Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 6 (10.2.1864)
- Date
- 1864-02-10
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Beilage zum ״Ben Chananja" Ne. 6, Beredsamkeit verstand er die hiesige Gemeinde zur Einführung eines geregelten Gottesdienstes zu bewegen. Herr Dr. Fr. hat sich aber auch seit einer Reihe von Jahren lobenswerthe Verdienste um die Literatur erworben, indem er sehr werthvolle Werke mit vieler Sachkenntniß edirte. Er hat auch dafür seinen Lohn in vollem Maße erhalten. So zum Beispiel erhielt er im Jahre 1660 von Se. Majestät eine Aus- Zeichnung für seine literarische Thätigkeit. Der bezügliche Bescheid lautet: 835. 1785. ״Dr. Friedländer M. H. um allergnädigste Annähme seiner Werke, Hymnen deS R. Israel Nagara, Rechtsgutachten des R. Isaak den Immanuel de Lates nebst Kommentar. Bescheid. Se. k. k. apostolische Majestät haben diese Werke allergnädigst anzunehmen und Ihnen aus diesem Anlässe ein Honorar von Einhundert Gulden ö. W. als Druckkostenbeitrag zu bewilligen geruht, welcher Betrag hier beiliegt. Belieben Sie eine gestempelte, auf das k. k. Hofzahlamt lautende Quittung über diesen Betrag direkt an das gefertigte k. k. Oberst- Hofamt einzusenden. ° Vom k. k. Oberstkämmereramte Wien, am 14. August 1860. Raymond, k. k. Hofrath. Venedig, im Jänner. Unser rühmlich bekannter Glaubensbruder, Dr. Michael Angelo Asson, Primarchirurg am hiesigen Bürgerspitale, ist zum Professor der artistischen Anatomie an der k. k. vene tianischen Akademie der schönen Künste ernannt worden. Ein hiesiger Jsraetit, Dr. Louis Lnzzatto, 22 Jahre alt, der erst vor Kurzem seine Studien in Padua beendete, wurde von der italiänischen Regierung zum Professor der politischen Oekonomie an der Akademie zu Mailand ernannt (II vorr. isr.) U. Miskolez, 29. Jänner. Um der herrschenden Noch nachdrücklicher und wirksamer zu Hilfe zu kommen, faßte der hiesige Gemeindevorstand folgende Beschlüsse: 1. Allmonatlich wird zu Gunsten der einheimischen Armen eine Sammlung veranstaltet; 2. Alles, was in den nächsten drei Monaten in unseren beiden Gotteshäusern gespendet wird, fällt den einheimischen Armen zu. Beide Maßregeln sind bereits ins Leben getreten. Ehre einem Vorstände, der für die Armen seiner Gemeinde väterlich sorgt. ש Miskolez, 29. Jänner. Die Gemeinde-Bediensteten erhielten eine ThenernngS-Zulage. Hoffentlich wird jetzt auch an die Lehrer die Reihe kommen. Der Rabbiner zu St., Peter hat sich nicht entblödet, über die ganze hiesige Gemeinde den Jffur auSzusprechen. Wir werden also nicht die Ehre haben können, einen Gast von St. Peter zu bewirthen. Die Rede Kleins und die Gesänge Kartschmarvff'S bereiten uns nach wie vor den reinsten Seelengenuß. A Siklvs, Ende Jänner. Herr Jakob Wertheimer und Galtin haben dem neu zu erbauenden Tempel ein silbernes כלי קרש gespendet. Unser neugewählter Vorstand, bestehend aus den Herren Billitz, Dr. Freund, I. Wertheimer, M. Spitzer, B. Reif, — sämmtlich Männer von Bildung und Einsicht, — haben unserm wackern Rabbiner Roth in Anerkennung seiner Verdienste um Synagoge und Schule' eine von vielen Gemeindegliederm Unterzeichnete Dankadresse überreicht, und seinen JahreSgehalt um 100 fl. erhöht. Am darauffolgenden Sabbathe hielt der Rabbiner eine Predigt, die gedruckt wird. Nachmittags machte der Vorstand in eorpors feine Aufwartung und überraschte den Rabbiner mit einem cadeaü. Jeder freut sich dieses Zustandes ats eitles »bahrin Gottessegens. Aß. Moor, Ende Jänner. Dem hiesigen israelitischen Vorstände ist ein h. k. ung. Statrhalterei-Erlaß von 1863. Z. 9456, zngekommen , welcher eine genaue, auf der 1845 festgesetzten politischen Schulverfassung fußende Instruktion für weltliche Orts,chnlaufseher enthält. Obgleich diese nur für katholische Schulen abgesaßt zu sein scheint, so wurde sie dennoch vom löbl. k. Stnhltichteramle mit dem Bemerken dem Vorstande überreicht, daß sich von nun an auch die jüdischen Schulen buchstäblich daran zu halten haben. In wiefern der Inhalt die jüdische Schule betrifft, ist er in gedrängtem Auszuge folgender: 1. Der weltliche Ortsschulanfleher hat den pünktlichen Schulbesuch der Jugend strengstens zu überwachen, zu welchem Behufe ihm zuerst der Weg der Güte, dann aber ortöbehördliche Hilfsmittel zu Gebote stehen.; ׳ 2. Hat er über die Erfüllung eines fleißigen Unterrichtes und zugleich über die vorschriftsmäßige Verfahrungöweise deö Lehrers mit der Jug-nd, sowie auch darüber zu wachen, ob der Lehrer die Schulzeräthe in gutem Zustande erhält, ob er selbst rein und ordentlich gekleidet in der Schule erscheint. 3. Hat er nächst dem Ortsseelsorger und Lehrer das sittlich mo- »«lisch« Betragrn..dee,Znaend-im-GatteSba«fe^..'au.L.K-»--<AaFe^,nd^L<f<»>-- lichen Plätzen zu überwachen, sowie deren fleißigen Besuch des Gottes- Hauses anzüstreben. 4. Hat er besonders das materielle Wol der Schule und des Lehrers zu fördern und sicher zu stellen, und zwar a) bei der durch den Ortsseelsorger und Gemeinde (städtischen) Vorstand zu veranstaltenden Repartirnng gewissenhaft milzuwirken und nur bei solchen Schulkindern die Schulgelderlassung zuzugeben, die sich einer wirklichen Armuth ausweisen, damit weder der Lehrer, noch der etwaige Schulfond mit Unrecht verkürzt werden; d) hat er.Sorge zu tragen, daß der Gehalt des Lehrers und dessen sonstigen Gebühren pünktlich, in entsprechender Qualität eingetrieben und verabfolgt, c) daß das zur Heizung der Schullokalitäten erforderliche Holz seiner Zeit verabfolgt, d) daß die Schulgeräthe in gutem Stande erhalten und der Bau oder die Reparaturen des Schulgebäudes gut und schleunig herg'estrllt und' 6) der Fond oder die etwaigen Grundstücke der Schule gut verwerthet werden. 5. Während des Besuches dtr Schulinspektoren, resp. Schuldirektorcn hat er immer gegenwärtig und gelegentlich der mittlerweile entdeckten Mängel oder lobenSwerthen Thatsachen eingedenk zu sein; in Fällen jedoch, wo die Schuld am Lehrer läge, darf solches in Gegenwart der Schulkinder durchaus nicht erwähnt werden. ״Endlich wird erwartet, daß: die vornehmsten Bürger der Stadt um das hochwichtige Amt konkurriren und in treuer Anhänglichkeit an die katholische Kirche und den Staat stets durch Amtseifer und pünktlichen Gehorsam als Muster voranleuchten sollen." Wie ans dem Erlaß erhellt, bleibt die jüdische Schule, weiter der katholischen Schulbehörde subordinirt, nur ist daraus nicht ersichtlich, ob der weltliche Schulaufseher aus der Mitte der jüdischen Gemeinde oder der katholische Bürger hervorgehen müsse, da es ausdrücklich heißt: ״in treuer Anhänglichkeit an die katholische Kirche" u. s. w.; in jedem Falle aber wird vom Kompetenten pädagogisches Wissen vorausgesetzt, denn wie würde er sonst (nach §. 2) die Leistungen nnd ״vorschriftSmäßige LerfahrungSweise des Lehrers״ beurkheilen, ja sich sogar selbst