Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 37 (9.9.1863)
- Date
- 1863-09-09
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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M 37. SyflcDin, Dm 9. September 1863. »Scrfjlk Jahrgang. Jeden Mittwoch erscheint eia Präanmrrallonrprel»: Ganzjährig 7 fl., balbj. 3 fl. 50 kr., virrtrlj. 2 fl. oft. W. Man abonnirt bri allen Post» wtero o. Buchhandlungen de« In» und Auslände«. Kn ClmnMjs. HJocOciifiratl sür jüdische Theologie Herausgeber und Redakteur: Obrrrabbiner zu Szegedin. find and. Redaktion in Szegedin oder an Hrn. /rinz Mgirel in seixzig zu senden. Die Lspaltige PelUzeile wird wie 10 Rkr. — 2 Sgr. berechnet. ttcÄaklio«: 3 Kronen.Gaffe, Poliyer'schr« Inhalt. Tie Tnlscheidung de« k. WechlelobergerichleS in Pest über den Judrnrid. — Armenier und Juden in Siebenbürgen. — Stand de< ungarisch-jüdischen SchnlsondeS. Milgethnlr von G. Wols. — Korrespondenz. instand. stranlfur« sGeigerS Antritt). Bern (ymanzipationj. Paris li-rrneiiiiiinge» und Anerkennung). Zürich (Pros. Lazarus). Bagdad (Gründung einer Schule). Inland. Wien (Dr. Joseffy. Sulzer). Prag (Dr. Stein). Pest (ürlaiier Nabbinerprozeß) Bon der Donau (Jnspeltorensrage Volk,schule i» Körz). St. Ujhely (Prüsungen). MnrmaroS (Euliurzuständr. -- Literarische Anzeigen. Kalisch'S hebräische Grammatik. Ang. von Dr. Jemand — Steins EinweihiingSrede. Vom Her» auSgeber. — Literäiischer Koldo. Don Leopold Dukes. Der W ״morejmlru'eo" in Jlngani.*) XVIII. Dir Entschridmlg -rs J;0». Ivtchstlodrrgrrichkts in prst. Die jüdischen Gemeinden und die Rabbinate in Nn» garn befinden sich, waö ihr gegenseitiges Berbälmiß betrifft, in einem solchen Zustande der Jwlirnirg, daß sie;u gemein» famen Schritten »ichl leicht zu bewegen sind. Der Ausruf deS Herrn BezirkSrabbinerS Straffer, welcher eine Pention um Aufhebung des EideS .,more judaieo" zum Ge» genstande hatte**), blieb daher obne Erfolg; ebenso erfolgloS blieb die Konferenz, welche auf Anregung Dr. ZipscrS vor Kurzem von einigen Rabbinen und RechtSgclehrten in Pest abgehalten wurde. Und doch ist der Gegenstand viel zu wichtig, als daß wir »»terlaffen könnten, die Aufmcrksamkeil der Gemeinden und der Rabbinate immer von Neuem darauf zu lenken. lfS ist nicht zu leugnen, daß die mittelalterliche Dreidüng der Juden an nicht wenigen Orten in Ungarn ganz außer Brauch gekommen ist; an solchen Orten pflegen die Juden indifferent gegen die Demüthigung zu bleiben, von welcher sie nicht unmittelbar getroffen werden. Aber abgesehen davon, daß dieser JndifferentiSmuö an sich sehr ta» delnöwerth ist, girbt eS ja durchaus keine Bürgschaft, daß die Forderung deö Eides ״moro judaieo“ sich nicht auch dort geltend machen werde, wo bisher eine liberalere PrariS einheimisch war! So war in Arad der mittelalterliche In. deneid fast ganz in Vergeffenheil gcrathen, und dennoch enblö. dete sich in diesem Jahre ein dortiger Advokat nicht, aus der Eides» leistung ״more judaieo“ zu bestehen, indem er sich aus die Ent» scheidung deS k. WechselobergerichleS vom 13. August 1817, Z. 1-141. berief, in welcher verfügt wird: Die Abnahme ') S. d. Bril. ,»Nr. l3. 14.15. 21 und dkl, Ltitartikrl Nr.25 ") Nr. 25. . deS JuteneideS soll nach den Ceremonien der israelitischen ■ Religion in der Svnagoge geschehen. Diese Entscheidung! ftebt nun allerdings in Betreff der Synagoge mit einer i srühern Dezision in Widerspruch. Unterm 23. Oktober 1843, Z. 1245. entschied nämlich taö Wechselobergericht, daß der Juteneib nicht in der Synagoge abzunehmen sei, indem dies im Tripartitum nicht gefordert werde. Aber selbst diese Dezision enthält die Bestimmung, daß die Förmlichkeiten Berböczv'S bcibehaltcn werden müssen. Und diese Enlscheidüng wurde von der k. Scptemviraltasel unterm 22. Feber 1844, Z. 72. bestätigt! Wo gäbe eS aber eine Garantie ge« l gen die Brrnsung aus solche Dczifionen? haben ja diesel- 1 den in allcrneuester Zeit einen Zuwachs erhalten! , Bei dem k. Wechsclgcrichtc in Pest bandelte eS sich 1 nämlich vor Kurzem um einen von einem Juden abznlegen» den Eid. Der Gegner deS Juden verlangte den Eid ,,more ׳ judaieo“; er wurde aber vom Pcster Wechsclgcrichtc abge» wiesen. Der Abgcwiesenc rekurrirt an daS k. Wechselober« 1 gcricht, und dieses entscheidet, daß die EidcSabnahme in der ■ vom Rekurrenten geforderten Weise zu geschehen habe! > Dieser traurigen Wirklichkeit gegenüber dürfen die un-! garischcn Juden, darf vor Allen die jüdische Gemeinde in > Pest ihre Hand nicht in den Schoß legen. Eine den Gegen« j stand erschöpfend behandelnde Denkschrift an die ungarische : Hoskauzlci dürste ihr Ziel nicht verfehlen. ES sind nicht viel I mehr als hundert Jahre, daß verboten wurde, ohne Vorwiffen der ungarischen Hofkauzlei Hrrenprozcsse aufzunehme» (1758). Dreißig Jahre früher, am 21. Juli 1728, waren zu Szegedin sechs Herenmeister, darunter der gewesene Stadt» richter, 82 ^rhre alt, und sieben Heren auf drei Scheiter» Hansen an der Theiß lebendig verbrannt worden! Eilf Jahre später wurden um Arad und um Gyula die Heren noch gebadet und ohne Erbarmen hingrrichlct, wenn sie wie Pan« toffelholz schwammen!! In der peinlichen Gerichtsordnung von 1769 sind noch die Modelle der verschiedenen Tortur»