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Ben Chananja · 1864-02-17 · 7 (17.2.1864) · page 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
7 (1864)
Issue
7 (17.2.1864)
Date
1864-02-17
Page
– (sequence 7)
Language
German
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141 Ehacham der karäischen Gemeinde in Halicz (33—37); derselbe ist der Nachfolger seines Vaters Abraham Leonowitsch, mit welchem, wie er an Löwy schreibt, Reggio, Luzzatto. DnkeS, Geiger. Nachma» Krochmal, Daniel Hartenstein, Sams. Bloch und Sam. L. Goldenbrrg korrespondirten. Das» was S. 35 über das ״Apirjon Aßa" von Sal. Troki gesagt wird, sollte von Herrn Stern beherzigtwerden. In Wien wird wol u erfragen sein, ob sich das fragliche Werk wirklich daselbst besindet. ZK dies der Fall, wird es au Freunden der hebräischen Literatur nicht fehlen, welche-die Druckkosten decken werden. Die trefflich geschriebenen, einen edln, Sinn und einen gesunden Humor verrathenden Briefe Jost'S an Sal. Frankel (65—71) werden die zahlreichen Verehrer unseres gottseligen Freundes mit Vergnügen lesen. Diese Briefe waren wirklich der Veröffentlichung werth. Dies gilt auch von dem Schreiben Eislers. Rabbiners in Eywanowitz (15—19), den die Leser dieses Blattes als einen gründlichen Forscher kennen. lieber die Gedichte enthalten wir uns eines jeden UrtheilS. Wer sich berufen glaubt׳; hebr. Gedichte zu schreiben, halte sich an die Metrik, welche von den Dichtern der spanischen Schule geschaffen und befolgt wurde, und die in Italien bis auf den heutigen Tag befolgt wird. D«e Mittheilung von Herrn Obcrrabbiuer Weiß (3—6) muß durch besondere Umstände veranlaßt worden sein. Wir wünschen dem Herrn Stern das beste Gedeihen seines schönen Unternehmens. Von seinen wackern Mitarbeitern erwarten wir ohne Zweifel mit Recht, baß dieselben in der Folge mehr beflissen sein werden, ihren Beiträgen eine wissenschaftliche Tendenz zu geben. , 19. Kind er tust, oder Spiel und Lied für Kindergarten, Schule und Haus, von H. Leidesdorf. Erste Abtheilung. Leipzig. Verlag Gräbner. 1863. In vorliegender 1. Abthcilung der ״Kinderlust" liefert die durch mehrere Zugendschriften vortheilhaft bekannte Verfasserin ein brauchbares, reiches Materiale zur Erziehung und Heranbildung des zarten Alters vcn 3—6 Jahren. Wir folgen gerne einem auf diesem Gebiete schöpferischen Genius, wenn er den Schleier lüftet, und uns aufgezcigt wird, wie mit den leichtesten und unscheinbarsten Mitteln, durch sinnige Verkuüpfnng von Scherz und Ernst die schönsten und ersprießlichsten Re- Niltate zu erzielen sind. Dem volköthümlichen Elemente ist fast allcnthalben Rechnung getragen , und als BildungSmittel in Schule und Haus verpflaiizt. Dem Liederterte sind die Singnotcn, jedem Spiele die Art der Behandlung beigegeben. Gedichte und Näthsel enthalten bedeutsame, didaktische Winke. Die zu Ende beigefügten Schlußtabcllen sind eine mühsame und dankenSwcrlhe Arbeit. DaS ganze mit vielem pädagogischen Takte gearbcite WerkLen ist elegant ausgestattet und verdient Kindergärten und BewaliraniM^i bestens empsohlen zu werden. T. 20. Iudentaufen in Oeste rreich. Von G. Wolf. Nach Archivalien des k. k. Ministeriums des Aeußern, der k. k. Staats-, Finanz- und Justizministerien, der k. ung. Hofkanzlei, des k. k. obersten Gerichtshofes, der n. ö. Statthalterei und des Wiener Magistrates. Wien. Verlag von Herzfeld und Bauer. 1863. 8. 209. Da dieser Monographie keine JnhaltSanzeige beigesügt ist, so scheint es uns um so nöthiger, den Inhalt derselben in Kürze zu skiztiren. Einer kurzen allgemeinen Betrachtung folgen die Gesetze, welche in Oesterreich in Betreff der an'jüdischen Kindern vollzogenen Zwangstaufe gegeben wurden. Herzog Friedrichs des Streitbaren Gesetz vom I. Juli 1242 eröffnet die Reihe. Nach diesem Gesetze soll jeder, der ein jüdisches Kind entführt, wie ein Dieb bestraft werden. Hieran schließt sich eine Privilegiums-Bestätigung Karl'S V. vom 12. 'August 1530, und ein Bericht an Kaiser Ferdinand II. vom 12. März 1630, die Bekehrungspredigten betreffend, ^untMÄ^Mesnltat der hierüber gepflogenen Verhandlungen (2—13.) hat seine Aufgäbe in einem weitern Sinne aufgefaßt/^als man dem Titel nach erwarten sollte; er läßt daher eine Darstellung miltelalterlicher Juden- 142 quälereien folgen, und kommt erst S. 45. wieder auf sein eigentliches Thema zurück. Die Spezialitäten, die hier ans Tageslicht gezogen werdensind sehr interessant (45—80.) Die nächstfolgenden Blätter sind der Zeit Josefs II. (81—97), Leopolds II. (97-101), und den Vorgängen unter Kaiser Franz gewidmet (97—135.) Den Nest des Buches (138 —182) füllt die Zeit seit 1848 aus. Sechzehn Beilagen (183-209) folgen hierauf als ergänzender und erläuternder Anhang. Der Herr Verfasser hat sich,-durch die vorliegende Schrift neue Verdienste um die Spezialgcschichte der Juden erworben, was wir dankbar ayerkennen Dagegen können wir uns mit dem, was S. 13. Anm. über jüdische Dogmen gesagt wird, nicht einverstanden erklären. Wie sich ein Kenner der''jüdischen Geschichte , wie Dr. Wolf, noch »1100 1863 auf Mendelssohns Polemik im Jerusalem berufen kann, ist uns fast unbegreiflich. Auch ist es unrichtig, daß SaadiaS Gaon Dogmen aufgestellt hat wol aber tbaten-dies in der v'örmaimonidischen Zeit Philo, JosefuS und R. Chananel. Ein allerdings oft wiederholter Jrrthum ist eS ferner, daß Aldo nur drei Glaubensartikel anfstellt; im Jkkarim, Abschnitt I.Kap. 23, sind außer-den drei Artikeln, vie gewöhnlich angeführt werden, noch sechs festgestellt. Wenn ״da und dort von jüdischen Dogmen gesprochen wird", so geschieht es mit vollem Rechte. Wir werden, sobald wir nur Raum dafür gewinnen, unseren Lesern eine lange Reihe jüdischerNeligionöfilosofen vorführen, welche thatsächlich Dogmen aufgestellt, haben. Der Jrrthum, in welchem Dr. W. in dieser Rücksicht befangen ist, verhindert uns aber nicht, seinem Verdienste auf dem Gebiete der jüdischc« Geschichte Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, und auch seiner vorliegenden Schrift die weiteste Verbreitung zu wünschen. ' 21. Jeder bei seiner Fahne. Predigt, gehalten in ׳der Synagoge zu Trier an den beiden Tagen des Wochenfestes 5623. Von Josef Kahn, Oberrabbiner. Trier 1863. In Kommissionsverlag der C. Troschelschen Buchhandlung. (Preis 4 Sgr.) 8. Die Gemeinde zu Trier hat ״die seit 9 Jahren fungirende.Verwaltung, auf deren eigenen dringenden Wunsch, ihrer in Beziehung auf die neue Synagoge eingegangcnen Verpflichtungen entbunden, solche selbst übernommen, und auf Grund dieser Nebernahme einen neuen Vorstand gewählt, wodurch der Friede hergestellt wurde." Dieses Gemcindeereigniß bezeichnet der geehrte Redner alseines der Motive , die ihn veranlaßt haben, vorliegende Predigt der Oeffentlichkeit zu übcrr geben. Die Predigt hätte aber auchabgesehen von diesem lokalen Beweggrnnde verdient, in weiteren Kreisen bekannt zu werden. Es ist eine sogenannte Strafpredigt. Je dankbarer eö nun in unserer Zeit ist, apologctische Predigten zu halten, die allerdings hohen Werth haben; desto verdienstlicher ist es, wenn ältere Rabbinen ihren jüngeren Kollegen zeigen, daß auch Strafpredigten in die Synagoge gehören. Herr Oberrabbiner Kahn hat eine so ungekünstelte,-geMüthliche, aus dem Herzen quillende Beredsamkeit und eine so edle Popularität, daß eö kein Wunder ist, wenn seine Predigten einen liefen Eindruck machen. Junge Rabbincr und Prediger werden die Predigten Kahns mit großem Nutzen lesen. 22. D a S j ü d i s ch e Gotteshaus. Rede bei der Einweihung des neneu israelitischen Gotteshauses in Jglau am 9. September 1663 gehalten von Dr. Jakob Ilnger , Rabbiner. Wien 1863. Verlag von Jakob Schloßbergs Buchhandlung- Stadt,-Franz Josefs-Quai 9, Kohlmessergasse 6. 8. 13. Die ältere hebräische Prcdigtliteratur ist sehr arm an Synagogen- Einweihungs-Predigten. Ich bekenne, mir ist nicht eine einzige bekannt. Die neuere homiletische Literatur der Synagoge hat eine große Zahl von Einweihltiigspredigten aufzuwtlseii, da die meisten dieser.-Kasnalreden dem Drucke übergeben werden. Mir selbst wurde das-Glück zu Theil, sechs Synagogen einzuweihen: jn Päpa, Hold-Mezö-Väsürhely, U»g. Kanizsa. Kiö-Telek, Semlin. Vier dieser Einweihungsreden sind gedruckt, drei in ungarischer, eine in deutscher Sprache. Je öfter ich

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