Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 49 (9.12.1863)
- Date
- 1863-12-09
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Literarische Anzeigen. Rabbi Hai Gaon und der CatholicuS von Bagdad.') Don Leopold Duke«. (Fortsetzung). Ans dem vorliegenden Buche (S. 171) erfahren wir, daß R. Hai zum EatholiroS schickte, um von demselben zu erfahren, wie eine gewisse Bibelsselle in der syrische»! Uebersetzung gegeben ist. E« ist nicht die etwaige Relation Lejüdischen Gaon!um christlicheo Patriarchen, die dieser Notiz ihren Werth verleihet, es ist die edle W i ß d cg i r rd c bes Gaon. welche dieser Anfrage ihr eigentliches Intercssegicbt. welches weit über das cigeiitlich Literarische LerjSache hinaus« reicht. Die,Ansicht von R. Hai über die syrische Erklärung zu wisse», wäre vielleicht »och »iteressantcr, als die Erklärung selbst. Der Inhalt der Anfrage waren die Worte (Psalm 141, 5) שרן ראשונ Der 6 atho lico« gab die Antwort; «רשהא דרשיעי לא עבי ריש׳" »Das Ou t« Frevler soll nicht über »icliicn Kopf kommen.« Wißbegierde ist die Mutter der Weisheit. Es ist dieses der Inhalt vieler Sprüche. ') Aus der Antwort möchte cS scheine», als hätte die syrische llebcrsctzung im hebräischen Lette שרן רשע vor sich gehabt. Sollte tleseS wirklich der Fall geiresc» sei», so ist diese Leseart nicht als ein Gewinn zu betrachte», llnscrc Leseart dürste bei irr item vorzuziehen sein. Die jüdn'chcn Kcmmcniaicrrn — Kimchi an ihrer Spitze — haben riese Stelle genügend erklärt.') Bei Gelegenheit der Anfrage führte der Gaon den Spruch an כל האומר רבר הברה אפילו באורית העולם נקרא הבם »Wer eiwaS Wn!eS sag», selbst niiier de» Völker» ist ein Weiser zu nennen.« Erlanbe uiau uns, d i r sc n^S p r u ch für werihvollcr zu halten, >1!s die ganze Anfrage »nd die Antwort daraus. Heute hätte dieser Lornch freilich gar nichts ,»sich, die Auinieiksan, keil ans sich zu Iciilc», Tie Zeiten de- Gaon waren aber von der »nserigen sehr verschieden. Deshalb gehört derselbe der Kulturgeschichte an. Es ist derselbe ein Tribut der Wahrheit. Wir können zwar i» diesem Angcudlickc nicht angebr», ob dieser 'Spruch sich etwa in einem Midrasch sindet, ähnliche Stelle» sind aus maiichei, Seite» zu stnden »nd sind alle schätzbar. Die bekannten Worte ׳«״ קבל הארת רמי שאררוhllie dir ׳li-ahrbeit an, von jedem, der sie sagt« dürfen als das passendste Seilenstück dazu betrachtet werden. Es werden übrigens diese Worte öfter angeführt, als befolgt.') Der solgcnte — von rn o h a »1 ed a >1 i sch e r Seite zu uns ge« konimene — Spruch, darf hier ebenfalls angessthrt werden. Dem Sinne nach ist er identisch. ההברה זאבידה (יומא מין צריך שיבקשנה אסלו בירי ה כ ו פרי ם■ ״Der Gläubige muß die Weisheit selbst unter Nngläu» b i g e u wie etwas, wa« verlöre» ging, suchen.« Der Ausspruch des-S e r t i u -•') ״lobe nicht die Ungläubigen« stehet den beiden srühcrc» bedeutend nach. Auch dieser Spruch, mit seinen vielen Berzweigunge» gehört der unparteischen Kulturgeschichte au. (Fortsetzung folgt). Anmerkungen ') Wir wollen hier nur aus den Spruch im מבחר פנינים Kap. 1. aufmerksam machen היה }או למר }אי מאזין Bei d'Hrrblo» (Art. Elm) ist dieser Spruch dem Lvkman zugeschrieben. ') S. oben Nr. 48. S. 737. Red. 2 (יm Targum find diese Worte gegeben משחרבית קידישא וג »da« Oel der heiligen Größe.« ES ist dieses zwar keine wörtliche Uebersetzung. jedoch dem allge« weinen Sinn nach der Stelle anpaffend. Man kann übrigens nicht mit Gewißheit behaupten, daß di» syrische Uebersetzung wirklich eine von der unscrigen abweichende Leseart hatte. ף Der Ausspruch חסידי!אומיה העולם יש להם הלק לעילם הבא »Die Frommen der Völker werden de» ewigen Leben» »beilhastig« darf hier auch zugleich angeführt werden. Wenn in den vorliegenden Sprüchen die Weisheit und Wahrheit zur Anerkennung kommen, so ist e« hier die Frömmigkeit. ') Zm 'רב״רפניני (Kap. 1.) Vrgl. darüber unsere Blumen« lese (S. 59, Note 3) Der talmudische Ausdruck (Macoth L. 24) כאבירה הרהבקשח stehet mit diesem Ausdrucke in naher Beziehung (Mehr darüber bei einer andern Gelkgenheit.) s) lieber Liese Sprüche hoffen wir bald einige Demerkungen zu machen. Wir wollen hier nur vorläufig eine Ausgabe diese» Werke» an führen: Sentenees de Sex ti 118 Philosoplie pytliagoricicn; tra* duites en franrais pour In preiuiürc fois etc. etc. etc. par 10 Ite C. P. de Lastcyric. Paris 1853. »ctavo. (Der angeführte Spruch ist Nr. 232 der Sammlung.) Der franziisksch-schweizerischc Handelsvertrag und dir Freibeit der Kulte oder die wahre Reziprozität zwischen de» Bürgern zweier Länecr. Bon Franz Zikel Köchlin, ehemaliger Adniinistrator in Ober-Rhein, im Jahre 1818 und ehemaliger Kanzler der kaiserlichen Gesandtschast in Bern im Jahre 1815 (sranzösisch.) Bo» L. Silberstern. Die viel besprochene Klausel in dem fraiizösisly-schweizeriichr» Handelsverträge dürste schwerlich je ausführlicher behandelt worden sei», als in der »nS vorliegenden Broschüre, die eben so von der staai-män« Nischen, Tüchtigkeit als auch von der höchst liberalen Gesinnung des BersasscrS das sprechendste Zcngniß gibt. Der geehrte Bersasser liefert in dieser seiner 27 Seiten starken, mit den iutcrcssantcstcn Note״ versehenen Broschur». in derer brsouder« als Anwalt der seinen, AuSsprnche »ach durch die bekannte Klausel am meisten beschädigteu Laudeslente. der Bewohner Obcr-RhcinS, anftritt, die ganze Geschichte des genannten HaiitelSvertrage». Wir crsalircu an-dieser lehrreichen Broschüre, der auch ein Brief des Verfassers an den gegenwärtigen sranzösischeu Minister des Aeußeru, und dessen Antwort, die wir weiter »ulen ihrem Wortlaute nach wieder« geben, angchäugt ist. daß der erste Vertrag zwischen den beiden Nach« barländcru unter Ludwig XI im Jahre 148! geschloffen wurde. Dieser Vertrag, der behufs einer Aushebung von 3000 Schweizer Soldaten zu! Stande kam, und der von alle» Nachfolgern dieses König» biaus Franz I. krncuert wurde, sichert den in sranzösischen Diensten stehenden Schweizern »nd deren Wittwen und Waisen gewisse Privilegien. Diele wurden erst durch den unter Franz I. im Jahre 1516 abgeschlossenen Vertrag auf alle Schweizer ausgedehnt und zugleich allen Franzosen ohne Nnterschicd der Religion zugesichert. dir ihre Geschäfte in dir Schweiz südren lönnteu. Der Vertrag wurde von allen spätern Regenten aufrecht erhalten und diente auch demjenigen zur Grundlage der 1805 zwischen der Schweiz »nd der französischen Republik abgrschlos» seo wurde. Der Verfasser zeigt deutlich, wie bidahin die Recht» der Bürger beider Länder gegeuseilig vollkommen respektirt wurden und wie selbst die Schweiz dem großen Prinzip der GrwiffeuSsreiheit zu huldigen angefangen hatte, almit dem Sturze de- Kaiserreich- und der Wiedereinsetzung der Bourbonen auch der Geist der Reaktion and