Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 10 (9.3.1864)
- Date
- 1864-03-09
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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196 195 abgeben müßte, daß die Pflichtmäßigkeit des Gesetzes von ihm negirt wurde, ES. hilft ihm nichts, wenn er ausdrücklich betheuert, daß er die Pflichtmäßigkeit des SabbathgesetzeS anerkenne, und nur dem Drange der Umstände weiche (לתיאבון), wie jeder, der die Quellen, z. B. Jore Dea 2, 5, gründlich versteht, einräumen wird. Wie konnten die ehrwürdigen orthodoren Unterzeichner der Erklärung so ein wesentlicheS Gesetz der mündlichen Lehre negiren? Wir können uns diese höchst auffallende Erscheinung nur folgendermaßen erklären: Die Redakteure der Erklärung sind von den cesormistischen Zeittendenzen bereits in so hohem Maße salurirt, daß sie sich kein Gewissen daraus machten, daS Herbe des Gesetzes durch eine reformistische Modifikation zu mildern. Die altorthodoren Unterzeichner verstehen zu wenig deutsch, als daß sie hätten einsehen können, daß das Wort ״negirt" eine Negirung des Talmuds implizire.. So wurden sie hin« ter's Licht geführt! Hoffentlich werden die ehrw. Herren den Vorwurf der Verbreitung antitalmudischer Lehren nicht auf sich lasten lassen , und sich beeilen, auf die abgegebene irrgläubige Erklärung eine rechtgläubige Erklärung folgen zu lassen. Den ung. Rabbinen wurde, wie uns berichtet wird, die Gefahr geschildert, in welche sie nunmehr gerathen sind. ״In Kurzem", sagte man ihnen, ״wird sich kein Almemor mehr in der rechten Mitte behaupten; die Ehazanim werden von den Kantoren, die Rabbinen von den Predigern verdrängt werden. Auf daS orthodoxe Judenthum werdet ihr euch fürder nicht berufen können; denn in Wien wurde die Erklärung abgegeben, daß dasselbe gar nicht eristirt!" Hieraus erklärt sich der Schluß des Manifestes, nach welchem der orthodoxe Jude ״nur in einem solchen Gemeindeleben seine Beruhigung sinden kann, in welchem die Möglichkeit der genauen Beobachtung des jüdischen Religionsgesetzes verbürgt ist." Mögen die ehrw. Herren Rabbinen sich beruhigen: es g i b t ein orthodoxes Judenthum, wie eS denn auch ein reformirtes Judenthum gibt. Aber die neuorthodoren Romantiker, die in ihren Erklärnngen den Talmud und ״den auf demselben beruhenden religionsgesetztichen Werken" mit frecher Stirne Hohn sprechen, sind weder berufen noch berechtigt, die jüdische Orthodoxie zu vertreten. Von ihnen gilt vielmehrdas- Wort der Mischna: על החדשים אנו בושים Diese Neuen soll man scheuen (Kethub. 8, 1)! Eine Unwahrheit sagt der fromme Mainzer, indem er behauptet, daß ״zu den Unterzeichneten die Vertreter der größten jüdischen Gemeinden Europas zählen." Unter den Unterzeichneten befindet sich nicht ein einzig er Gemeindevertreter! Wir empfehlen dem frommen Masnzerfolgende Lehren des Talmuds zu Herzen zu nehmen und zu befolgen: ״Die Lügner werden nicht das Antlitz der Schechina schauen, denn Ps. 101, 7: steht geschrieben: Wer Lügen redet, soll nicht bestehen vor meinen Augen (Sanhi 103, 1)." Ferner: ״durch drei Dinge besteht die Welt, durch das Recht, die Wahrheit und den Frieden, denn Sach. 8, 15. steht geschrieben: ״Wahrheit ׳und friedfertiges Recht sprechet in euren Thoren" (Ab. 1, 18. jer. Meg. 3> 6.) Oder: ״Das Siegel des Heiligen, gelobt sei er, ist Wahrheit (Sabb. 55, a)!" — Es scheint, daß die neuorthodore Romantik in ihrem mit so vieler Ostentation zur Schau getragenen formalen Konfessionalismus allmälig den Sinn für Wahrheit und Wahrhaftigkeit verliere, uneingedeuk der herrlichen Worte Zefanja's: ״Der ׳Ueberrest Israels wird nichts Arges thun, noch.Lügen reden, und in ihrem Munde wird sich keine trüge rische Zunge finden. (3, 13). ' MMo graphisches. Von Professor della Torre in Padua. Ich besitze handschriftlich einige Merkchen, die den gemeinschaftlichen Titel führen: זה ספר ׳הלבות' מלוה ולוה .ויש בו ■׳סיוטים לליל סורים ונביא לסורים יומס׳ שכורים. Die meisten dieser Schriften sind im Druck erschienen. . 1. Vom ersten Stücke : ה׳ מלוה ולוה will ich nicht mit der. dreisten Zuversicht gewisser Fachmänner behaupten, es sei allen Bibliographen völlig unbekannt, sondern ich will mit der, einem Uneingeweihten gebührenden Zurückhaltung bemerken, Vast meines Wissens in keinem Katalog und bei keinem Bibliögraphen dessen Erwähnung geschieht. Auch werde ich mich jeder Vermuthungüber daS Alter und den Verfasser dieses Werkes enthalten. Es ist aber augenscheinlich im klassischen Lande der Lanoks lsnsratiHs (und vermuthlich im vorigen Jahrhundert, oder nicht viel früher) entstanden', wo׳ das Leihen auf Pfänder so zu sagen eine Staatseinrichtung der Juden war , welche fast auf diesen einzigen Erwerb hingewiesen waren. Dieses Merkchen bietet eine geistreiche׳ und ziemlich gelungene Nachahmung der maimonidischen Manier im Ritualbuche; und ist, ich möchte sagen, ein ausführliches und vollständiges Handbuch zum Gebrauche der Pfändherren, welche-bald im Scherze, bald im Ernste, auf alle bei diesem Geschäfte zubeobachtenden Verhaltungö- und Vorschriftsmaßregeln aufmerksam gemacht werden. Wie dies bei Maimuni der Fall ist; gehen auch hier-die —natürlich umgebilbeten oder entstellten, sich jedoch an verzerrten Bibelterten lehnenden— Gebote und Verbote voraus; welche dem Trattätchen den Stoff bieten. Randglossenweisen auf vermeintliche- oder willkürlich erklärte Belegstellen aus dem Talmud vnnd aus Ritualbüchern hin.׳ Der Styl ist-klar; korrekt, flie- -ßend und anziehend; zuweilen aber gekünstelt, weitläufig und