltung der äußern Kultuöformen ihre vollkommene. Befriedigung und die etwa wahren und eingebildeten Besorgniffe und Einwendungen einzelner Ertreme und Eiferer die gründlichste Widerlegung finden werden. — Anzahl und Qualifikation der Lehrindividuen wurden nach der Größe der Lehrzeit und des Lehrstoffes bestimmt. Ueber die Modalität der Anstellung derselben konnten die Derfaffer des Planes bei der Unkenntniß der diesfälligen hohen Intentionen nur zwei Punkte andeuten: 1. Direktor und theologische Lehrer .durch Berufung. 2. Die Besetzung der Lehrerstellen mögen die Vorschläge jener aus Israeliten bestehenden Körperschaft berücksichtigt werden, die laut §. 87 mit der mittelbaren Beaufsichtigung und Leitung der Anstalt betraut sein wird. Das Motiv zu beiden Anträgen liegt darin, daß die jüdisch-theologische Wissenschaft keine scharf abgegrenzten Gebiete gleich andern systematisch geordneten Disziplinen hat, man kann auch die Vru« dilion auf diesem Gebiete nicht mit einem bestimmten Maßstab messen, daher kann ein solcher Lehrer nicht nach Studienzeuguiffen, sondern nur von Theologen und gebildete» Männern, die dessen theologisch-literarische Arbeiten kennen, bcurtheilt werden. Hinsichtlich der mittelbaren Leitung setzten die Verfasser voraus, daß die hohe Regierung im jüdischen Schulwesen oft den Mangel eines sachverständigen Referates und einer religiös-parteielosen Information, gefühlt haben werde. Dieser Mangel wird mit dem Zurücktreten der ehrw. kath. Schulinspektion noch fühlbarer werden müssen. Daher die nöthige Kreirung eines eigenen Organs mir theils informirendem, theils vollziehendem, theils in minder wichtigen Geschäften selbst anordnendem Wirkungskreise. Dieses Organ, etwa unter dem Namen eines israelitischen LandeSschulratheS, hätte die mittelbare Leitung der RabbinatSschule. Ueber die Zusammensetzung dieses Organs erlauben sich die Ler - fasser keinen vorgreisenden Antrag, sondern wenn die Rabbinerschule dieser Leitung unterstünde, die Bemerkung, daß neben der angemessenen Anzahl intelligenter und Fachkenntnisse besitzender Laien auch drei Rabbiner Platz finden mögen, die durch Frömmigkeit, umfassende talmudische theologische Gelehrsamkeit, allgemein wissenschaftliche Bildung, sowie durch Gediegenheit des Charakters bei der israelitischen Bevölkerung in Ansehen stehen, und das Vertrauen der Regierung verdienen. Der Ausweis über die Erhaltungskosten ist basirt auf dem Wunsche, der Anstalt eine entsprechende Thätigkeit in didaktischer und disziplinärer Hinsicht zu schaffen. Die Gehalte konnten nicht analog denen christlicher Anstalten angesetzt werden, wo häufig Ordens und säkularische Geistliche lehren, ferner sind jüdische Haushaltungen auch kostspieliger. Pest, 25. März 1864: Lo r re sp o nd e n z. Ausland. L. D. London, 4. Mai. Gestern starb hier nach einem kurzen Krankenlager der bekannte jüdische Reisende Benjamin II in seinem 46. Jahre. Eine Skizze seiner literärischen Thätigkeit soll nächstens in diesen Blättern folgen. l-.V.London, 29. April. Der Stadtrath zu Margate hielt Mittwoch (26. d. M.) eine Versammlung, worin der Mayor darauf antrug, daß man an Sir Moses Montefiore zu seiner glücklichen Zurückkunft von seiner philantropischen Reise nach, Marokko einsGratulatiousadresse überreichen solle, welcher Vorschlag auch einstimmig angenommen und zugleich eine Deputation ernannt wurde, welche sich mit SirMoseS Montefiore in persönlichejBerührurig setzen soll, um die nöthigen Anstalten zu treffen für die Ueberreichung dieser Adresse. Auch in RamSgate, in dessen Nähe der werthe Baron seinen Landsitz hat, wurden in einer öffentlichen Versammlung ähnliche Maßregeln in Bezug auf eine solche Adresse ergriffen. (Daily Telegraph.) A Odessa, Ende April. Dr. A. I. Goldenblum. Redakteur der Zeitschrift ״Hanieliz" hat soeben den fünften Jahresbericht über