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Ben Chananja · 1864-02-24 · 8 (24.2.1864) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
8 (24.2.1864)
Date
1864-02-24
Page
– (sequence 6)
Language
German
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155 156 (gespendet von Herrn H. Freundj zum Ergebniß hatte. Wo die Ziffern so laut sprechen, kann die Feder sich füglich jeder Lobpreisung enthalten. Die hohe Regierung scheint wieder der jüdischen Schulangelegenheit ihre Aufmerksamkeit;״gewendet zn haben. Dieser Tage erhielt ich nämlich in Folge eines h. k. Statthaltcrei-Jntimatcs ddo. 2. Juni v. I., Z. 9458. eine behördliche Aufforderung für die hiesige und für die Neu- Aerbüßer israelitische Volksschule im Einvernehmen mit den betreffenden Kultnögemeinden je einen, moralisch und politisch unbescholtenen weltlichcn Schulaufseyer [vilägi iskolai gondnokot] zu wählen uiib die Erwählten nebst Angabe ihres Wohnortes, Lebensalters, bürgerlichen Standes, Bildungsgrades und VermögenSzustandcS zur Kenntniß der Vorgesetzten Behörde zu bringen, damit diese Wahl höher» Orts bckräftiget werde. Stehet diese Verordnung mit der viclventilirten Inspektorenfcäge in Verbindung? Ist hiermit jene Angelegenheit schon erledigt, oder ist der obenerwähnte Erlaß nur der Vorläufer anderer erst zu erfolgender ersprießlicher Maßnahmen der h. Regierung? vederemo. A Iattkovücz, im Februar. Auch unsere Gemcindeschule gehört zu den gesperrten jüdischen Lehranstalten. Die Gemcinde ist um die Konzcssionirung einer Schule eingeschritten. Ein Bescheid ist bis zu diesem Augenblicke »och nicht erfolgt. Gleiches Geschick hatte die Schule in dem benachbarten Mülykut. Prag, 8 Februar. In Nr. 5 der ״Neuzeit" wird von einem Prager Korrespondenten über die, anS.Veraulassung der von dem hiesigen Oberrabiner Rappoport erstatteten Acußcrung, betreffend die Tranungöbefilgniß des aus Danzig berufencil Rabbiners Dr. Stein abgehaltene Sitzung der hiesigen KnltnSrcpräsentauz, über den Vorgang dabei und über die von berufene» und unberufenen Wortführern, in öffentlicher Versammlung vernommenen Acußerungcn Bericht erstattetder zu manchen Bemerkungen uns veranlassen könnte und auch veranlassen würde, wenn wir nicht, seitdem uns die Prager Berichterstatter der ,Neuzeit" nnd die Quellen, aus denen ihre Berichte fließen, sattsam bekannt sind, es uns zum Grundsatz gemacht hätten, derlei Berichte, ob Lob oder Tadel enthaltend, ganz unbeachtet zu lassen. Wer! mit den hiesigen Zuständen und Tagesereignissen auch nur ein wenig veriraut ist, weiß, waö er vou einem solchen Rumoren und einer derartigen Rcklammacherei, die aus einer Mücke einen Elephantcu zu machen versteht und von große» Thatcu und noch nicht dagcweseuen Bravouren in dieser oder jener Synagoge oder הברה zu erzählen weiß, zu halten habe. Für die Leser außerhalb Prags sind sie ohnedies ohne Interesse und Bedeutung. — Aber jenem Bericht folgt eine Nachbemerkung des Nedaktenrö. Dieser Nachbemerkiliig, von der wir nur bedauern, daß sie nicht ganz objektiv gehalten und durch Beimischung manches nicht dahin Gehörigen getrübt ist, erlauben wir unö nachstehende Gegeubemerkung entgegen zu stellen. Wie cs uns bedüuken will, hat der Redakteur'der ״Neuzeit" weder eine klare Einsicht in die hiesigen Verhältnisse und Verwicklungen, um deren Lösung es sich handelt, noch ist der Standpunkt, von dem aus er sie bcurthcilt, unseres Erachtens der richtige. Herr Direktor Szantü will die kontroverse Frage, deren Lösung im gegenwärtigen Momente praktische Bedeutung erhält, weder vom theologischen , noch vom historischen, sondern einzig und allein vom Standpunkte des ge ltenden positiven, in faktischen und modernen Verhältnissen und Bedürfnissen gegründe ten Rechtes beurtheilt wissen; hierin stimme» wir ihm vollkommen bei. Ec findet in der nicht ohne große Opfer erfolgten Vocation eines Predigers für eine Synagoge, die bisher deö erbauliche» Gottesdienstes und des belehrenden Gottes- Wortes entbehrte, und in der Einräumung des ihm seit vielen Jahren in einer andern! jüdische» Gemeinde unbestritten zugestandcneu Rechtes zur! Vollziehung von: Trauungen ebensowenig, wie wir, eine Verletzung '!der Autorität des Oberrabbiners der Gesammtgcmcinde; so etwas wird wenigstens von dem Redakteur der ״Neuzeit" nicht behauptet. wol aber, glaubt er-, involvire jene Berufung und das für den.Ber.Ufenen beanspruchte׳ Recht eine Schmälerung des dem Obcrrabbiner R. zngesicherten materiellen Einkommens, der doch ״auch ein Mensch ist, und als solcher die Lebensmittel so theucr. wie jeder andere Bürger, bezahlen muß"; dem gegenüber daher ״die Gemeinde, wenn sie ihrer eigenen Würde gerecht werden will, auf andere Subsidien bedacht sein muß, wenn sein Einkommen nicht durch irgend eine neue Einrichtung geschmälert werden soll." Gewiß eine gerechte Forderung, die volle Berücksichtiguug verdient, und die von uns wieverholt und bei vielen Veranlassungen anerkannt und mit allen Argnmcnten verthcidigt worden ist, und der, wie wir nicht zweifeln, auch die Meiselsynagoge gerecht werden dürfte, wenn auch der dahin zielende Antrag deö ebenso besonnenen als biedern Referenten Dr. Tedesko die Majorität der hochweisen Dersammlung für sich nicht gewinnen konnte. Ist dieses aber bei der vorliegenden Frage wirklich der Fall? Gibt es in Oesterreich, wie Herr Szantü glaubt, ein besonderes Privatrecht, welches dem Rabbiner ein Forverungsrecht zur Einyebnng von Sporteln eiuräumt, oder das Recht zur Vornahme von Traunugen nur Einem ausschließlich zuerkennt? Uns ist solches nicht bekannt. Sporteln oder Gebühren für Vornahme der Trauungen für den Trauenden siud-wol, wenn anch nicht in allen, so doch in de» meisten Gemeinden usuell; von manchen werden sie dem Rabbinrr oder Predigcr bei seiner Ausnahme vertragsmäßig zuzesichert; doch ist dieses unsers Wissens bei den in Prag angcstcllten Rabbinern nicht der Fall. Die Emolumente, die dem Rabbiner aus derlei Veranlassungen zufließen, sindreine dona gratuita, nach Qualität und Qnanticät von dem Willen und Ermessen der Ehcschlicßeuden abhängig, die zwar kein Mann von Reputation und Gesinnung, wenn er sonst nur bemittelt ist, dem Rabbiner der Gemeinde versagt, selbst auch nicht, wenn der TrauungSakt nicht von ihm selbst, sondern von einem der Prediger vollzogen wird. Von einem Rechte auf Bezug solcher Emolumente, daher von einer Verkürzung oder Schmälerung derselben, kann wenigstens hier nicht die Rede sein. ' Bedenkt man ferner, daß außer dem Tempel in keiner der acht großen Synagogen durchschnittlich mehr als sechs Trauungen im Jahre vollzogen werden, und daß diese nicht ausschließlich von Herrn Oberrabbiner N. vorgenommen werden müssen, sondern auch von dem zweiten Rabbiner Herr» Freund vorgenommen werden können, und häufig auch wirklich vorgenommen werden; so ist doch der Schaden, der durch den Entgang von Sporteln. wenn auch eine obligatorische Verpflichtung zur Entrichtung derselben wirklich gesetzlich bestünde, ein so unbedeuteNder, kaum des Nennens werther, daß wir unmöglich glauben können, und zur Ehre unseres würdigen Herrn Oberrabbiners auch nicht glauben wollen, daß hierin das Motiv seines unö unerklärlichen, aber aktenmäßig dokumentirten Vorgehens liege. Wir haben eine zu hohe Meinung von dem Charakter und der Gesinnung desselben,- als daß wir uns überreden könnten, daß solche kleinliche Rücksichten ihn bewegen konnten , sich gegen den aus Deutschland berufenen Prediger, dem er, wie er dies schwarz auf weiß versichert hat. seine Achtung nicht versagen kann und will, in eine so gereizte Opposition zu setzen, und solche in einer Weise geltend zu machen, wie dies zu unserm Bedauern nicht nur von der Kanzel herab, sondern zu unserem noch größer« Leidwesen in seiner an die Statthallerei erstatteten, in der öffentlichen Sitzung der Repräsentanz vorgelesenen und dadurch zur allgemeliten Kenntniß gebrachten Aeußerung, von der man sich gar sonderbare Dinge erzählt, geschehen ist. — Nicht unbemerkt darf ferner der Umstand -bleiben — obschon wir unserseits nur wenig Gewicht darauf legen, und wir zu dessen Erwähnungnur durch die Hinweisung des H. Redakteurs Szantü auf die Zeit der ״unbesoldeten Rabbiner!' veranlaßt werden — daß

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