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Ben Chananja · 1864-04-27 · 17 (27.4.1864) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
17 (27.4.1864)
Date
1864-04-27
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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350 349 über den Tempel und Friedhof sprechen, wie sich diese zwei ehrwürdigsten Anstalten der menschlichen Gesellschaft hierorts seit ihrem Entstehen entwickelt und gestaltet haben und welchen Schicksalen sie seither unterworfen gewesen. Tempel und Friedhof, o welch zwei ehrwürdige Namenk Hierher wirst du, o Mensch, kaum dem Grabe des Mutterleibes entzogen, zur Aufnahme in den Bund Gottes getragen, nm da als Mitglied einer eigenen Giaubenspartei eingeweiht zu werden, dort wirst du wieder nach Aufgcbung und Verlassung der sublunarischen Welt durch des Grabeö Hallen einer andern und bessern Schicksalswelt entgegenführt; hier ist der Zusammenkunftsort der Lebenden, wie sie sich durch Stand und Stellung kenntlich und unterschiedlich machen; dort wieder der Sammelplatz der Verstorbenen, wo alle früheren durch Schicksalöverhältnisse gemachten Unterschiede völlig verschwinden; hier wie dort aber findest du die Pforte, die dich in daö Reich der höher« Geister einführt. Es war daher auch die erste Sorge unserer Vorfahren, wann sie immer an einem Winkel der Erde Aufnahme und Unterkunft fanden, diese zwei Anstalten, bevor sie noch zur Ansruhnng und Niederlegung ihres müden und sorgenvollen Hauptes Haus und Herd zu begründen vermochten, mit Anstrengung all ihrer Kräfte ins Leben zu rufen, und hangen sie auch mit aller Pietät und Liebe eines Kindes daran. Die Erwerbung eines Gottesackers zur Auöruhung der Lebensmüden geht gewöhnlich der Errichtung eines eigenen Gotteshauses vor, da letzteres, zudem noch bei einer neuen schwachen Kolonie mehrere Dezennien zur Herbeischaffung der Mittel erfordert und einstweilen dem religiösen Bedürfuifse durch die Benützung eines Privatbetzimmerö Geuüge geleistet werden kann, was jedoch bei dem augenblicklich nothwendigen und auch so viele Kosten nicht in Anspruch nehmenden Friedhöfe nicht der Fall. Auch hier scheint der Friedhof viel älter als der Tempel zu sein. Sein eigentliches Alter ist jedoch, da d'ie ältesten Grabsteine ganz im Boden versunken sind, nicht zu ermitteln, blos ein alter, sehr gut konservirter Stein trägt die Jahreszahl 2LN—1682, vier Jahre also früher, als die Türken aus Ofen vertrieben worden sind. Dieser Grabstein tragt die Inschrift; משה ב״כ יתלב״ץ, auf den wir weiter noch zurückkommen werden. So oft ein Wechsel in der herrschaftlichen Familie entstand und neue Persönlichkeiten zur Negierung gelangten, trachteten auch die hiesigen jüdischen Einwohner, daß in dem angesuchten Schutzbriefe besonders der Schutz für Tempel und Friedhof erwähnt werde. In einem von dem Grafen Adam Batthyäny am 10. Juli 1687 der Gemeinde erthcilten Schutzbriefe heißt es im achten Punkte wie folgt: Auch wird ihnen (den hiesigen Juden) unversehrt, ihre Kirchen und Schulen nach ihrem Gebrauche ungehindert zu halten, wie anch-in dem ihnen vorgezeichneten Friedhofe nach ihrer Manier ihre Todtctt zu begraben, bei welchem Allen wir sie und die Ihrigen zn schützen und zu schirmen versprechen. Schloß Ncchnitz. " Derselbe Schutz und Beistand für Tempel und Fried- Hof wird auch von seiner Nachfolgerin der Gräfin Eleonora in einem Schriftstücke vom 5. März 1727 besonders vcrheißen. Nichtsdestoweniger aber wurden beide, Tempel und Friedhof, von Seite der Einwohner auf eine empörende Weise verletzt, in Folge dessen die Gemeinde im Juni 1720 mit folgendem Bittgesuche an die Herrschaft sich wendete: Hochwohlgcborene Gräfin! Daß wir bei Ew. hochgräflichen Erzellenz in aller Unterthänigkeit suplieaucko eiukommen müssen, treibt uns die größte Noth und bitten daher solches gnädigst zu vernehmen. Was Gestalten wir mit großen Er- Pensen und durch gnädigliche Erlaubniß eine Synagoge aufgebaut, solche nun vermeinten wir in ruhiger Possesiion zn erhalten, es wird aber nicht bloS dieselbe aufs äußerste mit Steinwürsen an den Fenstern dermaßen ruinirt, daß fast keine ganze Glasscheibe mehr gesehen wird, und daS nicht bei Tag, vielmehr durch schlimme Leute nächtlicherweil geschicht; sondern es wird auch unser Friedhof mit Ruiniruug der Mauern bedroht, ja sogar, wenn wir denselben versperren, machen sie die Thüreu auf und lassen durch ihr Vieh die Todtengräber zertreten, was zu dulden uns nur zu Schand und Spott gereicht." Der Bescheid der Gräfin an daö Hofrichteramt lautet: ״Gleichwie den Juden keine Impertinenz gestattet wird, also solle» auch dergleichen Jnsolenzen wider dieselben, so oft es überwiesen wird, mit vier Gulden bestraft werden." Das Hofrichteramt erstattete folgende Information zurück: Daß schlechte Leute denen Juden in ihrer Synagoge mit Steinen die, Fenster einwerfen, auch bei ihrem Friedhof Schaden thun, ist gewiß; wer oder welche aber, weiß ich nicht; sollten sie wen atrapiren, wird er gestraft werden. Im Jahre 1731 ward der Friedhof zu klein und es wurde zn diesem Behufs ein Acker von Privatleuten angekauft. In einem an die Grundherrschaft gerichteten Bittgesuche wird ein neben dem Feiedhof unbenützt liegender Freigrund verlangt, der zur Gleichzichung der Mauern vonnöthen war. Die Erwiederung von Wien lautet : Sowohl die Größe, als der Situs von diesem Friedhofe, wie auch von dem dazu gebotenen Platze und erkauften Acker muß recht deliuirt, eraminirt und nebst einem umständlichen Berichte eiugeschickt werden. Auf ein abermaliges Ansuchen, der Gemeinde, wurde dieser Freigrnnd für den Preis von 50 fl. ihr überlassen. Das Dokument lautet: Wien, 21. Juli 1731׳ Es werden die gebetenen zwei Stücke, die dem Schneider Schweriner von uns verliehenen zwei Freihöfe und die zum Schulhause. gehörigen'Gründe den Supplikanten gegen 50 fl. zu ihrem Friedhofe zu , appliziren, hiermit in Gnaden bewilligt. Hingegen dürfen sie dem Schulhause oder der israe-

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