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Ben Chananja · 1863-07-15 · 29 (15.7.1863) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
29 (15.7.1863)
Date
1863-07-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
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495 496 weil noch niemals ein jüdischer GutSbefitzer vorhanden gewesen sei, an welchem die angebliche Recht-Überzeugung und Gewohnheit sich hätte darfltllen können. Bei der daraus erfolgten Abstimmung wurde Lippmann zurückgewiesen, die Sache wird damit schwerlich erledigt sein, sondern Regierung, Landschaft und vielleicht Stände vielfach beschästigen. — Dieser Intoleranz nnd Gehässigkeit gegenüber ist eS bemerken-- werth, wie in jüdischen Kreisen sich immermehr Toleranz Bahn bricht. In Hameln bat der verstorbene Koruhändler. Herz Dcrcndt, unter rerschiedenen Legalen für die jüdische Gemeinde die Zinsen von 300 Thlrn. für jüdische Arme; 1000 Thalcr zum Ban eineneuen oder zur Restauralicn devorhandenen Tempels; die Zinsen von 100 Thaler znm Ankauf großer Kerzen für die Synagoge; dem dortigen Magistrate 300 Thaler überwiesen, deren Zinsen alljährlich an 12 HauSarme zu ver- ,heilen stnt, und 100 Thalcr, deren Zinsen jährlich bedürsligcn Katholikcn zu Gute kommen sosten. — 8׳ Hannover, im 2>!»i. Herr Scmmardircktor Dr. Frcnskcrff, der als einer der tüchtigsten Massorclcn anerkannt ist, edirt jetzt nach dem in Paris sich bcsindendcn Manuskript אבלה ואבלה , und sind bereit» sechs Bogen in vorzüglich schöner Ausstattung gedruckt. 8. 6. Brcolau, 3. Juli. Nächste Woche schon verläßt Herr Dr. Geiger seinen hiesigen Wirkungskreis, in welchem er nahe an 25 Jahre lhätig gewesen; in Folge dessen sindet Sonnabend am 4. seine AbschiedSredc statt. Direkte Bewerbungen »m davacant gewordene Rabbinat find außer der dcS Dr. Stein in Danzig »ich! eingegangen. Judlrckt haben sich die Herren Dr. LandSbcrg in Darmstadt, Wols in Gothcnburg, Goldschmied in Leipzig und Meise! in Pest aumclde» lassen. In einer Sitzung t.r Eultus-Eouimission wurde auch der ׳ehr verdiente Lehrer am lüdisch-.'hcologischc» Seminar, Hr. Dr. Jci'׳l, in Borschlag gebracht. Diese beschloß auch, die Herren Dr. Kir»,enre.>k Meier in Stuttgart, Prediger Maunheiiiier und Jellinek in Wien zu ersuchen, noch andere geeignete Kandidaten Vorschlägen zu wolle». Betreffs der interimistischen Berwaltnng des!1labbin.1t- bis zu dessen tesinitirer Besetzung entschied die Eoinniissicu für den zeithcrigcn Rabbina!- ׳ Assessor Herrn D.. Jakob Lew!,. Auch wurde der NeligienSlchrer. Her.׳ Dr. M. Lcwn zur Ab- Haltung von Trauungen n. s. w. ermächtigt. Borigc Woche fanden im jüdisch-theologischen Seminar zwei Entlassungcn in feierlicher Weise statt. Tie Herren DDr- Klcmpcrcr aus Prag und Bnchholz aus Aomst in Po'e:! erhielten, nachdem die üblichen Eramina einige Tage vorher stattgcsuuden, ihre NabbiuatS-Diplome aus der Hand des Direktors Herrn Dr. Frankel. Derselbe sprach bei dieser Gelegenheit höchst eindringlich über den beklagcuSwcrthcn JndiffcrcntiSnins. der jetzt im Judeulhumc Wurzel gefaßt, und wie cS die Pflicht de- BolkslchrerS sein müsse, ihm cnlgcgcuzntrctcn. Nachdem er noch den AuSlretcuden einige BerhaltnngSccgcln nnd Ansniniitcrungen erthcilt batte, schloß die Feier, die einen sehr erhebenden Eindruck gemacht hat. Herr Dr. Buchhclz hat schon seinen Wirkungskreis gesunden, er erhielt das Rabbinat in Märkisch-Friedland. kl. Ostende, 8. Juli. Erst heute gewinne ich einige Augenblicke, um Ihnen über die Vcrsainuilnng der alliiuice israelito univcr• ״eile, welcher ich am 18. Juni in Paris beiwohnte. in Kürze zu belichten. Die französischen Blätter werden mir zwar zuvorgckommeu sein; ich weiß aber nicht, ob darin der Eindruck gehörig geschildert ist, den die Rede Louis I. Kö ni gSwarter'S. des gewesenen Präsidenten und nunmehrigen Tizepräfidenteu de- DereinS, aus die Anwesende» hervorgebracht hat. Man muß Franzosen nicht nur reden hören, man muß sie beobachten, wie sie zuhörrn. In welch vollständigem Maße aber die französischen Juden naticnaliflrt sind, kann man nnr erkennen, wenn man sich längere Zeit in Frankreich aushält, nnd besonder-. wenn man Gelegenheit hat, jüdischen Versammlungen beizuwohnen. Ich verließ die Versammlung mit dem Gedanken: ״Was wir find, das warrt ihr; was Ihr seid, dawerden wir werden!" Zum ersten Mal« waren in diesem Jahre die beiden in Pariwohnenden Großrabbinen, Ussmann und Istdor, in der Versammlung der Astianer. Mein Begleiter sagte mir, daß man eS in Rücksicht auf die Anwesenheit dieser Herren vermied. der polnischen Juden zn erwähnen, um die Politik von der Drrsammlung fern zu halten. Der Rabbiner zu Livorno. Drnamozegh, und der Rad« biner zu Lunrvillr. Levy, erhielte» die Preise; die Preisschriften sind mir jedoch nicht zu Gesichte gekommen. Ich kann Ihnen nicht einmal berichteil, ob dieselben bereits die Presse verlassen haben Inland. M. E. S. Wien, im Juli. Die letzte Nummer des hier erscheiucnden FachblaitcS ״Gerichtshalle" bringt einen StrasrechtSsall, der auch dem größeren jüdischen Publikum Interesse bieten dürfte. Durch denselben ist die Frage, ob die Beschuldigung, daß ei» jütischer Schächter am Sanistage Fleisch auSschroten ließ, die Uebertrclung der Ehrcnbeleidigung begründe, zur oberstgerichtlichen Entscheidung gelangt. Der Schächter Abraham T. hat wider den Schächter Lewi N. die Klage wegen Ehreubcleidigung beim Bezirksgerichte überreicht, de- Inhalts, daß der Angeklagte ihn bei seinem Dicnstgcber fälschlich beschuldigt habe, an einem Sanistage Fleisch auSschroten gelassen zu haben. Kläger fühle sich dadurch an seiner Ehre verletzt und in seiner Stellnng bedroht. Der Angeklagte, der die Beschuldigung zuzab, erbot sich zum Beweise der Wahrheit derselben. Der von ihm namhaft gemachte Zeuge hat dieselbe jedoch nicht bestätigt. Das Bezirksgericht hat sohin den Angeklagten nach 8- 488 St. G. für schuldig erkannt und zu achttägigem Arreste vcrurtheil». In der Berufung gegen dieses Nrthcil führte der Angeklagte an, daß seine Aeußerung. der Kläger habe an einem Samstage Fleuch ausschroten lassen, nichts NnchreuhasieS oder Unsittliches (8- 488) enthalte und auch nicht geeignet sei. den Kläger in der öffcntlichcn Meinung herabzusrtzc» oder verächtlich zu mache»; denn als Schächter habe Klägcr nur zu überwachen, was für Fleisch an die Parteien verabfolgt werde °. die eigentliche AuSschroiung sei dem Fleischhauer nnd Lessen Bedicnstetcn überlassen. Das Fleisch werde schon am Freitag Abends vorbereitet und gehörig versiegelt, so daß es auch ein Nichtjudc am San,-- tage verkaufen könne — eine Ueberwachung von Seiten dcS Schächters also gar nicht nothwcndig sei. Da Kläger auch als Vorbclcr angestelle scr, so habe Angeklagter mit der inkriminirtc.! Aeußerung nichts weiter sagen wollen, als daß Kläger statt dem GoltcSvieiiste anznwohnen. beim AuSschroten zugegen gewesen sei, ohne dabei uöthig zu sein; »r habe also dadurch keineswegs den Kläger als irreligiösen oder nnrhrenhasten Israeliten geschildert. Es sei dasselbe, wie wenn man von einem Katholiken sage, daß er statt am Sonntage in die Kirche zu gehen, sein Geschäftsbuch nachsehe. Eine solche Behauptung könne doch gewiß nie vom Standvliuktc de- Rechtes gestraft werden. — Endlich seien isr- Läden auch an Samstagen geöffnet, ohne daß deren Besitzer an ihrem Ruse den geringsten Nachtheil litten. Angeklagter glaube also, daß ein Tewerbsverlust oder «ine Dienstentlassung. wie der Kläger behauptet hat, nicht abzusehen sei, und bittet daher um Lossprechung, eventnrll um eine geringe Geldstrafe. Das OberlandeSgericht sprach in seiner Entscheidung vom 3. Februar 1863, Z. 3522. nach §. 288 St. P. O. den Angeklagten los, weil die Aeußerung desselben wobl die Beschuldigung einer den Bor« schriflen seiner Religion zuwiterlausenden, aber nicht einer unehrenhaften oder uufittlichen Handlung enthalte. lieber die sohin erfolgte Berufung de« Kläger« erstoß folgende« obergerichtliche« Uriheil (vom 5. Mai 1803, Z. 3023). dir obergericht-

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