Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 33 (12.8.1863)
- Date
- 1863-08-12
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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585 586 V 00a rccholr“ »tRüdfafl״ gedacht und die Dedrutuag wäre: da« Reogeld im Rückfasle--also De. A. Hüb sch. Mir scheint da« fragliche Wort ,reruoreweot* ju sein: Zurück« baltuag von Geld. Stern. Ich glaube, da- Wort sei riokemeat—Kostbarkeit. Schmuck. Herr also Fraueuschnilick. worunter die Sidlonolh verstanden werden, die bei Aiisferligiiiig der תנאי□ ראשונים gegeben wnrden. Gr. Kanizsa. Jos. Löwy. Im Hagaholh Ascheri B. M 5. Nr. 29 wird das fragliche Wort iu allen korresponLirrndeil Sicllen mit ערבונית gegebeu; (Tose» foih Ncdarim 27. b. — Ascheri ib. 3. Nr. 10. — Mordrchai B. M. 5. Nr. 322. — Hagaholh Maiuiuiii Mechira II. Nr. 8) und bedeutet deiliiiach ein Nnterpfand z»r Sicherheit eines geschlossenen Vertrages. — Arrhcs, arrliesement - רי״שבלינ״ט drückte im Französischen da« nämliche aus, wie ״Handgeld" — ״Angeld" — .,Unterpfand". Toscsoth B. M. 66. «. Tur 6l,oS. MiS. 207, 2t. — Ascheri Rclr. 24. 1 gebe« mit den Ausdrucke 3□ שעושיןp das Wor, nicht ,> ganz geuau. — DieS zur Beantwortung der Frage in Nr. 20. d. Bl. S- 363. — Der Verfasser des seaglichci, Stückes ist allenfalls in Frankreich zu suchen, daher dcmiclbeii die feanzöstschen Termen geläufig find. Als Quelle wird ”"מהרי angegeben. Nach der gewöhnlichen Anuabme wäre dir« ein lonst unbekaiintcr Nabe»» GnSliah (Aüilai II, 35). Vielleicht identisch mit dem Raben» irhiskiab aus ׳אלצירא Zeetgencsse dcS Rabenu Tam Resp. Rcschal Nr. 29. — Das von Geäst VI. S. 395. 10 unerklärt gelassene אלצ:ךא wäre dielteecht 20j6rt, Name einer Gebirgsgegend im südlichen Frankreich, gegenwärtig Devarlemein dezüre. Anderweitig jitirl auch Hagahoth Maimuni ju Keruschi» 5. 14 dir רר” 'p2O הזקירז zu B. M. und wären die« eie Piskt Rabenu Jcchcskia, welche t.i» -Hagaholh Ascheri oft als Quellenangabe dienen. Ucder dir Schreibart diese» Wortes vngl. Isserlcii, int Tcrumath -Hadcsche» (233> wo der Name ,ך־״יר־,“!^ als bekannter Familienname bezeichnet wird. Da jedoch anderweitig iu den Hagaholh gewöhnlich מה<"י״ה mit ריאל;nsanimeng'slclll als Quellenangabe dient, so wäre zu vermuthen, daß die« eine Abrevialur von Morenu Harab Rabenu Iehuda (!hafid sei. welcher belanntlich hehrer d»S!א"'") Rabenu Iizchak Or Sarua war. Radi Iebuda l’luliD lebte zu Pari« 1166 — 1224, nud daß sich derselbe im C'I'C" '2 immer nur LcS sranzöfischen 3ל5;זן bedient, bot Herr Gräst VI. S. 255 unzweiselbasr nachgcwiese». Gelegentlich sei auch bemerlt. laß da» ש׳( 2'.רים Asulai 1. 176 mit dem dort ans dem S-tähaßilim von Grast zilirteu שיט מנירם gleichbedeutend fei mit so viel als *uit biinOdit יהי מברך austrück,'). St. Nikolaus. Simon Bacher. Lingesantzl. Aufklärung einer ״Erklärung". 2״ der Beilage zu Ihrem geachteten Blatte Nro 32, kommt eine ״Erklärung" tcS Herrn BezirkSrabbincrS Jgn- Lichlenstein dklo SzarvaS im Juli 1863 vor, -- deren End« ziel zu handgreiflich ist, als daS man anstehen dürfte, — ein ״Gegenmittel" anzuwenden, dort wo eine Art illoyalcr Tendenz falsche Prämissen absichtlich voranssen- ') Ukbrrcinstimnirnd mit Hciru Brrkiärt da» in Rrdr stehend» Wort auch unsre gelrhrtrr Frrund Herr Pinele«. Red. det, — um irregeleitete, ivle er sich auSzndrücke» beliebt, ״Fachmänner" als Verbündete um sich zu sam« mein, — damit deren Ausspruch gegen daS Verfahren unserer CultnS-Gemeindc ein VerdammungS-Urtheil fällen und dass, rügen möge: daß man sich die Freiheit nahm, besagten Herrn Rabbi daS Amt bei Zeiten zu kündigen. — Dann,— meint der Herr ErklärungSgeber, — werden diesen Handel nicht Waffen, sondern Advokaten schlichten!׳ die Absicht und die Mittel zum Zwecke, liegen demnach am Tage! — Maa wird unwillkührlich versucht, ein mangelhaftes Feldherren- Talent bei Jenem vorauSznfolgeu, der seinen FeldzugSpla» derart auSzuposaunen für gut findet; denn eine Kriegslist ist eS nicht, — etwa für eine aus Einschüchterung berechnete Drohung wäre eS eine zu närrische Rolle! — DaS einfache ״Gegenmittel" gegen all' solche Berechnung ist: ״der ungeschminkte, wahrhafte Thatbestand", also die nackte Wahrheit selbst, welche dieSfallö einzig und allein darin besteht: ״Daß der Herr Rabbi I g. Lichlenstein c o n t r a k t m ä ß i g nur auf drei Jahre ausgenommen worden ist und daß der Termin dcö Vertrages mit 1-ten Mai 1864 ab läuft." — Kraft der bestehenden Autonomie der Ge« meinde war man berechtigt solchen Vertrag zn schließen; dem Herrn Lichlenstein war eS anheim gestellt, solchen an« ■ znncl'men, oder nicht. Er gieng daraus ein; so wurde der [ bilaterale Vertrag geschloffen; — und die Gemeinte bewies nur ein achtungüwerthcS Zartgesühl und ihre Menschenfreundlichkeil, daß sie mit der Kün:igung nicht zögerte,— indem sie dem Herrn Rabbi binlänglichc Zeit gönnte, für andern ärtige Ver, Wendung bei Zeiten zu sorgen. So verfügte die absolute Majoritäl der hiesigen Gemeinde-Mitglieder, — undzwar zur Folge hiiilerlassener Aufforderung deö Herrn Rabbi an den Herrn Stuhlrichter und Gemeindevorstand; — da Er, in seiner Abwe,enheil, über sei» ferneres Bleiben, oder über die Kündigung, — einen entschiedenen Entschluß der Gemeinde zu erhalten wünschte! — Warum verfügte aber die Gemeinde so und nicht anders? Die Lösung dieser Frage finden wir in der Beilage ihres geschätzten Blattes Nro 32, wo in dem Artikel: ״die jüdischen Protestanten iu Pest" — die Doktrin schlagfertig augewendet wird: ״die Herren iu Pest denken ohne Zweifel: ״Wem der liebe Gott ein Amt gibt, gibt er auch den Verstand dazu." — Sie mögen aber erwägen, daß daS Sprichwort nur von Verstand, nicht aber von positiven Kennt« 11 i f f c 11 spricht; diese müssen erworben werden." —Solchen Mangel fühlte man hier, im fraglichen Falle zu viel, als mau dem ehrlichen Drange: einen gründlichern Unterricht der Gemeinde zu verschaffen, — als jener war, der ihr dargeboten wurde, länger hätte