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Ben Chananja · 1864-03-02 · 9 (2.3.1864) · page 1

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Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
9 (2.3.1864)
Date
1864-03-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
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M S Siebenter Jahrgang. l, ücii 2. Mrz 1861 Jeden Mittwoch erscheint ein Bogen. Pranumrratkonsprcis: Ganzjährig 7 ff., balbj. 3 fl. 60 kr., viertelj. 2 fl. öst. W. Einzelne Nummern »Skr. Man abonlnrl bei allen Postämtern u. Buchhandlungen des In- und Auslandes. M HlMMM. Vochenktatt für jüdische Theologie. Herausgeber und Redakteur: LEOPOLD ILÖW, Oberrabbiner zn.Szegedm. Än/crate find and. Redaktion in Szegedin oder an Hrn. Irilnz Mgner in k'ei'p,)i'g zu senden. Die Lspaltige Pelilzeiie wirb mit 10 Nke.--2 Sgr. berechnet. Redaktion: 3 Kronen-Gaffe, Politzer'sches Inhalt. Die brennenden Fragen des jüdischen Schulwesens in Ungarn. Vom Herausgeber. — Korrespondenz. Ausland. Thorn (Sachs.) Inland. Pest (Sachs.) Pest (Concordia.) Pest (Miskolcz-Affaire. Vertrauenskommiffion.) Arad (Wohlthätigkeit.) MiSkolcz (Hillel.) Miskolcz (Administratives.) Hcrmanmjestej (Chevra-Feier.) Varaniro (Literarisches.) KetSkemöt (Synagogenbau.) Agram (Kethubastempel,) Prag (Trauungsfrage.) Von der böhmischen Grenze (Komiiö-Arbeiten.) Inhalt der Beilage. Literarische Anzeige. Ewald's IV. Ezra. Angezeigt von Dukes. — Rede von Dr. M. Klein in Miskolcz. Die örmiieiiöen .fragen öcs Mische» Schulwesens in iliipm. So gering auch dre Erwartungen sind, welche die öffentliche Meinung von den Arbeiten der behördlich ernannten Vertrauens-Kommission zu hegen geneigt ist, so hat doch die Berufung dieser Kommission jedenfalls die wohlthätige Wirkung, daß die Theilnahme für das Schulwesen, namentlich für das Volksschulwesen, dadurch neuerdings wach gerufen wurde, so daß es zeitgemäß sein dürfte, nicht nur die Aufmerksamkeit der von dem k. ung. Statthaltereirathe zusammengerufenen Kapazitäten, sondern auch die der Gemeinden auf eiüige Fragen zu lenken, welche Jedem, der in die jüdisch-ungarischen Schulverhältnisse eingeweiht ist, als brenneu de Fragen erscheinen müssen. Die Verhältnisse sind zwar in diesem Augenblicke, so gestaltet, daß es uns nur willkommen und angenehm gewesen wäre, wenn es ein anderer Sachkenner übernommen hätte, die in Rede stehenden Fragen einer unparteiischen Prüfung zu unterziehen. Da dies aber bis zur Stunde nichtgeschehen ist, so glauben wir die Marime Bar Kapparas befolgen zu müssen: ״Wo Keiner die Stimme ׳ erhebt, erhebe du deine Stimme (Ber. 63, a) I ״ Zuvörderst sind es I. Die Gemeindeschulen, welche die Aufmerksamkeit der Schulfreunde auf sich zu lenken verdienen. Bei dem ungarischen Reichstage von 1790—91 wurde durch den 38. Gesetzartikel, welcher den Juden den damaligen Status quo sicherte, die Berichterstattung über die Judenfrage einer in Publiko-politizis arbeitenden Regnikolar-Depntation übertragen, bei welcher der Reichspalatin, Erzherzog Älexander Leopold, den Vorsitz führte. In Folge des von dem Grafen Josef Haller von Hallerkeö erstatteten Berichtes entwarf die Deputation einen Gesetzesvorschlag zur Regelung der Angelegenheiten der Juden in Ungarn. In diesem Vorschlage, welcher unter Nr. 271—49 in die Arbeiten der erwähnten Deputation aufgenommen worden ist, wird den ungarischen Juden das Recht zugesprochen, Schulen zu errichten. Der Vorschlag der Regnikolar-Deputation ist nun allerdings nicht zum Gesetze erhoben worden. Aber die ungarischen Juden waren achthundert Jahre in dem ungeschmälerten Besitze des Rechtes, ihre Kinder einzeln oder in Gemeinschaft unterrichten zu lassen. Daß dieser achthnndertjährige Usus kein Recht begründe, wird wol Niemand und am wenigsten der behaupten, der den Geist der ungarischen Gesetzgebung auch nur einigermaßen kennet. Die Josefinischen Verordnungen ließen das Recht der jüdischen Gemeinden, Schulen zu gründen und zu erhalten, unangetastet; sie hatten nur den Zweck, den Jugendnuterricht aus eine zeitgemäße Weise zu reformiren: einen Zweck, der nur auf eine sehr unvollständige Weise erreicht werden konnte, weil es für die Saaten des erleuchteten Kaisers Josef noch keinen empfänglichen Boden gab. Die Geschichte wird den ungarischen Juden das Zeugniß nicht versagen können, daß sich dieselben, soweit es auf sie selbst ankam, der ihnen gewährten Unterrichtsfreiheit nicht unwürdig gezeigt haben. Wenn unter Andreas II. (1205 —1235) Juden geeignet waren, dem Könige als Steuereinnehmer, Zollpächter, Müuzmeister und Salzbeamte zu dieneu; so fetzt dies bei denselben offenbar einen gewissen Grad von Bildung und Intelligenz voraus. Ausder Begabtheit des jüdischen Stammes allein kann jene Befähigung nicht erklärt werden.. Auch ist diese Begabtheit mit einer Frucht der Sorgfalt, welche unter den Juden schon frühzeitig der Jugenderziehung gewidmet wurde. Wolhabenderen jüdischen Familien muß sogar eine, wenn auch das Niveau der^HM. nicht überschreitende, so doch höhere Bildung nicht frtz

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