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Ben Chananja · 1863-05-06 · 19 (6.5.1863) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
6 (1863)
Issue
19 (6.5.1863)
Date
1863-05-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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343 344 nischer ״) »ad deutscher ״) Gemeiudea gegen LurnS und Verschwendung in Kleidern und bei religiösen Festlichkeiten —, die Rechte der angestellten Rabbiner waren formukirt, die Stimme der Majorität überall entscheidend, nur in Geldsachen hörte auch die Gemüthlichkeit deS Ghetto auf; denn ״so eö sich um Geldauslagen handelte, kam die individuelle Freiheit zur vollen Geltung 18).״ Die Autonomie der Gemeinde wurde in allen Ländern und zu allen Zeiten als ein unveräußerliches kostbares Gut erkannt, mit Sorgfalt und Eifer überwacht. Im 12. Jahrhundert haben 150 Rabbiner, zumeist französische, im Verein mit den berühmten Enkeln Ra» schi'S, R. Samuel b. Meir und R. Jakob Tam, und dem an« erkannten R. Elicser den Natan ") den strengsten Bann über Jeden ausgesprochen, der sich von nichtjüdischen Behörde» ein Gemeindeamt oder irgendwie maßgebenden Einfluß ver« leihen läßt, um einen Druck auf die Vorsteher oder Gemeindeglieder anSznübcn zum Schaden der jüdischen Autonomie. Denn, heißt eS wörtlich in dem Berichte, der unS davon erzählt, eö gibt Juden, welche die Hypersrommen spielen, und eö doch nicht dahin bringen, zu einem Ebreuanne von der Gemeinde frei gewählt zu werden. Der berühmte R. Mc'ir auS Rotbenburg trat in Deutschland mit der größten Entschiedenheit gegen eine Fraktion in einer Gemeinde ans, die von der Hanptgcineinde sich trennte, einen eigenen Vorsteber wäblte, und die Herrschaft an sich reißen wollte-"). R. Salomo ben Aderet lehrte in Barcelona, daß die Vertreter der Gemeinde die ganze Gemeinde repräsentircn 2,). Die berühmten Lehrer R. Simon Duran in Algier und R. MoscS JsierleS in Krakau ‘23) sprachen ein VerdammungSurthril über jeden Rabbiner anS, der ohne die Zustimmung und die freie Ensch ließ»ng der Gemeinde von einer Regierung sich anstelle», eine Würde oder Vorrechte sich einräuinen läßt. Die Autonomie der jüdischen Gemeinden trug endlich viel dazu bei, daß das Bewußtsein der Menschenwürde dem Juden nicht ganz abhanden kam. Wäre cü etwa ein Wunder gewesen, wenn die Juden in dem Joche, unter welchem sie seufzten, jeden FreihcitSsinn und mit ihm jedes höhere und edlere Mcnschengesühl verloren hätten? Die Autonomie war ihr Echutzgeist! Durch sie erhielten sich in ihrer Mitte die Tonnen der Freiheit, fühlten sie sich ans dem Gebiete der Gemeindeverwaltung als freie Männer, lernten sie freien Gehorsam, welcher der Hort der Freiheit, die Schutz« '8> (׳. A. d. R. Jrs. Arjkh da Modcua, Den. 1547. יי) S. oben Note 13. ") RS», d.«. 3fr. von Brü«a 86, 67. d. Mos. Winz 63. "> 01051. d. R. Mrllr v. Rotheud. Üiidr Kotbo 116. ") NGSI. 968. ”) 91051. «17. יי) Taschdaz 1. 155-162. ") RS«. 123 mauer der Ordnung ist. Die Inden waren daher früher zur Freiheit reif, als Jene, die ihnen dieselbe vorenthielten und noch immer vorenthalten möchten. 3ur £cü)cns1jcfd)irf)te Des ' An, dem tkateillische». Do» Dr.?110 1« Mütter. (Fortsetzung'). ״Und eS wäre ein nicht geringes Aergcrniß und elnc; unvergängliche Schande für den apostolischen Stuhl, wenn die Bücher, die in Gegenwart der Universität, deS EleruS > und Volkes von Paris so feierlich und so gerecht verbrannt worden sind, durch ein apostolisches Mandat geduldet oder i gar den Judenlehrern znrückgcgeben würden; denn diese To, > lcranz würde als eine gewisse Billigung erscheinen. ES sagt j nämlich der heilige Hieronymus, indem er von den AuS» sätzigen spricht, die Gott geheilt hat, daß keine Lehre so verkehrt ist, daß sie nicht auch einiges Wahre enthielte, aus ähnliche Weise gibt eS keine Irrgläubigen, die über irgend einen Artikel deS SvmbolumS nicht richtig dächten. Weil! jedoch manche Bücher eingcsügke Jrrthüiner hatten, obzwar sie viel Gutes und Wahres enthielten, sind sie doch durch j die Autorität der Eoncilien verworfen worden; auf ähnliche Weise sind verschiedene Irrlehrer verdammt worden, obgleich J sie nicht in allem irrten. So sind die oben angeführten Bü-; cher, obgleich sie manches Gute, wenn auch nur spärlich ent, ' hielten, dennoch zu verdammen. Diese Lehre ist jene Ueber«! iieserung (die Mischna), von welcher der heilige Hierony« ׳' inns über das Evangelium Matthäi Erwähnung rhnt, und die 1 das Gebot GorreS zu nichts macht, nach dem eigenen Zeug-! nisse deS Herrn. Dies habe ich Euerer Heiligkeit mitgethcill, damit Eurer Heiligkeit die Wahrheit in Belress der oben angeführten Bücher vollkommen bekannt werde. Von den Judenlehrern aber habe ich begehrt, daß sie mir den Thalmud und alle ihre anderen Bücher anöliefern möchten, welche mir aber nur fünf sehr unbedeutende Bände auSgeliefert haben, welche ich nach dem Wortlaute Eueres Auf«! trageö sorgfältig untersuchen lasse." Ueber denselben Gegenstand handelt folgendes Schreiben: Odo, durch göttliches Erbarmen Bischof von Te, deS apostolischen Stuhles Legat: allen, die in das vorliegende ' Schreiben Einsicht nehmen werden, Heil im Herrn. Wissen j sollen alle, daß wir zu Paris im Jahre deS Herrn 1217 I am 15. Mai über gewisse Bücher der Juden, die Thalmuv ן genannt werden, in Gegenwart von Judenlehrern und eigens > dazu Berufenen einen bestimmten Beschluß gefaßt haben, und zwar Folgendes: Im Namen deS VaterS, deS SohneS und deS heiligen Geistes. Nachdein unS kraft der apostolischen Ermächtigung I von den Judenlehrern deS Königreiches Frankreich gewisse! Bücher, die Thalmud genannt werden, auSgeliefert »vor- > den waren, haben wir sie selbst untersucht und durch be« sondere Männer, ausgerüstet mit Erfahrung, Gottesfurcht ') S IV. 384. - V. 112, 206, 295. 33

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