Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 6 (1863)
- Issue
- 19 (6.5.1863)
- Date
- 1863-05-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 85% known words query
- IRI
…/2542917-2542918-2542938--3105-2546953- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
341 342 geringer! Sie mußten für Schule, EuktuS und WohllhätigkeltSanstakten Sorge tragen, und waS haben sie auf diesen drei großrn Gebieten für Religion und Bildung, für An« dacht und Belehrung, für Arme und Kranke, kraft ihrer Autonomie geleistetDie Kcnntniß des Lesens und Schreibens, daö Verständniß der Bibel — eines großen Stückes Welt, literatur — war selbst in den untersten Schichten dcS VolkcS nichts seltenes zu einer Zeit, wo klösterliche Mauern die DildnngSstätten umschlossen; Synagogen wurden gebaut und geschmückt, Rabbiner, Jngendkehrer, Kantoren angestellt; einheimische und dnrchwanderndc Arme — und deren gab eS eine große Anzahl in früheren Zeiten — verpflegt und vcr« sorgt. Die Armenpflege wurde als daö erste Attribut einer geordneten jüdischen Gemeinde betrachtet. So erzählt z. B. R. Moseö Minz"), ein berühmter Mainzer Rabbiner im 15. Jahrhundert, daß er die Gemeindevcrhältnissc in Bam berg in der größten Zerrüttung vorgefundcn batte, und daß daö erste Werk seiner Reorganisation die Gründling einer Armenkasse war; nnd alö der französiche reformirte Prediger Jacqueö Sau rin seine christlichen Zuhörer zur Wohlhätigkeit aneisern wollte, hielt er ihnen die jüdischen Gemeinten als Muster vor, in deren kleinster Armenvorstehcr und Arinenaiistalten zu finden sind 1־). Da die jüdische Kemeiudc eine autonome EivilgcrichtSbarfeit hatte — gewiß die wohlfeilste nnd gerechteste, indem man weder Advokaten noch ErpenSnolen kannte, nnd daö Zivilrecht auf den geläuterten Normen der Schrift nnd deö ThalmndS ruhte — so ninßlcn sie aneb Richte! loäk'leu, welche nach MaimonideS ') durch Weisheit, Bescheidenheit, Gottesfurcht, Uileigcnuützigkcit, Wahrheitsliebe, Menschenfrcuttliichkeit und einen guten Namen sich anSzcichnetcn, und noch zu Ansaiig dieses JahrhiindertS -. B. — daö Mittelalter dauert in Bezug ans die Inden länger alö in der Universalgeschichtc — hatte der Großvater׳') eines unserer Herren Vertreter die Frage zu entscheiden, waS geschehen solle, wenn daö Vermögen cineS ManneS nach dessen Tode größer be« snnden wnrde, als die SchätzniigSkoininission eS angenom« men hattet. DaS Schutzgeld, welches die Juden ihren Herren entrichten nillßten, die außergewöhnlichen, oder besser gewöhnlichc» Abgaben, die ihnen anferlegt wurden, wenn man baarcS Geld brauchte, oder wenn der Neid seinen Blick auf jüdischen Besitz geworfen hatte, nöthigtc sie, sich mir der Besteuerungsfrage zu beschäftigen. Im Allgemeinen galt als י) ®. ®. A. Nr. 60. ’) Sermon 8ur l’aumöno, 2. Partie. 4) Maim. S2nh. Abscha. 2. *) R. Mrschutlam Salman tfcfjn, Schüler de« R. Jonathan üibrnschütz. Nabbinrr zu Krotoschia. Knnpra und Fürth, dessen Eiikel der Berlrel« Hr. Jacqur« Brandri« iss. I Bcgdr Kchuna, 6H. Misp. 1. Regel, daß kein Jude um Steuerfreiheit für sich allein beim Schutzherrn anhakten darf'), daß nur bewegliches, ia den Verkehr kommendes und nutzbringendes Vermögen zur De» steuerung herangezogen werden kann, daß aber Häuser, die von ihren Eigenthümern bewohnt werden, auch Felder und Weinberge in einigen Ländern — weil deren Ertrag den Wechselfällen der Witterung auSgesctzt ist — steuerfrei sind *). Charakteristisch für die Unsicherheit des jüdischen Vermögenist daS Gesetz, das man von Zinsen keine Steuer zu entrichten brauchte, weil, wie R. Ascher bemerkt'), die ausstehenden Schulden der Juden selbst auf Pfänder, als zweifelhafteS Gut zu betrachten sind, indem Alle darauf anSgeden, den Juden da- Geld zu entreißen. NcbrigenS gab eS in den verschiedenen Gemeinden verschiedene Gewohnheiten in der Erhebung nnd Vertheilnng der Stenern, Gewöhn« heilen, die durchaus nicht verletzt inerten durften, selbst wenn sic gegen daS Schriftwort verstießen alle aber beobachteten die Gebote der Gerechtigkeit nnd Billigkeit, waren durchweht vom Hauche der jüdischen Liebe, so daß ein Neffe des Franzosen R. Joi'ef BonfilS im 11. Jahrhundert mit Rech! anSrufen konnte: ״Die Bestenernng Esau'S gleicht einer Dornbccke, in der man von allen Seiten gerupft wird; die Israels aber eiirem gebahnten Wege, wo AlleS gerade und gerecht ist ")." An der Wahl der Vorsteher, die fast allenthalben eine indirekte, durch Wahlmänner gewesen zu sein scheint, und die vielleicht auch heute noch tu empfehlen sein dürfte, betheiligltu sich alle stenerpstichtige», inkorporirten Gemeindeglicder: In einigen Gemeinden, wie in WormS '2) nnd Fürlb 'wurden LI Männer gewählt, von denen 12 Purnuso hu-Choili'si•!). Monaisvorstehcr waren, in andern wie im Haag 5 Vertreter nnd 7 Beisitzer, in den meistens nach uraltem Branche 7 'Inno hu-!r oder Ltadtältcste. Die Anlonoinie war mit Lrtnnng gepaart, und wir dürfen nicht etwa glauben, daß die kominunale Freiheit in das Belieben Einzelner auSarten durste. ES gab Tekanot, Geineindeortttungen, denen Jedermann sich fügen mußte, und die oft, gleich den mittclalterlicheu Städteorknnngen und dem Weichbild, von einer Gemeinde zur andern übergingen — wir besitzen sogar ein Tracht - Regulativ für Eanroren von dem bereits genannten R. Moses Minz"), Lekunnt italie- ') Hagg. «schrri B> B. «bsch». 3 Irr Ha-Drschrn 341. ') Mar. drchai B. B. '.Ibschn. t- Tor. ha Dcschrn 342. י) «scher, «b. Zara «dschn. 1. '״) Mard. u. Irr «XtiQta a. a. D. •') RG«. d. QL Mcir v. Roihrndurg 94 l. ") krivysokn, üpitavhiru dt« *fr. Frirthofr« zu Worin- Nr. V. NGA. dc« N. Mosr« Minz Nr. 6. ") Historische Nachricht von dcr Judrnzrwriadr ia dem Hcsmark Fürth (Fraokfurt uad Paz. 1754 ia 4.). S- 69 ff. "j Dirs, Trkanoth find ia Amstrrd. 178V rrschirnra. ") RGA. Rr. 84.