Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 37 (9.9.1863)
- Date
- 1863-09-09
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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671 672 grade abgebilvet!!! Culturgeschichtlich beurtheilt stehen aber die jämmerlichen Quälereien der Juden vor Gericht auf Einer Linie mit der Tortur und den Herenprozeffen. Billig denkende Christen werden daher die Erbitterung der Juden ob der ihnen zugefügten Schmach sehr natürlich finden. DiS zur Erledigung der vorgeschlagcnen Petition dürfte indes längere Zeit verstreichen. Mittlerweile sollte sich jeder Jude, der mit einem Christen in irgend eine geschäftliche Beziehung!ritt, einen AbsolntionS-RevcrS geben lassen, in welchem der Christ sich rechtskräftig verpflichtet, von dem Juden, sallS mit demselben ein Prozeß entstehen, und dem Juden ein Eid auferlegt werden sollte, auf alle und jede Zuthat verzichten, und vollkommen zufrieden sein werde, wenn der Jude vom Richter mit der Formel beeidet wird: ״Ich N.N. schwöre bei dem einzigen lebendigen Gotte, baß. so wahr mir Gott helfe, Amen." Allen Quälereien ist damit allerdings nicht abgeholfen, indem strafgerichiliche Fälle solche Reverse nicht zulassen. ES ist aber schon ein Gewinn, wenn die Fälle schmerzlicher De׳- inülhigung sich vermindern, und wenn der Jude zeigt, daß er beflissen ist, die Ehre seiner Religion innerbalb deS ihm gelassenen Spielraumes nach Kräften zu wahren. Ännniier imb 3u&cn in Sielienüürflcn. ES war voranSzuseheu, baß die Constitnirnng der Rechtsgleichheit aller Einwohner beS Landes im Geoßfürstenthume Siebenbürgen ganz cigenthümliche Fragen zu Tage sörbeni werte. Auf einem Flächcnranme von ungefähr tausend Quadratmeilen wohnen in Siebenbürgen nicht weniger als fünfzehn verschiedene Nationalitäten: Ungarn, Szckler, Sachsen, Rumänen, Armenier, Juden, Griechen, Bulgaren, Rnthenen, Polen, Mährer, Serben. Slovaken, Schwaben, Zigeuner. Die Bewohner deS gastlichen siebenbürgischen BodenS bekennen sich zur katholischen, evangelischen, reformirten, unitarischen, griechisch-unirten, orientalisch-orthodoren und Mosaischen Religion. Ja, eö haben sich in den Sabbathariern sogar Ueberbleibsel einer christlichen Sekte erhallen, welche unter den gewaltigen Gährungen deS sechzehnten JahrhundertS eine theilweise Rückkehr zum alten Testamente anstrebte, und deren Anhänger, allerdings eine geringe Zahl, bis auf den heutigen Tag den Sadbath feiern und die Schweinzucht perhorreSziren. Wie soll nun die Gesetzgebung diesem buntfarbigen Gemische von Nationalitäten und Religionen gerecht werben? Auf dem in Siebenbürgen herkömmlichen Wege der Rezeption und Jnartikulation ist diese Ausgabe unge« mein venvickelt. Alle Schwierigkeiten verschwinden aber, so« bald der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte von der Nationalität und dem Religionsbekenntnisse der Bürger unabhängig gemacht wird, womit sich die besonderen Anspräche der an Seelenzahl überwiegenden Nationalitäten sehr wohl in Uebereinstimmung bringen lassen. Diesen Weg schlug die Regierungsvorlage ein. Der Ausschuß deS Siebevbürger Landtages gerieth aber auf andere Bahnen, indem er ver« mittelst deS von ihm formulirtea Gesetzartikels nur die Rumäoen emanzipirt, d. i. im feudalen Sinne dev Ungarn, Szeklern nnd Sachsen gleichgestellt wissen wollte. So kam denn in der Debatte über diesen Gesetzartikel auch die Emanzipation der Inden und Armenier zur Sprache. In Betreff der ersteren sagte Herr Schuller-Libloy am 29. August, — also an demselben Tage, an welchem der Kanton Aargau seine Juden emanzipirte, und an welchem vor 17 Jahren die ungarischen Juden die Befreiung von der Toleranztare feierten (1846), — ״daß er nie ein lebhaftereS Gefühl der Mitleidenschaft empfunden habe, als wenn er vor einem großen unverschuldeten Unglücke gestanden, wobei sich daö Gefühl der Sympathie und der Achtung vor den großen Talenten nicht verleugnen lasse." Herr Schüller« Libloy hat sich durch diese Worte gerechten Anspruch ans die dankbare Anerkennung aller Juden erworben. Für die Armenier führte Hr. L n ß l ö f s y, ein armenischer Regalist, daS Wort. In einer gesetzgebenden Versammlung wurden hier Juden und Armenier wol zum ersten Male neben einander genannt, auf dem Gebiete der Ethnographie geschieht dies gar häufig: nicht wegen ihrer etwaigen Stammverwandtschaft, denn die Angabe Strabo'ö, nach welcher man die Armenier für einen Semitischen Volksstamm halten sollte, ist bereits gründlich widerlegt. Manche Forscher behaupten, daß die Nachkommen ״H a ik'ö, eines Enkel Jafeth'S" ein Glied der Jndogcrmanischen, und insbesondere der westlichen Sanökritfamilie sind. Andere meinen, daß die Linguistik in Betreff der Armeuischen Sprache noch sehr schwierige Probleme zu lösen habe, und daß vielleicht die weitere Forschung auf ein luranisches Urvolk der Eufrat- und Tigriöländer kommen wird. So viel ist jedoch gewiß: Armenier, wie Juden, sind über viele Länder zerstreut, und hegen gemeinschaftlich eine Vorliebe für den Handel. Und wenn den Jude» von manchen GeschichtSforschern die Erfindung der Wechsel zugeschrieben wird, so ist eS ein Armenischer Geschichtschreiber, Stefanos aus dem berühmten Geschlechte der Orbelier, der berichtet, daß Kandschatu Chan, Brnder deS Arghun Chan, zuerst daS Papiergeld eingeführt habe. Aber auch in der Heimat der Armenier kamen dieselben mit Juden in Berührung. Die hierauf bezüglichen Spezialitäten dürsten nicht nur für die zu emauzipirenden Juden und Armenier in Siebenbürgen, sondern auch für die geschichtSfreundlichen Leser dieser Blätter von Interesse sein. Armenische Quellen berichten hierüber nach Nitter'S Zusammenstellung wie felgt: Nebukaduezar sandte einen der gefangenen Hebräer von edler Geburt, Schambad oder Sambad, nach Ar-