Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 13 (30.3.1864)
- Date
- 1864-03-30
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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267 268 und für jüdische WohlthätigkeitSzwecke große Summen spenden, sowie diejenigen, die auf dem Felde der Wissenschaft und Kunst den jüdischen Namen verherrlichen, — daß diese verehrungswürdigen Männer fammt und sonders für ״Gesetzesübertreter, Sünder und Verbrecher "(עובריבם חוטאיבם, סושעיכס erklärt werden sotten! Und — wie verhalten sich unsere Prediger zu dieser Erklärung unseres Rabbiners? Theilen sie die Meinung des Letzteren, warum unterlassen sie es, der Integrität der Sabbath- und Speisegesetze in ihren Predigte» das Wort z» reden? Warum schweigen fie darüber jahraus jahrein? Sind sie dagegen überzeugt, daß.die zeremoniellen Disziplinarvorschriften nur untergeordnete Bedeutung haben, so daß deren Beobachtung ganz dem Ermessen des Einzelnen überlassen werden kann; wie können sie denn »och in Abrede stetlen, daß ihre Predigt schon durch das, was sie verschweigt, den Standpunkt der Reform einnimmt? Warum scheuen sich diese hochbegabte», begeisterten, unabhängigen Verkünder der Thora der Wahrheit die Ehre zu geben, und sich zu dem Standpunkte, den sie einnehmen, mit einem ihres Charakters würdigen Freimuihe offen zu bekennen? X. Wien, 26. März. Ihr letzter Artikel über den Kompert- Prozeß ist hier, wie ich ohne Schmeichelei versichern kann, mit vieler Befriedigung gelesen worden. Der Prozeß wird nächstens auch eine streng juridische Beleuchtung finden. Der rühmtichst bekannte Professor Wessely, welcher einige Tage hier verweilte, ist, wie ich aus zuverlässiger Quelle vernehme, im Begriffe, eine Schrift herauszugeben: ״der strafrechtliche Schutz der jüdischen Religion in Oesterreich", worin, wie mir versichert wird, die Anklage KompertS einer scharfen Kritik unterzogen wird. Die auf die 6nus6 66Iödr8 bezügliche Literatur ist übrigens noch im Wachsen begriffen. Rabbiner Horowitz veröffentlichte ein Rundschreiben. Herr I. H. Weiß gab eine pro Mannheimer und Horowitz plaidirende hebräische Brochüre heraus, die auch in deutscher Sprache erscheinen sott. Der ״Mainzer" sucht hier Korrespondenten. EinSchmarotzer trug sich einem hiesigen Hofwechsler an. Dieser fertigte denselben mit den Worten ab: Schimpfen können wir auch! Ueber die Synagoge der Kettenbrücke gegenüber war Ihr Korrespondent schlecht unterrichtet. Es geschah blos eine Veränderung mit dem polnischen Betlokale. — Wien, 23. März. Der Erzherzog Albrecht hat der jüdischen Gemeinde in Friede! einen Hausgrund geschenkt, um die von der Gemeinde angestrebte Ecbaung einer Synagoge zu ermöglichen. Wie ich vernehme , wird in der hiesigen Gemeinde eine Spendensammluug zu diesem Behufe bewerkstelliget. M. Szegedin, 23. März. Der verdienstvolle Redakteur des ״Ha-Maggid" veröffentlicht eine trefflich abgesaßle Adresse an Sir M oses Montefiore, die jüdischen Gemeinden aufforderud, sich dieser Manifestation der Dankbarkeit und der Verehrung recht zahlreich anzuschließen. (Dieser Aufforderung wird hoffentlich entsprochen werden. Die hiesige Gemeinde hat den ehrwürdigen Baronet zum Ehrenmitgliede der Chcvra-Kadischa gewählt. Das hierauf bezügliche Diplom wird dem Gewählten zu Aufong deS nächsten Monats zugesendet werden. L.) X. Pest, im März. Unser Herr Oberrabbiner hat kürzlich eine Klagschrift bei dem löbl. Vorstände eingebracht, worin er änzeigt: ״Es haben Eingriffe grober und destruktiver Art stattgefunden; unsittliche und ungesetzliche Handlungen, gewaltthätige Anfälle, verbrecherische Nsur- Palionen, wahrhaft räuberische Attaque. das Rabbinak sei im,wahren Sinne des Wortes beraubt worden." 3״a", ruft er, ״die Thät'er haben gefrevelt gegen göttliches und menschliches Recht", und schließt die Anklage mit der Bitte: ״Kein Opfer zu scheuen, kein Mittel unverwendet zu lassen, damit diese Verbrechen! gebührend geahndet werden." Der Leser wird nun denken: Dr. Meisel hat gewiß die Diebe entdeckt, welche einst nächtlicher Weise bei ihm einen Einbruchs-Diebstahl vollzogen haben; weit gefehlt! die von ihm mit obigen, treulich wiedergegebenen Worten Angeklagten, die er-einem strengen Strafgerichte zur | gebührenden Ahndung übergeben haben will, find: der Rabbiner zu Balassa.-Gyarmath und der Oberrabbiner zu Gr. Kanizsa, weil fie die Beaufsichtigung über die Bereitung von Peßachmehl in Dampsmühlen, welche auf hiesigem Territorium erbaut worven find, übernommen haben. Ich hege gewiß nicht den geringsten Zweifel an das immense talmudische Wissen unseres Herrn Oberrabbiners, und wenn er sich sol-, cher Ausdrücke gegen die Angeklagten bedient, so muß anch unstreitig ihr Verbrechen, nach talmudischem Rechte, ein großes sein; aber ich, mit meinem schlichten Verstände kann es nicht begreifen, wie es Mühlen, welche der heimischen jüdischen Gemeinde nicht das Peßachmehl liefern, (die hiesige Kultusgemeinde beziehet Heuer von der Panonia-Dampfmühle das Peßachmehl), sondern solches vermahlt, um es an auSwärtige Gemeinden zu verkaufen, verboten sein kann, diesen oder jenen Rabbiner zur. Beaufsichtigung zu wählen? Aber Dr. Meisel, dessen gründliches rabbinischeS Wissen sich schon so oft glänzend bewährt hat, weiß es gewiß besser; und so hat der Vorstand seine obige Klage dem löbl. Stadtmagistrate unterbreitet, und das Begehren gestellt, Vorkehr rungcn zu treffen, daß das in jenen zwei Mühlen erzeugte Peßachmehl nicht als solches soll verkauft werden können. Wie ich höre, soll der löbl. Stadtmagistrat den Vorstand auf den Rechtsweg gewiesen, und d iescr nun beschlossen haben, für Heuer den Gegenstand fallen zu lassen, aber dann eine Prinzipienfrage daraus zu machen, und diese der h. Statt- Halterei zur Entscheidung zu unterbreiten. —b— $lvab, 24. März. Da sich die Orthodoxie im nördlichen Ungarn berufen glaubt, gegen das zu errichtende Rabbiner-Seminar zu agitiren, dürfke es schon jetzt an der Zeit fein, die Grundzüge, des auf das Seminar bezüglichen Entwurfes einem weiteren Kreise zugänglich zu machen. Zur Beruhigung ängstlicher Gemüther muß ich voranschicken, daß daß herkömmliche Recht eines jeden GemeinderrabbinerS, eine Jeschiba zu halten , und rechtsgiltige RabbinatSbesähigungszeugnisse (Hattaras) auözustellcn, auch in Zukunft unangetastet bleiben soll. Als Üuterrichtsobjektedes Seminars sind/bezeichnet: Lebrgegenstände des Obcrgynasiums; Bibelübersetzung und Ercgese; hebr. Grammatik; Talmud; Geschichte der Juden. Unterrichtssprache, ist beim Quellenstudium die deutsche: die übrigen Fächer werden theils deutsch, theils ungarisch gelehrt. Der größere Theil der Gymnasialgegenstände muß, sobald die Schüler dazu reif sind, in ungarischer Sprache gelehrt werd.n. Um den Schülern zu dieser Reife zu verhelfen, soll der ungarischen Sprache in d en untereren Klassen besondere Pflege gewidmet werden. Der Lchrkörper soll aus einem Direktor und acht Lehrern bestehen. Vier Lehrer übernehmen den theologischen Unterricht, an welchem sich auch der Direktor zu bethciligen hat, vier Lehrer den Unterricht der Gymnastalgege »stände. Die Besetzung der Direktorstelle geschieht im Wege der Berufung, welche von der k. ungarischen Hoskanzlci ausgeht. Die Lehrerstellen werden im Konkurswege von dem k. nngarischen Statthaltereirathe besetzt. Eine Bibliothek wird aus dem Schulfonde angelegt und nach dem jeweiligen Bedürfnisse erweitert. Daß die hiesige Gemeinde den gefeierten Montefiore zum Ehrenmitglied der Gemeinde u»d sämmtlicher wohlthätiger Vereine gewählt hat,> haben Sie bereits gemeldet. Nusec wackerer Notär hat dieser Tage de» darauf bezüglichen trefflich stylisirten Beschluß hrrausgegeben. Die Adresse an Montesiore ist vom Oberrabbiner Steinhardt in. hebr. Sprache abgefaßt worden. . I,. S. A. Njhelh, 25. März. An der Njhelyer Musterhauptschule wurde Herr Moriz Stern, Klassenlehrer, seitens der hohen königl nng. Stalthalterrirathes zum Schuldirektor befördert, und knüpfen wir.au diese Beförderung um so größere Hoffnungen, nachdem selbiger an der Anstalt.seit-4. Jahren' wirkt und sich um .die Einsühnnig der ungarischen Sprache an dieser Lehranstalt nicht geringe Verdienste erworben hat.