Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1864-05-04 · 18 (4.5.1864) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
18 (4.5.1864)
Date
1864-05-04
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2542917-2543121-2543140--3650-2547547
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

369 370 im Einverständnisse mit dem Direktor Lehrstoff und Methode anders anordnen. .ז ׳.׳לי;.:׳■■■; K. 30. Nicht nur zulässig, sondern zu wünschen sind außerordentliche Vorträge oder Privatissima über einzelne spezifisch wichtigere Materien. : §. 31. Für diese außerordentlichem Vorträge darf kein Honorar von den Hörern beansprucht werden. > §. 32. Jede beabsichtigte Abweichung vom Lehrplan muß erst:in der Lehrerkonferenz besprochen und der höhern Leitung der Rabbinerschule zur Anzeige gebracht werden. - Das Nähere, hierüber wird die Instruktion für den Lehrkörper enthalten./ ‘ Geist und Richtung der Lehrtätigkeit. 8- 33. Sowie es in der Aufgabe der Rabbinerschule liegt, den Geist wissenschaftlicher Forschung bei Schülern und in weiteren Kreisen anzuregen und zu Pflegen, ebenso. darf bei dem gesammten (auch außerordentlichen) Unterricht der Boden des positiven historischen Judenthums nicht verlassen werden. Der- Lehrkörper muß / die Jünglinge vor Leichtfertigkeit im Urtheil, Zweifelsucht und Verirrung bewahren. Der Geist der Schüler muß für die ewigen Wahrheiten der israelitischen Religion erschlossen werden-! die Ueberzeugung von dem göttlichen Ursprünge der geoffenbarten und überlieferten. Lehre des Judenthums in ihnen begründet, die Pietät für. seine Träger und Verkünder in ihrem Gemüthe genährt und gekräftigt werden. Lehrbücher. . ' ■ §. 34. Für die Gymnasialgegenstände nach den Vor-. schriften im Organisationsplan für Gymnasien zu wählen. 8- 35. Für die theologischen Gegenstände außer Quellenstudien sind die nöthigen Lehrbücher mit Vorwiffen des israelitischen? Landesschulrathes zu, bestimmen. .;; ־ Bei den snb B. 5—10 angeführten Gegenständen kann der ׳Lehrer gedruckte Handbücher oder selbstye.rfaßte Hefte benützen. --: :׳•.i■, (Schluß folgt.) ilolijett über die jüdischen Sträflinge in -er k. k. Männer-Straf- «nd Äeflernngs-Anflalt zu Müran in Mähren.; J Die große Errungenschaft der Neuzeit, die volle Gleichberechtigung der Israeliten, die wir der Huld und Gnade unseres erhabenen vielgeliebten Monarchen verdanftn, hat nicht «ur dem. freien;Mensch«« erlaubt, ein freier Bürger zu sein, ihr Lichtstrahl ist auch durch die hermetisch verschlossenen Kerkerpforten gedrungen, und hat dort selbst die Nacht des israelitischen Sträflings und des vom Gesetze Geächteten erleuchtet,? sein Geschick gemildert,/sein Los dadurch bedeutend verbessert, daß ihm die Wyhlthaten der Religion- und der Humanität im gleichen Maße, wie dem Strafgefangenen anderer Konfessionen, gespendet werden. , Ich bin seit dem Grünbungöjahre obgenannter Straf- und BesserungS-Anstalt, 1859, Prediger und Seelsorger der daselbst aus den Kronländern Mähren, Dchstsien, Ungarn und Westgaliziensich befindlichen lsraelitischen Sträflinge, und zwar habe ich dieses Amt . zwei Jahre hindurch "unentgeltlich verfehen, bloS von der Absicht geleitet, den noch glimmenden Funken der Religion selbst in dem Gemüthe des VerbrecherS nicht ersticken zu lassen, um nach dem wahrhaft Menschenfreundlichen Ausspruche unserer Alten selbst in dem Sünder nur die Sülche, nicht aber den Menschen zu verachten, und selbst dem Gefallenen zu seiner geistigen Wiedererhebung auf jede mögliche Weise zu verhelfen. Von dem guten Erfolge, den dieser Religionsunterricht für die Erstarkung und Wiederbelebung des religiös-moralischen Gefühles der israelitischen Sträflinge obiger Anstalt hatte, fand sich das hohe k. k. Siaatsministerium mittelst Erlasses vom 27. Dezember 1861 und laut 'Verfügung der hohen f. f. mähr. Statthalterei vom 27. Februar 1862 bewogen, mich mit der definitiven Seelsorge obiger Anstalt zu betrauen. Schloß Mürau, das in seiner romantischen Lage, von dichten Waldungen und hohen Bergen umgeben, einen so schönen!und anmu- ,thigcn.Anblick gewährt, läßt eö kaum ahnen, welch eine Fülle von Beiträgen zur Menschenkunde, zur Lösung des Rätselhaften im Menschen von Beispielen der Sühne, der Ergebung und des Trotzes, die Mauern dieser Festung in sich bergen. יי 'י ׳ ES ist eine wahre Welt im Kleinen, in׳ der die Mannigfaltigkeit der Charaktere-nnr noch deutlicher, als in der freien großen Welt sich abspiegclt, weil sie dort auf einem Punkte zusammengedrängt, und durch die Verschiedenheit der Nationalitäten von Deutschen, Ungarn und Polen, durch deren Schattirungen und Nnaneen an Sitten, Gebräuchen und Kulturbildung, von der Außenwelt ganz abgezogen, vom Auge des aufmerksamen Beobachters nur leichter überschaut werden kann.; Cs befinde« sich in obgenannter Anstalt unter ungefähr 1100 Sträflingen christlicher Confcffion, 48 bis 50 israelitischer Konfession; es gibt da verhärtete Gemüther, die kaum Neue fühlen, es gibt aber daselbst auch Juden, die von einer solchen Buße und Zerknirschung durchdrungen sind , daß sie während ihrer ganzen Strafzeit sich in Betreff ihrer Nahrung genau-an die Vorschriften der israelitischen Speisegesetzt halten, so daß eine solche Glaubenstreue/ehr vielen freien Jsraeliten der Jetztzeit zu wünschen wäre. . Die löbliche k. k. Verwaltung dieser Anstalt, die von der hochw. Frau Oberin und vom Herr» Inspektor in wahrhaft humanem und edlem Sinne geleitet wird, und'die besondere Sorgfalt auf Erhaltung der musterhaften Ruhe und Ordnung, der Gesundheit, Reinheit und sonstigen Pflege der Sträflinge verwenden, legt den israelitschen Sträflingen, so weit es die engen Grenzen des Gesetzes gestatten, keine Hinderniffe in den Weg, ganz nach den Satznngen der Religion zu leben, Sabbath und Feiertage durch keine Arbeitsverrichtung zu entweihen, das Osterfest ganz nach frommer Väter Weise zu feiern. Dieselben erhalten an Feiertagen ein eigenes Betlokal, wo sie den Gottesdienst ganz ungestört Herrichten und am Osterfeste, erhalten sie sogar ein eigenes Wohnzimmer, wo sie en tuwilis leben können. Dieselben weiden durch die Wohlthätigkeit der mährisch-jüdischen Gemeinden, die jährlich auf Aufforderung unseres hochwürdigen OberlandeSräbbin׳?rS Beiträge einsenden, mit Osterbroden w. versehen. Unweit der Anstalt befindet sich ein durch drei Scheidewände ,abgetheilter Friedhof für Sträflinge katholischer, evangelischer und jüdischer Konfession. Der Friedhof besteht erst seit 1660 und wurden früher die Leichen'der israelitischen Sträflinge hierorts beerdigt. - Es lebt in Mürau nnr eine sehr ächtbare jüdische Familie, die des Herrn L. Löwh, Bestandmannes daselbst,.die sich durch Wohlthärigseit, -wahre Humanität und echt jüdisch-religiösen Geist besonders auszeichnet. Ich schließe mit dem frommen Wunsche jener gelehrten Frau im Talmud. Mögen nur die Sünden von der Erde schwinden, so werde«

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.