Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1863-06-24 · 26 (24.6.1863) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
26 (24.6.1863)
Date
1863-06-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2542917-2542918-2542945--3175-2547027
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

437 438 Die israelitischen Gemeinden können diese Institutionen mit den schönsten Hoffnungen für ihre Schulen begrüßen, denn durch die Einsetzung israelitischer Schulinspektoren wird den hebräischen Lehrgegenständen, dem Religionsunterrichte, dem religiösen Geiste der Schule überhaupt von Seite der Regierung mehr Nachdruck verliehen, die ihnen gebührende, mit Sach- und Fachkenntniß vereinigte Aufmerksamkeit, die ihnen erforderliche, vom Herzen kommende und heilsame Pstege geschenkt. Aber auch die Lehrer sollen diese Regierungsmaßregel mil dem größten Danke entgegennehmen; denn erstens liegt darin ein neuer Beweis von der Gleichberechtigung aller Yonseffionen und von dem steigenden Vertrauen der Regierung in die patriotischen Gesinnungen, in den gesetzlichen Sinn der ungarischen Israeliten, und zweitens muß der gewiffenhafte tüchtige Lehrer, der gewiß Oberaufsicht und Eontrole zu scheuen nicht Ursache hat, sich freuen, daß von nun an auch seine Leistungen in den hebräischen Lchrgegenständen und in dem israelitischen Religionsunterrichte von der Re- ן gicrung beurtheilt und nach Verdienst gewürdigt werden können. Wohl mag diese zeitgemäße Institution manche israelinichc Lehrer, die bis allher der Willkür und Laune ihres jüdischen Schnlvorgesttzten preiSgegebcn waren, mit Besorgnisi für die Stellung deS israelitischen Lehrers und daher auch für das Gedeihen der israelitischen Schulen erfüllen; aber wird denn der neuernannte israelitische Schulinspektor »i dl gleich seinem christlichen Vorgänger nach gewiffen Amtsinstruklioncn, nach Gesetzen vorzugehen berufen sein? Würde der nruernannte oder gewählte, vom Schulsonde oder von einer andern Kaffe besoldete Beamte von den unter seiner Aussicht stehenden Lokalschnldircktoren, Lehrern pünktliche Beebachtung der Gesetze fordern können, wenn er nicht selbst mit gutem Beispiele vorangeht, wenn er nicht selber sich als einen Diener des Gesetzes betrachtet? Und wenn auch ein oder der andere der neu zu ernennenden Schulinspektoren!einem christlichen AmtSbrudcr an pädagogischer Schnlkenntuiß, an schulmännischem Takte, an Sorgfalt und Theilnahme für den Lehrer zum momentanen Nachtheile der Schule nachsteheu sollte; so mögen die Betreffenden bedenken, daß derartige Uebelstände bei der Ausführung des besten Gesetzes oft unvermeidlich sind. Diese Regierungsmaßregel ist einmal eine Forderung des herrschenden Zeitgeistes, der unerbittlich, ohne Schonung der Sonderintereffen vorwärts schreitet. Nicht nur gehorchen, auch befehlen ist eine Kunst, die der Uebung bedarf. Wer schwimmen lernen will, darf das Waffer mcht scheuen. Darum mögen sowohl Gemeinden, als auch Lehrer diese von der Regierung inS Leben zn rufende Institution mit dankbarem Vertrauen und ruhiger Besonnenheit entge« genehmen und sich hüten, durch unzeitiges Mißtrauen, durch unzweckmäßigen Widerspruchsgeist, durch krankhafte NeuerungSuud UeberstürzungSsucht der Ehre deS JudenthumS, sowie der heiligen Sache einen vor Gott uie zu verantwortenden Schaden zuzufügen. Die Regierung, welche sich bei diesem Erlasse nicht nur von dem Prinzip der Gleichberechtigung, sondern auch von den wohlwollendsten Absichten für daS Gedeihen deS israelitischen Schulwesens in Ungarn leiten ließ, wird gewiß auch dafür Sorge tragen, daß ihre Wahl solche Männer treffe, welche Kraft und Willen besitzen, in der Erreichung d.eser hohen RegiernngSzwecke energisch und weise mitznwirkea; denn wenn die Schulaufsicht wahrhaft Segen bringen und ihrem Zwecke entsprechen soll, so muß sic, wie Sailer sagt, Männern anvertraut werden, die an Reinheit der Absicht, an Reichthum der Erfahrungen, an Unverdroffenheit in Arbeit bis zur Selbstaufopferung, in schneller An- und Uebersicht deS Ganzen obenanstehen. ES ist diese Ernennung der israe-!!!tischen Schnleninspektoren der erste Schritt zu einer erweilcrten gesetzmäßigen Autonomie. Wenn diese zum Heile deS JudenthumS dienen soll, so muß sie unter vernünftiger Leitung angebahnt, unter weiser sachkundiger Aussicht herbeigesührt werden; und wenn die allgemein gewünschte Autonomie nicht zur Anarchie, Verworrenheit und Planlosigkeit sich gestalten soll, so sind leitende GesichtSpnnkte in der Schulverwaltung, vereinigende Prinzipien in der Schulgesetzgebung unumgänglich nothwendig. Durch die Schulinspektorcn beabsichtigt nun die Negierung dem israelitischen SchulorganiSmuS zu seiner gesunden naturgemäßen Entwicklung und Erstarkung dies wichtige Lebens« organ der Vermittlung zu verleihen. An unS liegt eS nun, dieses Geschenk nach seinem rechten Werthe zu erkennen und von demselben den richtigen Gebrauch zu machen. Korrespondenz. Ausland. M. Kopenhagen, 15. Juni. Der vor 7 Jahren birr verstoebene Justizrath Sibrnschütz. rin 3frarlil, hat durch srin Testament, in welchem fr sein bedeutendes Vermögen vo» 900,000 Thatrrn größten Theil« zu wohlthätigen Zwecke» für die hiesige Stadl und die hiesige Gemeinde besiimmtr, unter andern ein Legal errichtet, von deffru Renten jcdeS dritte Jahr ei >r Prämie von 900 däu. Thalern für ein größere« GeschichtSgrmätde auSgrsctzt isi. zu welchem Gemälde der Stoff au» dem alten Testament gewählt sein muß. Seil Errichtung diese« Legat« degegnet man jährlich auf der Kunstausstellung der hirstgru Akademie mehreren malerischen Darstellungen biblischer Szenen. Unter den in diesem Jahre ausgestellten Eoncurrenzarbeiten frffelt namentlich riue dir Aufmerksamkeit Allrr. der auch vou der Akademie der Peels zuerkavut worden. Es ist dies das Gemälde ״Simsou* vou dem christlichru Künstler Bloch. Die Geschichte SimsonS ist reich au Motiven für malerische

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.