Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 7 (1864)
- Issue
- 4 (27.1.1864)
- Date
- 1864-01-27
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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84 dieser Verschiedenheit mit der trefflichen Bemerkung: Die Galiläer hielten mehr äuf ihre Ehre, als auf ihr Geld» die Judäer mehr auf ihr Geld., als auf ihre Ehre sKethub. 4. 14: 1 על כבודןOl1 אנשי.גליל ולא חסו על ממונן אנשי יהודה חסו על ממונן ול״ה על כבודן) In Babilonien suchte Abba Arekka dem Usus Judäas, Samuel hingegen dem seiner galiläuchen Heimat Eingang zu verschaffen (Kethub. 54, a.) Bei Leichenbegängnissen ging in Galiläa der Siticen nach römischer Sitte vor der Bahre, in Judäa folgte er derselben (Sabb. 153, a. vergl. Semach. 3. 7.) Als Betveis, wie reichlich die Galiläer Almosen gaben, wird erzählt, daß in einem Orte ObergaliläaS einem herabgekommenen Greise täglich eine Lilra Geflügelfleisch verabreicht wurde, indem er sich in seinem Wohlstände an den Genuß dieser Fleischgattung gewöhnt hatte. Nach dem Talmud hat nämlich die Woblthätigkeit die Aufgabe, den Herabgekommenen in so reichem Maße zu unterstützen, daß derselbe seine frühere Lebensweise sortsctzen könne. Von Hillel, der in dem Buche Renans so oft genannt wird, erzählte man sich, daß er einen Herabgekommcnen mit einem Rosse und einem Sklaven versehen habe (Toß. Pea 3. Jer. das. 8, 7. Babli Kethub. 67, b.) Freiwillige Svenden zu Gunsten des Tempels oder der Priester kamen in Galiläa gar nicht, oder doch nur höchst selten vor (Nedar. 2, 4.) Rein gottesdienstliche Differenzen zwischen Galiläa und Juräa gab es nur wenige und unwesentliche (Jer. R. Ha-Schana 4, 6. Peßach 4, 1. 10, 5.) Das Buch Esther wurde in Judäa am 14., in Galiläa am 15. Adar gelesen (Jer. das.). D. Gelehrsamkeit war unter den Galiläern nicht zu Hause. Sie blieben, sagt der Talmud, in dieser Rücksicht hinter den Judä׳rn zurück, weil sie es unterließen, sich einer korrekten Ansspiache zu befleißen, dem Gedächtnisse mit mnemonischen Zeichen zu Hilfe zu kommen, bei einem Lehrer auoznharren und die Lehrobjekic mit Anderen zu besprechen (Grub. 53, a. b. S. NisslmS ba-Masteach ed. Gvldenlhal 34, b.: ולא ׳גלו מסבתא למסבחא was keinen Sinn gibt. Schorr führte die be-;«gliche Stelle aus einem handschriftlichen Ha-Maft. an (Geiger, Zeitschrifi 5. 432); in seinem Zitate lauten die Worte: ולא עלו ממסבתא למסבתא) Der Talmud nennt in der That nur drei bannaitische Schriftgelehrte gal. Abkunft. R. Joße und seine Söhne N. Eliezer und R. Chanina. N. Joße ist von einem gelehrten Forscher der neueren Zeit als Erfinder der Haggada hingestellt worden (L. Bl. 4. 695 ) In Wahrheit enthält aber schon JosefnS haggadische Elemente, die nicht ihm ihren Ursprung verdanken, sondern zu seiner Zeit bereits verbreite, waren. Der anonyme Forscher geht in seiner Untersuchung von Vorurthcilen gegen Galiläa aus, wie Renan von Vorurtheilen gegen Judäa ausgebt. Nach Geiger ist stk. Joße einer der Verfechter der alte» Halacha gegen die Neuerugui N. Akibas (Ursprung 155 und au a. St.), worauf wir hier nicht weiter eiuzngehen haben.*) Äo r re sp o ird e 1rz. Ausland. 8- Belgrad, 23. Jänner. Die von einem Ihrer hiesigen Korrespondenten in Aussicht gestellte, bevorstehende Emanzipation der Serbischen Juden scheint sich noch nicht realisiren zu wollen. Mindestens erhellt dies aus folgender Note des k. k. Gcueral-KonsulatS für Serbien an das löbl. s. s. Ministerium dcö Aenßern. C. Nr. 5651. Belgrad, 8. Jänner 1864. Aus dem Inhalte des geschätzten Schreibens vom 3. Dezember 1863, Nr. 3758, hat das k. k. General-Konsulat mit Bedauern ent« *) Der über die Schafzucht der Galiläer ausgesprochene Tadel (Jer. Sota 9. 10). sowie die Eifersucht auf daS Uebergewicht Judäas werden an passendem Orte beiprocheu werden. nommen, daß die fürstlich Serbische Regierung sich nicht veranlaßt fand, den Auftrag des NacalnikateS in Semeudria, womit dem k. k. Unterthan Simon Czobel befohlen wurde, im Frühjahre jene Stadt aus dem Grunde zu verlasse», weil er sich zum israelitischen Glauben bekenut, rückgängig zu machen. Nachdem im HaudelStraktate von Passarovitz den k. k. Unterthanen, ohne Unterschied der Nationalität und der Religion der Aufenthalt in allen Ländern der hohen Pforte zugesichert wurde, kann das k. k. Konsulat in der angedrohten Ausweisung nur eine Verletzung des internationalen Rechtes erblicken, gegen welche es hiermit feierlich Verwahrnng einlegt, und der hohen k. k. Regierung jeden Anspruch auf Genugthuung, dem k. k. Untertha» Simon Czobel aber volle Entschädigung ausdrücklich vorbehält. Wassitsch w. p. Inland.! Wien, 20. Jänner. Ihr Frankfurter Korrespondent war sehr gut unterrichtet. Die hiestge orthodoxe Partei geht nicht nur mit dem Plane um, einen romantischen Prediger anzustellen, sie hat sogar schon ihren künftigen Verfechter designirt: den Rabbiner Guggenheimcr in Kollin! G. hat sich im Vaterlande B. CH.'S seine Sporn geholt. Cr hat sich in Stuhlweißcnburg von dem Roste der Reform, der au ihm haftete, rein gewaschen. Er hat den Redakteur d. B. CH. auf Grundlage einiger §. §. des Strafgesetzes angeklagt; und wenn auch die Klage ohne Erfolg blieb, so hat doch ihr Urheber bewiesen, daß er vor der Mcßira nicht zurückschreckt, was ihn in den Augen des Führers der Reaktion sehr beliebt machen muß. Der Frankfurter Hirsch thur als sein Schwiegervater alles Mögliche, um ihn in die Residenzstadt Wien zu bringen. I» einem Hanse vis ä vis des erzbischöflichen Palais wird die Predigerfrage sehr lebhaft vcntilirt; auch zu andern orthodoxen Kundgebungen geht von dort der Impuls ans. Ihre ungarischen Korrespondenten werden wol in nächster Znkunst Manches hierüber zu berichten haben. Die Vorlesungen im B. Ha-Midr. nehmen ihre» besten Fortgang. Diese Tage hat Dr. Duschak aus Gaya einen Gastvortrog gehalten.? Pest, 16. Jänner. Ich erlaube mir, Ihnen eine Mittheilung zu machen, über deren Inhalt jeder Freund der Gerechtigkeit erstaunen wird. Der Vorsteher der Gyulaer Gemeinde erhielt auf feine Anfrage von dem hies. ehrw. Rabbinate den Bescheid, daß der dortige Rabbiner sich in Folge der von ihm hcrauSgcgebenen Neujahrspredigt ״der Würde und des Rechtes verlustig gemacht hat, Seelsorger dieser Gemeinde fürder zu bleiben." Dieses Uctheil wurde am 24. Nov. v. I. anSgesprochen, ohne daß der Angeklagte auch nur vernommen worden wäre. Das ehrw. Nabbinat hat eS für Recht gehalten, dem angeklagten Rabbiner kein Wort der Selbstverthcidigung zu gönnen, und denselben ohne Vergleich strenger zu behandeln, als ein dem Standgerichte verfallener Verbrecher behandelt wird. Daß es sich hier nicht um den Bescheid au-f eine rituelle Anfrage, sondern um die Verurtheilung einer dritte» Person handelt, die jedenfalls angehört werden muß, hat daS ehrw. hies. Rabbinat ebensowenig erwogen, als die Frage, ob denn der angeklagte Rabbiner verpflichtet sei, die Kompetenz des Pester Rabbinates anzuerkennen. Unser ehrw. Herr Oberrabbiner sagte in seinem am 12. Jänner v. I. Unterzeichneten Memorandum buchstäblich wie folgt: ״Selbst daS Lerhältniß der Rabbinate zu einander ist ein ungeordnetes. Es ist nirgends ausgesprochen, ob die verschiedenen Rabbinate einander koordinirt sind, oder bei einem oder dem anderen, je nach Größe bee Gemeinde und ihrem Karakter, eine Art von Oberaufsicht obwaltet." Da dies nun nirgends ausgesprochen ist, so hätte sich das ehrw. hies. Rabbinat erst die Gewißheit verschaffen sollen, ob sich der Angeklagte seinem Uriheilspruche unterwerfen werde. Zu einer Beschwerde über daS hiesige Rabbinat, namentlich zu einer juridischen, hat der Gyulaer