Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 9 (2.3.1864)
- Date
- 1864-03-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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164 163 wesen sein. Ich berufe mich irr dieser Rücksicht nicht ans den jüdischen Grasen Teha oder Teba, den König Andreas II. mit dem Dorfe Pesenyeö belehnte; denn dieser Komes Indäns mag feine hohe Stellung nicht seinem gebildeten Geiste, sondern seinem Reichlhume verdankt haben. Aber Männer, wie der Jude Jsak, der als Münzmeister in Kaschau die ״Jsaciden? prägte, und Emerich Szerencsss, der spätere Scheinchrist, der als Finanzminister am Hofe Ludwigs II. eine beliebte Person war, müssen doch einer ihrer Zeit entsprechenden, technischen und sozialen Bildung theilhaftig gewesen -sein! Ganz isolirt pflegen aber solche Erscheinungen nicht hervorzutreten, und ohne ans ihre Umgebung einzuwirken, Pflegen sie'nicht vorüberznziehen. Die Erniedrigung der Juden in Ungarn stammt vorzüglich ans dem siebzehnten Jahrhundert, welches sich vom weltgeschichtlichen Standpunkte als eine Zeit der Vernichtung und des Verfalls, von ungarisch-geschichtlichem Standpunkte als eM Zeit politischer Zerrüttung und kirchlichen Fanatismns zu erkennen gibt. Das Gesetz schloß die Juden von der Außenwelt ab;, diese Abschließung diente aber dazu, haß sich dieselben um so tiefer in ihre innere Welt hineinlebteu. Für diese Welt .wurde die jüdische Jugend mit aller Sorgfalt erzpgen: §)hne Unterricht ist niemals ein jüdisches Kind heräugewach sen. Gibt es in Ungarn noch einen Volksstamm, der sich einer gleichen Fürsorge für die Erziehung des Heranwachsenden Geschlechtes rühmen kann? ׳ Als die Juden in die neue Kulturstrüninng hineingezogen wurden, und in Folge dessen in manchen Gemeinden Pejbungeli und Streitigkeiten zwischen den Anhängern der herkömmliche)! und den Vorkämpfern der modernen Erziehung ausbrachen, suchten letztere die von ihnen gegründeten Lehranstalten durch die königl. Sanktion zu öffentlichen Schulen gegen jepe AnfechNzyg sicher zu stellen. Dies geschah zuerst in den zwanziger Jahren in Preß bürg von den Gründern der Primärschule; .dan.tr in den dreißiger Jahren von Chorin und seinen Auhäsigern in. Sfrad. - Es ne verwandte Tend.enz, hatte die Anstrengung, mit welcher die Pester Gemeinde für die unter dem Vorsteher Gabriel Ullmann reorganisirte Schule das Oeffetttlichkeitsrecht zu echangen suchte. Die bezüg- Ischen Akten beweisen, daß die Erreichung d.iesesZieles mit nicht geringen Schwierigkeiten verbunden war. Die Erhebung der jüd.Schulen zu öffentlichen Schulen wurde nichts,nn'niger qls hegünftiget; der Eröffnung nicht öffentlicher Gemeindeschissen wurden dagegen kchie Hindernisse in de,!! Keg gelegt. In den Hnfziger Jahren erst tpurde jsner Erhebung zwar von Oben ׳Vorschuh geleistet; aber nach zyie vor bestanden auch nicht sanktionirte Gemeindeschulen. C'rft fm gbgela.nfen^n ^ahre würgst i,n mehreren kleipen Gemeinden, hie Hchnlen gezerrt, und die Gemein,den angewiesen, ' unz hie OEHtlichkeit, oder — wie uns 1er ehrw. Rsibbiper Ehrlich I in Jankoväcz mjttheilte — um die Konzessionirung zur Errichtung einer ^Privatschnle einzuschreiten. In Folge dieser Maßregel ist eine nicht unbeträchtliche Anzahl jüdischer Minder seit Monaten ohne allen dlnterricht! ES braucht kaum bemerkt zu werden, daß die jüdischen Gemeinden weit entfernt sind, ihre Schulen der Aufsicht der Regierung zu entziehen. Im Gegentheile schätzt sich jede jüdische Gemeinde glücklich, wenn ihre Schule von den Regierungsorganen und überhaupt von gebildeten Christen in Augenschein genommen wird, indem sie voraussetzt, daß dies nicht wenig dazu beiträgt, manches Vorurtheil gegen Juden und Judenthum zu zerstreuen.-Aber die kleineren Gemeinden sind selten in der Lage, die zur Erhaltung einer offen!- l i ch e u Schule nöthigen Subsistenzmittel nachzuweisen! Das Einschreiten um die Konzession zur Erhaltung einer Privatschule ist allerdings mit keinem Opfer verbunden. Allein, wenn eine jüdische Gemeinde mit einem oft nur von der Aussicht auf materiellen Gewi«» geleiteten Jnstitutsinhaber in eine Linie gestellt wird; wenn es nicht genügt, daß sie ihre Gemeindeschule unter die Aufsicht der Negierung stellt, so daß Lehrer, Lehrbücher und Unterricht von letzterer mit aller Strenge überwacht werden; wenn es einer besonder!! Kon- Zession bedarf, um jüdische Kinder in der Religion der Väter unterrichten zu lassen: wo ist dann die freie Religions- Übung? Letztere ist offenbar nicht vorhanden, wemi'dieKonzession verweigert werden kann; kann sie aber nicht vcrweigiert werden, so ist die Petitionirung um dieselbe überflüssig!! Und dennoch ist es nicht diese mehr theoretische H,etrachtung, sondern die Prarks, auf welche wir ganz vorzüglich Gewicht legen. Bei oberflächlicher Sachkenntniß könnte man allerdings glauben, daß kleine Gemeinden, welche die Mittel besitzen, eine Privatschnle zu erhalten, ohne Erhöhung. dc!r Auslagen auch eine öffentliche Schule erhalten könnten. Dem ist aber nicht also. Die geringe Zahl schulfähiger Kinder, welche sich in kleinen Gemeinden befindet, gehört natürlich nicht einer Schulklasse an, sondern mehreren Klasse!!. Können nun auch dieselben bei manchem Untereichtsgegenstande zusammengezogen werden, so bleibt doch dem Lehrer, der allen seinen Brodherren genügen will, nichts übrig, als — die UnterrichtSzeit über die normale Stundenzahl anszudehnen. Sobald die Schule zur öffentlichen erklärt, wird, muß, wie sich von selbst versteht, diese Stundenzahl pünktlich eingehalsen werden, und ein Theil der Schuljugend ist darauf angewiesen, Nachstun.de!! zu nehmen. Dazu fehlen, aber den meisten PsttWl wirklich die Mittel! ׳ An.-Eiuzchey Orten wspdhi.e Besoldung eines- L«;hpers MdMK mmWcht, W Derselbeauch Vorbeter- und Schächterdienste verrichtet, Wjrd de,r k. ung. Statthalter,e.i.rqth Wl W,eigt sein, eineH öffmUlichey Lehrer diese Dienste M übertragen?