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Ben Chananja · 1863-07-15 · 29 (15.7.1863) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
29 (15.7.1863)
Date
1863-07-15
Page
– (sequence 5)
Language
German
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493 494 tar« btt Mischna, wahrscheinlich auch btt zwei von H. Neubanet übersetzten Reisebriefe, war Obadjah ZarL (nicht Zeta) au« Berti« noto, einer kltinto Stabt ,n btt Legazi on e bi F ot li, in btn vor« waligta Päpstlichtu Slaattn (nicht Batttouto). Dit Familie Zatü besteht noch in Mantua: einet bet gegenwärtigen Zöglinge unseret Rab» binerschule heißt Zosef Zats. S. 265: E« giebt im Römischen keine Stabt mit dem Namen Eomatino, sonbeta Eamerino in bet gleich» namigen Delegazioue» ihre Einwohmer stnb iu bee römischen Ge« schichte unter bem Namen Camerice« gekannt. Noch muß ich gele« gentUch d״ Schreibart statt (הרטוב?ut Attom in ben he« bräischen Zeitungen als Fehler bezeichnen. Diese viclverzweigte und io Asti wohnhafte Familie, stammt vielleicht au- Dcutschlanb und hieß ver« muthlich Hartung. Da- Italienische wirst bekanntlich ba« H. io asten mit diesem Buchstaben anfangendeo Wörtern weg. wie Ota für Hora nnb dergleichen mehrere. Die ׳KoKjiDciiöig&cil einer SrijuföM Dom Hauptschullehrer Albert Seibner in Arad. Unter Schulbibel verstehen wir nicht eine Bibel für den Lebrer, au« der sich derselbe Rath hole. und die zu seiner Selbstbelehrung diene, denn deren gibt cS schon viele; sondern eine Bibel, die ben Km» bcrn als ein »ach pädagogischen Grundsätzen wohleingerichtetes Schul» buch in die Hand gegeben werden könne. Es bedarf keiner tief eingehenden Erörterung, um zu zeigen, baß zur Ersprießlichkeit und Gcdeihunz dcS öffentlichen Unterrichte« e« nicht genügt, wenn bloS der Lehrer mit Hilfsbüchern reichlich versehen ist, sondern rS ebenso unerläßlich ist. daß für jeden Gegenstand, der in der Schule gelehrt wird, auch für die Schüler ein zu diesem Behuse zweckmäßig ciiigerichlctcs Schulbuch vorhanden sei. Es ist dies eine 600ditio sine qtiu non und von größter Bedeutung für die Förderung der Selbstihäligkcit der Schüler, wodurch dieselben daun auch außer der Schule mit Ausgaben bcschäsligct werden können. So ist auch in der Tbat bei allen Lehrgegenständen dieser wichtige Monient nicht außer Ach, gelassen worden, indem vor Allem für zweckmäßige Schulbücher Sorge getragen wurde. Wenn das bisher Gesagte zugegeben werden muß. fragt e« sich, warum hat man in israelitischen Schulen in Betreff dcS BibeliinlerrichteS diesen wichtigen Faktor nicht gehörig berücksichtiget. und ist man besonders bei diesem Unierrichte von dem bei anderen UutcrrichlSgegcnständen üblichen methodischen Verfahren und stufenmäßigen Gange gänzabgewichcn? Die Antwort dürfte nicht schwer zu finden sein. ES war nämlich iu den früher» Ehadorim die Bebel der einzige Unterrichts« gegenständ. der den Sintern, die noch keinen Thalmud lernten, vom frühen Morgen bis in ben späten Abend rrlheilt wurde. Da konnte freilich baS Kind nicht auch noch außer der Schule beschäftigt werden, und es war auch das Bedürsoiß nicht vorhanden, denn der Lehrer halte den einen Gegenstand den ganzen Tag über genug mit ihm geübt. Nun hat sich die Gewohnheit, daß der Lehrer selbst die Bibel mit den Kindern iu der Schule gleichsam milmeworirt. auch iu die jetzige Schule verpflanzt, und konnte sich dieselbe noch bis heute nicht au« diesem unmündigen Zustande herauSwindeu. Za die liebe Gewohnheit macht e«, daß auch noch heute selten an eine gute nach pädagogischen Grundsätzen einge« rlchtete Schulbibel für die Kinder gedacht wird, sondern man gibt den« selben was immer für eine Bibelan-gabe in die Hand. Aus diesem Umstande entstehen nun die großen Schwierigkeiten, mit denen der jetzige Lehrer beim Bibelunterrichte zu kämpfen hat; denn bis er den Schülern die ersten drei Sidroth mit großem Zeitauswande beigebrach« zu haben glaubt, haben dieselben, bi« fle die dritte beendigt vielleicht die erste schon vergessen, und bet Lehret muß von Neuem da» Leierwerk mit ben Kindern beginnen. die iu süßet Ruhe die gewohnte Melodie maschinenmäßig anflimmen. Daß bei einem solchen Verfahre» die Wort« und Sacherklärung bedeutend beeinträchtigt wird, ist leicht einzusehen; ja größtentheil« reducirt sich dieselbe aus Null. Wenn es no» bei der veralteten Methode bleiben soll, fragt e« sich, woher soll der Lehrer jetzt, wo an die Schule so mannigfache Forderungen gestellt werden und man nicht ausschließlich Bibelunterrtcht wünscht, die Zeit nehme», den Kindern nickt nur die Wortformen auf eine anschauliche Weise zu er» klären, ben Inhalt zu besprechen und besonder« auf Geist und Gefühl der Schüler zu wirken, sich endlich von der Erlernung de« Borgetra« genen zu überzengrn. sondern auch noch da« unzählige Mal in der Schule wiederholen zu lassen. Letztere« kann, bei ben obwaltenden Um» ständen auch von keinem andern Ecrrepetitot geschehen, da die« in de« meisten Fällen nur dazu geeignet ist. daSKind zu eonfundiren. Solan« sich auch der Schüler zur Prüfung nicht ans der Bibel vorbereiteu. auch der strebsamste und fleißigste nicht, da er kein Buch hat. wo et diese» oder jene- Wort, dessen Uebersctzung ihm audem Gedächtdiffe ge» schwunden ist. nachschlageo könnte. Nun wird man aber sagen, es sind auch für Kinder verschiedene und mitunter recht gute Bibelübersetzungen vorhanden, mau suche die beste heran- und lasse sic von den Kindern anschaffcn, damit sie sich auch außer der Schule, wenn es nökhig ist, die Bibel wiederholen können. (Fortsetzung folgt.) Korrespondenz. Ausland. 8. Hannover, im Zuni. Zn der Versammlung der Rittet und Freien der Hoyaschcn Proviiizial-Landschaft. die am 20. b. M. ihre Vertreter für die hannoversche Stäubckamuicr wählte, kam auch die Ausnahme eine- Zudcn in dir Prcvinzial-Landschast b. h. nutet die Ritter und Freien, zur Vcihandlnug. Mose- Markus Lippmann in Stolzenau hatte ein Rittergut gekauft, und esteht ihm als Besitzet einesolchen unweigerlich da- Recht des Eintritte« in die Landschaft zu. Man suchte zunächst in der Ar! und Weise de« Verkaufs und bet Nebcrgabe de« Gutes Gründe zu finden, die nicht stichhaltig waren; und es trat deshalb Zustizrath a. D. v. Leulhe mit einem dritten Argumente auf, bem andere Ritter britratcn, und bas nur aus Grund de« nnzweifel» haften Rechtevon einem Führer der liberalen Partei, v. b. Horst, br» kämpft wurde. Da- Argument läßt sich dahin zusammenfassen, baß ״nach altbcstehcndem Rechte niemals ein Jude hat Mitglied der Landschaft werden können. Es fehlt zwar an einem ausdrücklichen Gesetze übet diesen Punkt, allein in der Gewohnheit und im Herkommen ist der Recht-,'atz unzweifelhaft, um so mehr, als bis zu bem Gesetze au« de» vierziger Zähren über die Juden, diese Grundeigenthum überhaupt nicht haben erwerben, also noch weniger als Rittergutsbesitzer in die Land« schäften einireien können. Die nene Provinzial-Vcrfaffung vom 3. Mai b. Z. schweigt zwar über diesen Gegenstand; allein fle umfaßt auch nicht da« gesammte landschaftliche Recht, sondern ändert enur in so weit, als eS Bestimmung«» enthält: was e« vom alten Rechte nicht Lodert, bleibt Rechtens. Endlich verträgt sich auch die Aufnahme eine« Jude« gar nicht mit der Grundlage der Landschaften. wie unsere« gesammte« StaatledeuS, da« ein christliche« ist und bleibe» muß. und dem Unter« gange entgegengehi, wenn seine Grundlage zerstört wirb.* Diesen krruzrittrrlichen Anschauungen gegenüber wurde unter An» Perm gellend gemacht, baß keine Gewohnheit sich habe bilden könne«.

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